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ArbG Mainz, 09.04.2003 - 4 Ca 1919/02 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 09.04.2003 - 4 Ca 1919/02
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2003 - 8 Sa 1124/03
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2003 - 8 Sa 1124/03
Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes bei planmäßiger Reduzierung des …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 09.04.2003 - 4 Ca 1919/02 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Mainz hat durch Urteil vom 09.04.2003 - 4 Ca 1919/02 - die gegen die ordentliche Kündigung der Beklagten gerichtete Klage abgewiesen, weil das Kündigungsschutzgesetz nicht eingreife.
Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz vom 09.04.2003 - Az.: 4 Ca 1919/02 - festzustellen, dass die Kündigung des Beklagten vom 11.06.2003 rechtsunwirksam ist und das bestehende Arbeitsverhältnis nicht zum 31.07.2002 aufgelöst worden ist.