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ArbG Trier, 25.06.2008 - 4 Ca 34/08 |
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Verfahrensgang
- ArbG Trier, 25.06.2008 - 4 Ca 34/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2008 - 2 Sa 429/08
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2008 - 2 Sa 429/08
Erfüllung der Arbeitspflicht bei Weisung durch Arbeitgeber und Tätigkeit für …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 25.06.2008 - 4 Ca 34/08 - abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.400,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz ab 01.01.2008 und 1.206,45 EUR brutto nebst 5% Punkten über dem Basiszinssatz ab 01.02.2008 zu zahlen.unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 25.06.2008 - 4 Ca 34/08 - die Beklagte zu verurteilen, 1. an den Kläger einen Bruttobetrag von 3.400,00 EUR nebst 5 % Zinsen über Basiszinssatz ab 01.01.2008 zu zahlen 2. an den Kläger einen Bruttobetrag von 1.206,45 EUR nebst 5 % Zinsen über Basiszinssatz ab 01.02.2008 zu zahlen.