Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 18.02.2008 - 4 K 1/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei Tätigkeit an verschiedenen Stellen eines abgegrenzten Hafengebiets
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 EStG; § 9 Abs. 5 EStG
Abzugsfähigkeit von Verpflegungsmehraufwendungen bei Tätigkeit an verschiedenen Stellen eines abgegrenzten Hafengebiets als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit - IWW
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5; EStG § 9 Abs. 5
Verpflegungsmehraufwendungen - Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei Tätigkeit an verschiedenen Stellen eines abgegrenzten Hafengebiets - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei Tätigkeit an verschiedenen Stellen eines abgegrenzten Hafengebiets
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verpflegungsmehraufwendungen im Hafen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abzugsfähigkeit von Verpflegungsmehraufwendungen bei Tätigkeit an verschiedenen Stellen eines abgegrenzten Hafengebiets als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 18.02.2008 - 4 K 1/07
- BFH, 17.06.2010 - VI R 35/08
Papierfundstellen
- EFG 2009, 242
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 27.07.2004 - VI R 43/03
Verpflegung auf Baustellen nach drei Monaten nicht mehr steuerfrei
Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.2008 - 4 K 1/07
Von dieser Dreimonatsfrist werden alle längerfristigen vorübergehenden Tätigkeiten an derselben Tätigkeitsstätte ohne Rücksicht darauf erfasst, in welcher konkreten Form sie ausgeübt werden (BFH-Urteil vom 27. Juli 2004 VI R 43/03, BStBl. II 2005, 357; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. April 2005 - IV C 5 - S 2353 - 77/05, BStBl. I 2005, 673). - BFH, 07.02.1997 - VI R 61/96
Ein Stauer, der auf Seeschiffen an unterschiedlichen Liegeplätzen in einem …
Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.2008 - 4 K 1/07
Die Berufung der Kläger auf das Urteil des BFH vom 7. Februar 1997 (BStBl. II 1997, 333) gehe fehl, weil dieses die Tätigkeit eines Arbeitnehmers in dem sehr viel größeren Hamburger Hafen zum Gegenstand gehabt habe. - BFH, 11.04.2006 - VI R 52/05
Verpflegungsmehraufwand; Auswärtstätigkeit
Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.2008 - 4 K 1/07
In seinemUrteil vom 11. April 2006 VI R 52/05 (BFH/NV 2006, 2237) habe der Bundesfinanzhof (BFH) die Tätigkeit eines Festmachers in einem überschaubaren Teil des Hafengebiets als Arbeit an derselben Arbeitsstätte bewertet.
- BFH, 17.06.2010 - VI R 35/08
Regelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer - Verpflegungsmehraufwand
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage auf Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 242 veröffentlichten Gründen ab. - FG Köln, 20.12.2012 - 11 K 2001/11
Regelmäßige Arbeitsstätte, Verpflegungsmehraufwand, Reinigungskosten
Insoweit werde auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18.02.2008, 4 K 1/07, verwiesen. - FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2009 - 3 K 2284/08
Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeit
Hier nimmt die Rechtsprechung das Vorliegen derselben Tätigkeitsstätte an (…vgl. BFH-Urteil vom 11.04.2006 VI R 52/05, BFH/NV 2006, 2237; zum Hafenleiharbeiter vgl. auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 18.02.2008 4 K 1/07, EFG 2009, 242, Rev. Az. des BFH VI R 35/08; zur Tätigkeit eines Forstwirts in einem zusammenhängenden Waldgebiet vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.10.2008 4 K 2174/07, EFG 2009, 1291, Rev., Az. des BFH VI R 20/09; zum Einsatz eines Fahrers in einem Bergwerk unter Tage vgl. BFH-Urteil vom 18.06.2009 VI R 61/06).