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ArbG Berlin, 05.08.2014 - 4 Ca 2757/14 |
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Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 05.08.2014 - 4 Ca 2757/14
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2015 - 7 Sa 1694/14
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2015 - 7 Sa 1619/14
Ausschluss ordentlicher Kündigungen durch Sozialplan - Gleichbehandlungsgrundsatz
2.2 Die streitgegenständliche Kündigung wäre aber auch dann nicht rechtswirksam, wenn sich die Regelungen zur Unkündbarkeit in der Betriebsvereinbarung wegen Verstoßes gegen § 77 Abs. 3 BetrVG insgesamt als unwirksam erweisen würden (so ArbG Berlin v. 05.08.2014 in Parallelverfahren - 4 Ca 2760/14 und 4 Ca 2757/14) und die Klägerin dann nicht für sich in Anspruch nehmen könnte, ihrerseits ebenfalls unkündbar zu sein. - LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2015 - 7 Sa 1694/14
Gleichbehandlungsgrundsatz - Unkündbarkeitsregelung im Sozialplan - Sozialauswahl
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 5. August 2014 - 4 Ca 2757/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 5. August 2014, Az. 4 Ca 2757/14, wird abgeändert.