Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 23.02.2006 - 4 Ca 428/06 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 23.02.2006 - 4 Ca 428/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Ta 66/06
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Ta 66/06
Vollstreckungsgegenklage: Einstellung der Zwangsvollstreckung
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23.02.2006 (Az.: 4 Ca 428/06) wird kostenfällig mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass auch die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 22.06.2005 (Az.: 4 Ca 1581/05) bis zur Entscheidung in der Hauptsache einstweilen eingestellt wird.