Rechtsprechung
AG St. Goar, 27.07.1998 - 4 II 1/96 |
Verfahrensgang
- AG St. Goar, 27.07.1998 - 4 II 1/96
- OLG Köln, 15.09.1998 - 3 W 42/98
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 05.02.2002 - 3 U 134/01
Schutzbereich drittgerichteter Amtspflichten; Fürsorgepflichten aus dem …
Wegen der Einzelheiten wird auf die Mängelmitteilung in der Verklarungsakte, die beigezogen worden ist und Gegenstand der mündlichen Verhandlung war, verwiesen (Bl. 161 f. BA 4 II 1/96 BSch AG - Schifffahrtsgericht - St. Goar).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den vorgetragenen Inhalt der zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst in Bezug genommener Anlagen und beigezogener Urkunden sowie den Inhalt der beigezogenen Verklarungsakte des Amtsgerichts - Schifffahrtsgerichts - St. Goar - 4 II 1/96 BSch - und der Verfahrensakte 3 U 135/01 OLG Köln, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, verwiesen.
- OLG Köln, 05.02.2002 - 3 U 135/01
Transportrecht: Amtshaftung der Bundesrepublik Deutschland aus § 839 BGB nach dem …
Wegen der Einzelheiten wird auf die Mängelmitteilung in der Verklarungsakte, die beigezogen worden ist und Gegenstand der mündlichen Verhandlung war, verwiesen (Bl. 161 f. BA 4 II 1/96 BSch AG - Schifffahrtsgericht - St. Goar).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den vorgetragenen Inhalt der zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst in Bezug genommener Anlagen und beigezogener Urkunden sowie den Inhalt der beigezogenen Verklarungsakte des Amtsgerichts - Schifffahrtsgerichts - St. Goar - 4 II 1/96 BSch - und die Verfahrensakte 3 U 134/01 BSch OLG Köln, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, verwiesen.
- OLG Köln, 15.09.1998 - 3 W 42/98 Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3.) vom 11.08.1998 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Schifffahrtsgerichts - St. Goar vom 27.07.1998 - 4 II 1/96 BSch - aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Schifffahrtsgericht St. Goar zurückverwiesen.