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   FG Münster, 20.09.2013 - 4 K 1821/13 E   

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https://dejure.org/2013,29393
FG Münster, 20.09.2013 - 4 K 1821/13 E (https://dejure.org/2013,29393)
FG Münster, Entscheidung vom 20.09.2013 - 4 K 1821/13 E (https://dejure.org/2013,29393)
FG Münster, Entscheidung vom 20. September 2013 - 4 K 1821/13 E (https://dejure.org/2013,29393)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs 1 Nr 4
    Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs eines Zahnarztes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fahrtenbuch - Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs eines Zahnarztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bista.de (Kurzinformation)

    Kein Praxisbedarf bei Lidl und Obi

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.05.2009 - VIII R 60/06

    Privatnutzung von Dienstfahrzeugen - Erschütterung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus FG Münster, 20.09.2013 - 4 K 1821/13
    Hierzu reicht es aus, dass ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 19.5.2009 VIII R 60/06, BFH/NV 2009, 1974).

    Die Privatfahrzeuge müssen vielmehr mit dem betrieblichen Fahrzeug in Status und Gebrauchswert vergleichbar sein (BFH-Urteile vom 19.5.2009 VIII R 60/06, BFH/NV 2009, 1974 und vom 4.12.2012 VIII R 42/09 BStBl II 2013, 365).

  • BFH, 10.04.2008 - VI R 38/06

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs trotz kleinerer Mängel

    Auszug aus FG Münster, 20.09.2013 - 4 K 1821/13
    Bei diesen Mängeln handelt es sich entgegen der Ansicht des Klägers nicht um geringe Mängel im Sinne des BFH-Urteils vom 10.4.2008 (VI R 38/06, BStBl II 2008, 768).
  • BFH, 01.03.2012 - VI R 33/10

    Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Münster, 20.09.2013 - 4 K 1821/13
    Bloße Ortsangaben ohne Nennung der Straße und der Hausnummer oder des aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartners genügen regelmäßig nicht als Bezeichnung des Fahrtziels (BFH-Urteil vom 1.3.2012 VI R 33/10, BStBl II 2012, 505).
  • BFH, 04.12.2012 - VIII R 42/09

    Anscheinsbeweis und 1 %-Regelung - Klagebefugnis einer aufgelösten GbR

    Auszug aus FG Münster, 20.09.2013 - 4 K 1821/13
    Die Privatfahrzeuge müssen vielmehr mit dem betrieblichen Fahrzeug in Status und Gebrauchswert vergleichbar sein (BFH-Urteile vom 19.5.2009 VIII R 60/06, BFH/NV 2009, 1974 und vom 4.12.2012 VIII R 42/09 BStBl II 2013, 365).
  • BFH, 01.12.2010 - XI R 46/08

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen eines Vereins für Rettungsdienste u. a., der

    Auszug aus FG Münster, 20.09.2013 - 4 K 1821/13
    Da im Klageverfahren jedoch keine Änderung des Steuerbescheides zulasten des Steuerpflichtigen zulässig ist (Verböserungsverbot, vgl. BFH-Urteil vom 1.12.2010 XI R 46/08, BFH/NV 2011, 712), bleibt es bei dem für den Kläger günstigeren Ansatz von 20% der Kosten.
  • BFH, 21.04.2009 - VIII R 66/06

    Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch - Keine Doppelbelastung eines

    Auszug aus FG Münster, 20.09.2013 - 4 K 1821/13
    Das Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden (BFH-Urteil vom 21.4.2009 VIII R 66/06, BFH/NV 2009, 1422 m. w. N.).
  • VG Darmstadt, 07.05.2014 - 4 L 597/14

    Asylrechts (Dublin II VO; Niederlande: vorl. Rechtsschutz nach § 80 Abs. 7 VwGO)

    Über den am 28. März 2014 angebrachten Antrag des Antragstellers, unter Abänderung des Beschlusses vom 24. Februar 2014 (Az.: 4 L 1820/13.DA.A) die aufschiebende Wirkung der Klage vom 16. Dezember 2013 (Az.: 4 K 1821/13.DA.A) gegen den Bescheid der Beklagten vom 15. November 2013 nunmehr anzuordnen, musste jetzt auch ohne die immer noch ausstehende Stellungnahme der Antragsgegnerin entschieden werden, da ausweislich der vorliegenden Behördenakte am 11. Mai 2014 die Überstellungsfrist abläuft.
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