Weitere Entscheidung unten: ArbG Frankfurt/Main, 20.05.2003

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   ArbG Frankfurt/Main, 11.06.2003 - 4 Ca 8822/02   

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ArbG Frankfurt/Main, 11.06.2003 - 4 Ca 8822/02 (https://dejure.org/2003,55069)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.06.2003 - 4 Ca 8822/02 (https://dejure.org/2003,55069)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Juni 2003 - 4 Ca 8822/02 (https://dejure.org/2003,55069)
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.05.2003 - 4 Ca 8822/02 (https://dejure.org/2003,67177)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 4 Ca 8822/02 (https://dejure.org/2003,67177)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2019 - 5 Sa 97/19

    Außerordentliche Kündigung - ordentliche verhaltensbedingte Kündigung -

    Eine schwerwiegende Misshandlung liegt vor, wenn einem Heimbewohner Schmerzen oder Verletzungen zugefügt werden, beispielsweise durch Schläge, Stöße, grobes Zufassen (vgl. LAG Hessen, Urteil vom 30. März 2000 - 5/8 Sa 1230/99 - Rn. 22, juris: Zubettbringen mit Schlägen; ArbG Frankfurt, Urteil vom 20. Mai 2003 - 4 Ca 8822/02 - Rn. 16, juris: Hineinstoßen in eine Suppenschüssel).
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