Rechtsprechung
ArbG Kaiserslautern, 15.10.2008 - 4 Ca 42/08 |
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 15.10.2008 - 4 Ca 42/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 3 Sa 701/08
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 3 Sa 701/08
Abfindung bei Eigenkündigung
Unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten wird auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 15.10.2008 - 4 Ca 42/08 - teilweise abgeändert, - nämlich in der Kostenentscheidung und in der Ziffer 2. des Urteilstenors - 4 Ca 42/08 -, der insoweit wie folgt neu gefasst wird:.Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im übrigen wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts vom 15.10.2008 - 4 Ca 42/08 - (dort S. 2 ff. = Bl. 60 ff. d.A.).
Gegen das der Klägerin am 06.11.2008 und der Beklagten am 07.11.2008 zugestellte Urteil vom 15.10.2008 - 4 Ca 42/08 - hat die Klägerin am 25.11.2008 Berufung eingelegt und diese am 06.01.2009 mit dem Schriftsatz vom 06.01.2009 begründet.
im Wege der Anschlussberufung unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 15.10.2008 - 4 Ca 42/08 - die Klage vollumfänglich abzuweisen.
Rechtsprechung
ArbG Karlsruhe, 30.04.2008 - 4 Ca 42/08 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)