Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 09.01.2001 - 4 EO 612/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,28288
OVG Thüringen, 09.01.2001 - 4 EO 612/00 (https://dejure.org/2001,28288)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 09.01.2001 - 4 EO 612/00 (https://dejure.org/2001,28288)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 09. Januar 2001 - 4 EO 612/00 (https://dejure.org/2001,28288)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,28288) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86

    Erschließungsbeitragspflicht der Deutschen Bundesbahn für ein als Bahnhofsgelände

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.01.2001 - 4 EO 612/00
    Vielmehr wird entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts auch im Anschlussbeitragsrecht davon auszugehen sein, dass Schienenwege als (öffentliche) Verkehrsfläche anzusehen sind, deren Zweckbestimmung die Annahme ausschließt, den mit Gleisanlagen versehenen Flächen wachse durch die Inanspruchnahmemöglichkeit einer Wasserversorgungseinrichtung ein beitragsrelevanter Vorteil zu (vgl. zur entsprechenden Rechtslage im Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteil vom 11.12.1987 - 8 C 85.86 - BVerwGE 78, 321 und vom 27.10.1993 - 8 C 33.92 - NVwZ 1994, 903).
  • OVG Thüringen, 01.08.2000 - 4 VO 711/99

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.01.2001 - 4 EO 612/00
    Der endgültige Beitragsbescheid kann somit den Vorauszahlungsbescheid nach dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht als Rechtsgrundlage ablösen und einen (neuen) Rechtsgrund für das Behalten einer bereits erbrachten Leistung darstellen (vgl. den Beschluss des Senats vom 1.8.2000 - 4 VO 711/99 -), besagt aber regelmäßig nichts über die Rechtmäßigkeit des erlassenen Vorauszahlungsbescheides zum Zeitpunkt des Entstehens der Vorauszahlungspflicht.
  • BVerwG, 27.10.1993 - 8 C 33.92

    Erschließungsbeitrag - Landesrecht - Heranziehungsbescheid

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.01.2001 - 4 EO 612/00
    Vielmehr wird entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts auch im Anschlussbeitragsrecht davon auszugehen sein, dass Schienenwege als (öffentliche) Verkehrsfläche anzusehen sind, deren Zweckbestimmung die Annahme ausschließt, den mit Gleisanlagen versehenen Flächen wachse durch die Inanspruchnahmemöglichkeit einer Wasserversorgungseinrichtung ein beitragsrelevanter Vorteil zu (vgl. zur entsprechenden Rechtslage im Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteil vom 11.12.1987 - 8 C 85.86 - BVerwGE 78, 321 und vom 27.10.1993 - 8 C 33.92 - NVwZ 1994, 903).
  • VG Frankfurt/Oder, 07.06.2019 - 5 K 3/16

    Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Die ehemalige Zweckbestimmung als Empfangsgebäude und die weiterhin vorhandenen Gleise mit Bahnsteigen allein schließen vorliegend nicht die Annahme aus, den Flächen wachse durch die Inanspruchnahmemöglichkeit ein beitragsrelevanter Vorteil zu (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 09. Januar 2001 - 4 EO 612/00 -, juris).

    Unter Berücksichtigung der obergerichtlichen Rechtsprechung ist im Ergebnis davon auszugehen, dass nur die Gleisanlagen, die unmittelbar der Personenbeförderung dienen, durch eine Anschlussmöglichkeit keinen die Beitragserhebung rechtfertigenden Vorteil erlangen (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 09. Januar 2001 - 4 EO 612/00 -, juris; vgl. zu eisenbahnrechtlich gewidmeten Grundstücken: OVG Münster, Urteil vom 29. April 2005, - 15 A 2667/02 -, juris).

  • VG Frankfurt/Oder, 04.03.2015 - 5 K 221/12

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

    Die Zweckbestimmung der vorhandenen Straßenbahnwendeschleife, die die Flurstücke umschließt, schließt indes die Annahme aus, dem Grundstück wächst insgesamt durch die Inanspruchnahmemöglichkeit ein beitragsrelevanter Vorteil zu (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 09. Januar 2001 - 4 EO 612/00 -, juris).

    Diese Schienenwege sind als (öffentliche) Verkehrsfläche anzusehen, deren Zweckbestimmung die Annahme ausschließt, den mit Gleisanlagen versehenen Flächen wachse durch die Inanspruchnahmemöglichkeit einer Wasserversorgungseinrichtung ein beitragsrelevanter Vorteil zu (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 09. Januar 2001 - 4 EO 612/00 -, juris unter Hinweis auf: BVerwG, Urteil vom 11.12.1987 - 8 C 85.86 - BVerwGE 78, 321 und vom 27.10.1993 - 8 C 33.92 - NVwZ 1994, 903).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2006 - 4 L 255/06

    Zur Flächenermittlung im Anschlussbeitragsrecht bei beplanten Grundstücken

    Diese öffentliche Zweckbestimmung kraft einer entsprechenden Festsetzung im Bebauungsplan oder infolge der Widmung der (Teil)Fläche schließt die Annahme aus, der (Teil)Fläche wachse ein die Beitragserhebung rechtfertigender wirtschaftlicher Vorteil zu (so auch für das Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteile v. 11. Dezember 1987, a.a.O. S. 329 und v. 16. September 1998 - 8 C 8.97 -, KStZ 1999, 154 f.; vgl. weiter OVG Thüringen, Beschl. v. 9. Januar 2001 - 4 EO 612/00 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Saarland, 12.05.2021 - 1 A 126/20

    Kanalbaubeitrag - Bahnbetriebsgrundstücke

    [ThürOVG, Beschluss vom 9.1.2001 - 4 EO 612/00 -, juris Rdnr. 4].
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2012 - 9 S 73.11

    Änderungsbescheid; (öffentliche) Verkehrsflächen; wirtschaftlicher Vorteil;

    Es mag zwar Überwiegendes dafür sprechen, dass mit Gleisanlagen versehenen Flächen durch die Inanspruchnahmemöglichkeit einer Abwasserbeseitigungsanlage kein beitragsrelevanter Vorteil zuwächst, soweit sie - als öffentliche Verkehrsfläche - dem öffentlichen Verkehr dienen, was einschließen dürfte, dass das Grundstück, auf dem sich die Gleisanlagen befinden, ohne Beschränkung auf einen bestimmten mit dem Verfügungsberechtigten in enger Beziehung stehenden Personenkreis der Öffentlichkeit zugänglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1987 - 8 C 85.86 -, Juris Rn. 27; OVG Thüringen, Beschluss vom 9. Januar 2001 - 4 EO 612/00 -, Juris Rn. 4 m.w.N.; BFH, Urteil vom 25. April 2001 - II R 19/98 -, Juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VG Potsdam, 25.07.2018 - 8 K 5455/17
    Das Schienengelände ist als öffentliche Verkehrsfläche anzusehen, der durch die Inanspruchnahmemöglichkeit der öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage kein beitragsrelevanter Vorteil zuwächst (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1987 - 8 C 85.86 -, BVerwGE 78, 321 = juris, Rz. 27; OVG Weimar, Beschluss vom 9. Januar 2001 - 4 EO 612/00 -, juris, Rz. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Januar 2012 - OVG 9 S 73.11 -, juris, Rz. 6; VG Greifswald, Urteil vom 29. November 2006 - 3 A 552/03 -, juris, Rz. 30; Becker in ders. u.a., KAG Bbg, Stand Januar 2017, Rz. 129a zu § 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht