Rechtsprechung
VG Stuttgart, 22.01.2004 - 4 K 1741/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,22280) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Medizinische Kooperation zwischen Zahnarzt und Heilpraktiker
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 20.01.2004 - 4 K 1741/03
- VG Stuttgart, 22.01.2004 - 4 K 1741/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 07.08.2000 - 1 BvR 254/99
Zum Betätigungsfeld von Optikern
Auszug aus VG Stuttgart, 22.01.2004 - 4 K 1741/03
Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung erfordern dabei nicht nur eine gesetzliche Grundlage, sondern sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, u.a. Beschluss vom 07.08.2000 - 1 BvR 254/99 -, NJW 2000, 2736, m.w.N.). - BVerwG, 18.03.2003 - 3 C 23.02
Arztwerbung; Praxisschild; Hinweisschild; ausgelagerte Praxisräume; Hinweis auf …
Auszug aus VG Stuttgart, 22.01.2004 - 4 K 1741/03
Zur Freiheit der Berufsausübung gehört nicht nur die berufliche Praxis selbst, sondern auch jede Tätigkeit, die mit der Berufsausübung zusammenhängt und dieser dient (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.2003 - 3 C 23.02 -, DVBl 2003, 729), so demnach auch die Frage der Zulässigkeit einer gemeinsamen Berufsausübung mit Angehörigen anderer Berufsgruppen.
Rechtsprechung
VG Stuttgart, 20.01.2004 - 4 K 1741/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,28974) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Die auf die Berufsordnung gestützte Untersagung einer gemeinsamen Nutzung von Praxisräumen durch einen Zahnarzt und einen Heilpraktiker verletzt die Berufsfreiheit.
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- staufer.de (Kurzinformation)
Arzt und Heilpraktiker
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 20.01.2004 - 4 K 1741/03
- VG Stuttgart, 22.01.2004 - 4 K 1741/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 07.08.2000 - 1 BvR 254/99
Zum Betätigungsfeld von Optikern
Auszug aus VG Stuttgart, 20.01.2004 - 4 K 1741/03
Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung erfordern dabei nicht nur eine gesetzliche Grundlage, sondern sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, u.a. Beschluss vom 07.08.2000 - 1 BvR 254/99 -, NJW 2000, 2736, m.w.N.). - BVerwG, 18.03.2003 - 3 C 23.02
Arztwerbung; Praxisschild; Hinweisschild; ausgelagerte Praxisräume; Hinweis auf …
Auszug aus VG Stuttgart, 20.01.2004 - 4 K 1741/03
Zur Freiheit der Berufsausübung gehört nicht nur die berufliche Praxis selbst, sondern auch jede Tätigkeit, die mit der Berufsausübung zusammenhängt und dieser dient (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.2003 - 3 C 23.02 -, DVBl 2003, 729), so demnach auch die Frage der Zulässigkeit einer gemeinsamen Berufsausübung mit Angehörigen anderer Berufsgruppen.