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ArbG Rosenheim, 20.05.2003 - 4 Ca 202/03 |
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Verfahrensgang
- ArbG Rosenheim, 20.05.2003 - 4 Ca 202/03
- LAG München, 19.02.2004 - 4 Sa 894/03
Wird zitiert von ...
- LAG München, 19.02.2004 - 4 Sa 894/03
Anforderungen an den Widerruf eines Prozessvergleiches
Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 20. Mai 2003 - 4 Ca 202/03 Tr - wird auf Kosten der Beklagen zurückgewiesen.Das Urteil des Arbeitsgerichtes Rosenheim, Kammer Traunstein, verkündet am 20.05.2003, Az. 4 Ca 202/03 Tr, wird dahingehend abgeändert, als die Klage abgewiesen wird.
die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Rosenheim - Kammer Traunstein - vom 20.05.2003, Az. 4 Ca 202/03 Tr (früher 4 Ca 331/02 Tr) kostenpflichtig zu verwerfen.