Rechtsprechung
   VG Freiburg, 06.11.2006 - 4 K 1745/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,36616
VG Freiburg, 06.11.2006 - 4 K 1745/06 (https://dejure.org/2006,36616)
VG Freiburg, Entscheidung vom 06.11.2006 - 4 K 1745/06 (https://dejure.org/2006,36616)
VG Freiburg, Entscheidung vom 06. November 2006 - 4 K 1745/06 (https://dejure.org/2006,36616)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,36616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz - Interessenabwägung - kein Regelversagungsgrund nach dem Waffen- und Sprengstoffgesetz bei Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus VG Freiburg, 06.11.2006 - 4 K 1745/06
    Denn er ist sowohl durch Strafbefehl des Amtsgerichts Xt vom 12.03.2001, rechtskräftig seit dem 30.03.2001, als auch durch Urteil des Amtsgerichts X vom 22.02.2006 jeweils wegen einer gemeingefährlichen Straftat, nämlich wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr nach § 316 Abs. 2 StGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1994, DÖV 1995, 959; Bayer. VGH, Urteil vom 07.10.2005, BayVBl 2006, 352), zu Geldstrafen in Höhe von 50 und 55 Tagessätzen verurteilt worden.

    Erforderlich ist danach eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG, Urteil vom 16.10.1995, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 74, und vom 13.12.1994, a.a.O.).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtfertigt sich der Schluss von der Begehung des Delikts der Trunkenheit im Verkehr auf die Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1b) WaffG aufgrund der in diesem Delikt zum Ausdruck kommenden abstrakten Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer und die sich darin äußernde fehlende Gewissenhaftigkeit gegenüber deren Rechtsgütern (BVerwG, Urteil vom 13.12.1994, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2007 - 1 S 2751/06

    Entkräftung der auf strafgerichtlicher Verurteilung beruhenden Regelvermutung

    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 6. November 2006 - 4 K 1745/06 - geändert.
  • VG Potsdam, 28.10.2022 - 3 K 1967/18
    Soweit der Kläger vorträgt, die Trunkenheitsfahrt sei allein auf die zum damaligen Zeitpunkt bestandene Alkoholproblematik, die er aber durch eine dauerhafte Abstinenz überwunden habe, zurückzuführen, kann die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit durch die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nicht entkräftet werden (VGH Mannheim, Beschluss vom 13. April 2007 - 1 S 2751/06 -, juris Rn. 10; VG Minden, Gerichtsbescheid vom 14. September 2007 - 8 K 570/07 -, juris Rn. 21; in diese Tendenz auch VGH Kassel, Beschluss vom 22. November 2016 - 4 B 2306/16 - juris 22; a.A. aber (noch) VGH Kassel, Urteil vom 22. November 1994 - 11 UE 1428/93 -, juris Rn. 35 f.; offen gelassen VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 6. November 2006 - 4 K 1745/06 -, Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht