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   ArbG Trier, 03.03.2004 - 4 Ca 2365/03   

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ArbG Trier, 03.03.2004 - 4 Ca 2365/03 (https://dejure.org/2004,35557)
ArbG Trier, Entscheidung vom 03.03.2004 - 4 Ca 2365/03 (https://dejure.org/2004,35557)
ArbG Trier, Entscheidung vom 03. März 2004 - 4 Ca 2365/03 (https://dejure.org/2004,35557)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 4 Sa 220/04

    Bei der Feststellung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl des § 23 Abs. 1 Satz 2

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 03.03.2004 - 4 Ca 2365/03 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 03.03.2004 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Trier - 4 Ca 2365/03 - zugestellt am 16.03.04 die Klage abzuweisen.

    die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 03.03.2004 - 4 Ca 2365/03 - zurückzuweisen und der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.

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