Rechtsprechung
ArbG Gelsenkirchen, 26.06.2002 - 4 Ca 2781/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,28051) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 26.06.2002 - 4 Ca 2781/01
- LAG Hamm, 28.07.2003 - 8 Sa 1493/02
- BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03
Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 26. Juni 2002 - 4 Ca 2781/01 - wird insgesamt zurückgewiesen. - LAG Hamm, 28.07.2003 - 8 Sa 1493/02
Direktionsrecht / Arbeitszeit / Arbeitsort / Ermessen / soziale Auswahl
Unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 26.06.2002 - 4 Ca 2781/01 - teilweise abgeändert.