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   ArbG Siegburg, 14.05.2014 - 4 Ca 902/13 G   

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ArbG Siegburg, 14.05.2014 - 4 Ca 902/13 G (https://dejure.org/2014,57101)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 14.05.2014 - 4 Ca 902/13 G (https://dejure.org/2014,57101)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - 4 Ca 902/13 G (https://dejure.org/2014,57101)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08

    Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst

    Auszug aus ArbG Siegburg, 14.05.2014 - 4 Ca 902/13
    Für alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbleibt es bei dem Rechtszustand nach dem Urteil des BAG vom 15.07.2009, 5 AZR 867/08, das zu der § 28 d AVR textgleichen Vorschrift des BAT-KF entschieden hat, dass die Nichtberücksichtigung der Nachtarbeitsstunden im Bereitschaftsdienst bei der Berechnung des Zusatzurlaubes nach § 28 b AVR gegen das Arbeitszeitgesetz verstoße.

    Für alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbleibt es bei dem Rechtszustand nach dem Urteil des BAG vom 15.07.2009, 5 AZR 867/08,..." In Unterabsatz 6 heißt es: "Für alle anderen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die nicht im Krankenhaus beschäftigt sind, sind also die Nachtarbeitsstunden gem. der gesetzlichen Definition zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr für die Errechnung des Zusatzurlaubes nach § 28 b Abs. 1 und 2 AVR hinzuzurechnen.".

  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07

    Eingruppierung eines Landschaftsgärtners

    Auszug aus ArbG Siegburg, 14.05.2014 - 4 Ca 902/13
    Allerdings greift der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz wegen seines Schutzcharakters gegenüber der Gestaltungsmacht des Arbeitgebers nur dort ein, wo dieser durch eigenes gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk bzw. eine eigene Ordnung schafft, nicht hingegen bei bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (vgl. BAG vom 27.08.2008, AZ: 4 AZR 484/07, AP Nr. 210 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 770/07

    Wechselschichtzulage nach § 8 Abs 5 TVöD - Unterbrechung der Arbeitszeit durch

    Auszug aus ArbG Siegburg, 14.05.2014 - 4 Ca 902/13
    Im Zweifel ist die Auslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG vom 13.09.2006 AZ: 4 AZR 1/06, zitiert nach Juris, Rz. 20; vgl. auch BAG vom 24.09.2008, 10 AZR 770/07, zitiert nach Juris, Rz. 22).
  • BAG, 31.10.1990 - 4 AZR 114/90

    Dienstreisezeiten eines Redakteurs

    Auszug aus ArbG Siegburg, 14.05.2014 - 4 Ca 902/13
    Bei einem Redaktionsversehen ist allerdings auf das wirklich Gewollte und nicht auf den Wortlaut der Vorschrift abzustellen (BAG vom 31.10.1990, AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse).
  • BAG, 13.09.2006 - 4 AZR 1/06

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisung auf die AVR-DW-EKD

    Auszug aus ArbG Siegburg, 14.05.2014 - 4 Ca 902/13
    Im Zweifel ist die Auslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG vom 13.09.2006 AZ: 4 AZR 1/06, zitiert nach Juris, Rz. 20; vgl. auch BAG vom 24.09.2008, 10 AZR 770/07, zitiert nach Juris, Rz. 22).
  • BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierung aufgrund geänderter tariflicher

    Auszug aus ArbG Siegburg, 14.05.2014 - 4 Ca 902/13
    Welche Bedeutung im Einzelnen anzunehmen ist, ist durch Auslegung der Protokollnotiz und des von ihr getroffenen Tarifvertrags zu entnehmen (vgl. BAG vom 12.01.1993, 1 ABR 42/92).
  • BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 129/15

    Zuschlag für nächtliche Bereitschaft im Rettungsdienst - Auslegung der AVR

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 14. Mai 2014 - 4 Ca 902/13 G - abgeändert, soweit die Leistungsklage über 778, 59 Euro abgewiesen worden ist.
  • LAG Köln, 19.11.2014 - 3 Sa 570/14

    Rettungssanitäter; Nachtchichtzuschlag

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 14.05.2014- 4 Ca 902/13 G - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, 1. den Beklagten und Berufungsbeklagten unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Siegburg vom 14.05.2014, Aktenzeichen 4 Ca 902/13 G, zu verurteilen, an den Kläger 1.464,93 Euro zzgl.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Siegburg vom 14.05.2014, Aktenzeichen 4 Ca 902/13 G, festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, auch die nach dem 01.01.2013 durch den Kläger geleisteten Bereitschaftsdienste im Sinne von für Krankenhausmitarbeiter geltenden § 28 b Absatz 6a der Arbeitsvertragsrichtlinien des D W der E K (AVR) zu vergüten.

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