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ArbG Aachen, 03.12.2002 - 4 Ca 4988/02 |
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 03.12.2002 - 4 Ca 4988/02
- LAG Köln, 06.06.2003 - 13 (3) Ta 23/03
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 06.06.2003 - 13 (3) Ta 23/03
Streitwert; Unterlassungs- und Widerrufsanspruch wegen ehrverletzender Äußerungen
des Arbeitsgerichts vom 03.12.2002 in Sachen 4 Ca 4988/02 abgeändert:.Unter Ziffer 6 des Vergleiches verpflichtete sich der Kläger, die Klage in dem Verfahren 4 Ca 4988/02 H ./. H zurückzunehmen.
Zur Begründung des Mehrwertes des Vergleichs führte die 2. Kammer aus, dass streitwerterhöhend unter anderem auch 4.000 EUR hinsichtlich des Verfahrens 4 Ca 4988/02 berücksichtigt wurden.
Mit Schriftsatz vom 29.11.2002 nahm der Kläger im Verfahren 4 Ca 4988/02 die Klage zurück und beantragte Streitwertfestsetzung in diesem Verfahren.
Mit Beschluss vom 03.01.2003 hat das Arbeitsgericht den Gegenstandswert für das Verfahren 4 Ca 4988/02 auf 4.000 EUR festgesetzt.
Die 2. Kammer des Arbeitsgerichts Aachen hat weder den Gegenstandswert für das Verfahren 4 Ca 4988/02 festgesetzt noch auf sonstige Weise eine Bindungswirkung geschaffen.
Zur Berechnung des Mehrwertes des Vergleiches erläutert die 2. Kammer, dass das Verfahren 4 Ca 4988/02 mit einem Wert von 4.000 EUR in den Gesamtgegenstandswert einfließt.
4 Ca 4988/02.