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ArbG Kaiserslautern, 07.03.2007 - 4 Ca 490/06 |
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 07.03.2007 - 4 Ca 490/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2007 - 5 Sa 277/07
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2007 - 5 Sa 277/07
(Betriebsbedingte Kündigung - Anrechnung einer Sozialplanabfindung auf …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 07.03.2007 - 4 Ca 490/06 - wird einschließlich des Hilfsantrages auf ihre Kosten zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - AZ: 4 Ca 490/06 - vom 07.03.2007 wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 28.07.2006 mit dem 31.12.2006 sein Ende gefunden hat.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - AZ: 4 Ca 490/06 - vom 07.03.2007 wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin als Nachteilsausgleich einen weiteren Betrag in Höhe von 11.024,50 EUR brutto zu zahlen.