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   VG Karlsruhe, 26.01.2009 - 4 K 105/09   

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https://dejure.org/2009,29130
VG Karlsruhe, 26.01.2009 - 4 K 105/09 (https://dejure.org/2009,29130)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.01.2009 - 4 K 105/09 (https://dejure.org/2009,29130)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Januar 2009 - 4 K 105/09 (https://dejure.org/2009,29130)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Beeinträchtigung eines gegen die Errichtung einer Fleischfabrik gerichteten Bürgerentscheids bei Weiterbetreiben des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Auswirkungen eines Durchführungsvertrages mit dem Vorhabensträger auf ...

Kurzfassungen/Presse

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    EDEKA-Fleischwerk in Rheinstetten: Kein vorläufiger Verfahrens-stopp

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1993 - 1 S 1749/93

    Kein Anspruch der Unterzeichner eines Bürgerbegehrens auf Erlaß einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.01.2009 - 4 K 105/09
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen solche Handlungen ist mangels einer entgegenstehenden Rechtsposition nicht eröffnet (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.09.1993 - 1 S 1749/93 -, VBlBW 1994, S. 100 ; zustimmend Hager, NVwZ 1994, S. 766 [VGH Hessen 26.10.1993 - 6 TG 2221/93] ; vgl. ferner Schlüter, VBlBW 1987, S. 54 ).

    Die Minderheit von Bürgern, die das nach § 21 Abs. 3 Satz 5 GemO erforderliche Quorum bilden (mindestens 10 vom Hundert der Bürger), kann eine derartige Sperrwirkung nicht herbeiführen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.09.1993, a.a.O., S. 101.).

    An dem Fehlen einer Grundlage für vorläufigen Rechtsschutz der hier beantragten Art ändert das nichts (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.09.1993, a.a.O., S. 101.).

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 6 TG 2221/93

    Anspruch des Initiators eines Bürgerbegehrens auf Erlaß einer einstweiligen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.01.2009 - 4 K 105/09
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen solche Handlungen ist mangels einer entgegenstehenden Rechtsposition nicht eröffnet (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.09.1993 - 1 S 1749/93 -, VBlBW 1994, S. 100 ; zustimmend Hager, NVwZ 1994, S. 766 [VGH Hessen 26.10.1993 - 6 TG 2221/93] ; vgl. ferner Schlüter, VBlBW 1987, S. 54 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1983 - 1 S 1204/83

    Zulassung eines Bürgerbegehrens; Rechtsschutzbedürfnis für Klage nach Beginn des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.01.2009 - 4 K 105/09
    Entscheidend kommt es nicht auf den Wortlaut der Fragestellung, sondern auf den Sinn des Bürgerbegehrens an (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.11.1983 - 1 S 1204/83 -, NVwZ 1985, S. 288).
  • VG Karlsruhe, 27.05.1992 - 10 K 11494/91

    Unwirksamkeit eines Bürgerentscheides; Gestaltung der Stimmzettel bei der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.01.2009 - 4 K 105/09
    Hinzu kommt, dass die Abstimmungsfrage beim Bürgerentscheid auf der vorangehenden Stufe des Bürgerbegehrens noch nicht in endgültiger Gestalt ausformuliert sein muss (vgl. Geitmann, VBlBW 2007, S. 321 ; Sapper, VBlBW 1983, S. 89 ; Schlüter, VBlBW 1987, S. 54 ; zu den Anforderungen an die Fassung der Frage VG Karlsruhe, Urteil vom 27.05.1992 - 10 K 11494/91 -, VBlBW 1992, S. 481 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2009 - 1 S 419/09

    Kein Bürgerentscheid über Verfahrensschritte in der Bauleitplanung

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 25. Januar 2009 - 4 K 105/09 - wird zurückgewiesen.
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