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   AG St. Goar, 27.07.1998 - 4 II 1/96   

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AG St. Goar, 27.07.1998 - 4 II 1/96 (https://dejure.org/1998,58705)
AG St. Goar, Entscheidung vom 27.07.1998 - 4 II 1/96 (https://dejure.org/1998,58705)
AG St. Goar, Entscheidung vom 27. Juli 1998 - 4 II 1/96 (https://dejure.org/1998,58705)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 05.02.2002 - 3 U 134/01

    Schutzbereich drittgerichteter Amtspflichten; Fürsorgepflichten aus dem

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Mängelmitteilung in der Verklarungsakte, die beigezogen worden ist und Gegenstand der mündlichen Verhandlung war, verwiesen (Bl. 161 f. BA 4 II 1/96 BSch AG - Schifffahrtsgericht - St. Goar).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den vorgetragenen Inhalt der zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst in Bezug genommener Anlagen und beigezogener Urkunden sowie den Inhalt der beigezogenen Verklarungsakte des Amtsgerichts - Schifffahrtsgerichts - St. Goar - 4 II 1/96 BSch - und der Verfahrensakte 3 U 135/01 OLG Köln, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, verwiesen.

  • OLG Köln, 05.02.2002 - 3 U 135/01

    Transportrecht: Amtshaftung der Bundesrepublik Deutschland aus § 839 BGB nach dem

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Mängelmitteilung in der Verklarungsakte, die beigezogen worden ist und Gegenstand der mündlichen Verhandlung war, verwiesen (Bl. 161 f. BA 4 II 1/96 BSch AG - Schifffahrtsgericht - St. Goar).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den vorgetragenen Inhalt der zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst in Bezug genommener Anlagen und beigezogener Urkunden sowie den Inhalt der beigezogenen Verklarungsakte des Amtsgerichts - Schifffahrtsgerichts - St. Goar - 4 II 1/96 BSch - und die Verfahrensakte 3 U 134/01 BSch OLG Köln, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, verwiesen.

  • OLG Köln, 15.09.1998 - 3 W 42/98
    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3.) vom 11.08.1998 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Schifffahrtsgerichts - St. Goar vom 27.07.1998 - 4 II 1/96 BSch - aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Schifffahrtsgericht St. Goar zurückverwiesen.
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