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   FG Hessen, 08.02.2017 - 4 K 1925/15   

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https://dejure.org/2017,13508
FG Hessen, 08.02.2017 - 4 K 1925/15 (https://dejure.org/2017,13508)
FG Hessen, Entscheidung vom 08.02.2017 - 4 K 1925/15 (https://dejure.org/2017,13508)
FG Hessen, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - 4 K 1925/15 (https://dejure.org/2017,13508)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8 Abs. 3
    Rabattfreibetrag; Fahrpreisvergünstigungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rabattfreibetrag auf besondere Fernfahrscheine für Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 26.06.2014 - VI R 41/13

    Personalrabatt: Anwendbarkeit des § 8 Abs. 3 EStG auf Fahrvergünstigung der

    Auszug aus FG Hessen, 08.02.2017 - 4 K 1925/15
    Diese Unterscheidung entspricht einer in den Einkommensteuerakten (ESt-Akten) abgelegten Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main vom 14.07.2015 (Bl. 22 ff. ESt-Akten) zur Anwendung des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26.06.2014 VI R 41/13, BFHE 246, 423, BStBl. II 2015, 39.

    Von dieser Beurteilung ist erkennbar auch der BFH in dem Urteil vom 26.06.2014 VI R 41/13, BFHE 246, 423, BStBl. II 2015, 39 ausgegangen.

    Auch aus dem während des Streitjahrs veröffentlichten BFH-Urteil vom 26.06.2014 VI R 41/13 BFHE 246, 423, BStBl. II 2015, 39 ergab sich nicht, dass für die Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG Angaben zu den konkreten Fahrten erforderlich sind.

  • FG Köln, 22.05.2013 - 7 K 3185/12

    Vorteil aus früherem Dienstverhältnis, Fahrtvergünstigungen, Rabattfreibetrag

    Auszug aus FG Hessen, 08.02.2017 - 4 K 1925/15
    Weder aus dem BFH-Urteil noch aus dem Urteil der Vorinstanz (FG Köln, Urteil vom 22.05.2013 7 K 3185/12, EFG 2013, 1403) ergibt sich, dass dort nur RegioTickets und keine FernTickets genutzt wurden oder dass es auf die Ausgestaltung der Fahrkarten ankäme.

    Insbesondere hat der BFH die Feststellungen im vorinstanzlichen Urteil des Finanzgerichts Köln vom 22.05.2013 7 K 3185/12, EFG 2013, 1403, wonach das Bundeseisenbahnvermögen den geldwerten Vorteil in Absprache mit der Deutschen Bahn auf bestimmte Beträge festgelegt habe und dass diese Beträge unstreitig geblieben seien, nicht beanstandet.

  • BFH, 08.08.2019 - VI R 3/17

    Rabattfreibetrag, Fahrtkosten, Personenbeförderung

    Auszug aus FG Hessen, 08.02.2017 - 4 K 1925/15
    Denn entgegen der Ansicht des Beklagten besteht der Sachbezug in der an einem konkreten Tag erbrachten verbilligten Beförderungsleistung, die auch allen anderen Kunden der DB AG angeboten wurde (so nun auch das dem erkennenden Senat bei Verkündung des vorliegenden Urteils noch nicht bekannte Urteil des Finanzgerichts (FG) Nürnberg vom 01.12.2016 3 K 588/16, juris, Az. des BFH: VI R 3/17).
  • BFH, 26.07.2012 - VI R 27/11

    Arbeitnehmerrabatte als Lohnvorteil - Vorteilsbewertung

    Auszug aus FG Hessen, 08.02.2017 - 4 K 1925/15
    vorhanden sind, ein Wahlrecht zwischen der Besteuerung nach § 8 Abs. 3 EStG auf Grundlage des um 4 % und den Rabattfreibetrags geminderten Endpreis (= der am Ende von Verkaufsverhandlungen als letztes Angebot stehende Preis einschließlich fremdüblicher Rabatte, vgl. BFH, Urteil vom 26.07.2012 VI R 30/09, BStBl. II 2013, 400, BFHE 238, 371 [BFH 26.07.2012 - VI R 30/09] ) und zwischen der Besteuerung mit den pauschalierten Werten des § 8 Abs. 2 EStG (BFH, Urteil vom 26.07.2012 VI R 27/11, BStBl. II 2013, 402, BFHE 238, 376 [BFH 26.07.2012 - VI R 27/11] ).
  • BFH, 26.07.2012 - VI R 30/09

    Endpreis i. S. des § 8 Abs. 3 EStG

    Auszug aus FG Hessen, 08.02.2017 - 4 K 1925/15
    vorhanden sind, ein Wahlrecht zwischen der Besteuerung nach § 8 Abs. 3 EStG auf Grundlage des um 4 % und den Rabattfreibetrags geminderten Endpreis (= der am Ende von Verkaufsverhandlungen als letztes Angebot stehende Preis einschließlich fremdüblicher Rabatte, vgl. BFH, Urteil vom 26.07.2012 VI R 30/09, BStBl. II 2013, 400, BFHE 238, 371 [BFH 26.07.2012 - VI R 30/09] ) und zwischen der Besteuerung mit den pauschalierten Werten des § 8 Abs. 2 EStG (BFH, Urteil vom 26.07.2012 VI R 27/11, BStBl. II 2013, 402, BFHE 238, 376 [BFH 26.07.2012 - VI R 27/11] ).
  • BFH, 16.02.2005 - VI R 46/03

    Rabattfreibetrag bei Vermietung von Wohnungen

    Auszug aus FG Hessen, 08.02.2017 - 4 K 1925/15
    Für die Vermietung einer Wohnung an einen Hausmeister sei nach BFH-Urteil vom 16.02.2005 VI R 46/03, BStBl. II 2005, 529 maßgebend, wenn vergleichbare Wohnungen auch an Dritte vermietet würden.
  • FG Nürnberg, 01.12.2016 - 3 K 588/16

    Arbeitnehmer, Arbeitgeber, BFH-Urteil, Telefaxanschluß, Bundesfinanzhof,

    Auszug aus FG Hessen, 08.02.2017 - 4 K 1925/15
    Denn entgegen der Ansicht des Beklagten besteht der Sachbezug in der an einem konkreten Tag erbrachten verbilligten Beförderungsleistung, die auch allen anderen Kunden der DB AG angeboten wurde (so nun auch das dem erkennenden Senat bei Verkündung des vorliegenden Urteils noch nicht bekannte Urteil des Finanzgerichts (FG) Nürnberg vom 01.12.2016 3 K 588/16, juris, Az. des BFH: VI R 3/17).
  • BFH, 09.10.2002 - VI R 164/01

    Arbeitgeberdarlehen und Rabattfreibetrag

    Auszug aus FG Hessen, 08.02.2017 - 4 K 1925/15
    Nach dem Urteil des 13. Senats des erkennendes Gerichts vom 09.02.2010 13 K 1365/00, EFG 2001, 623 [FG Hessen 09.02.2001 - 13 K 1365/00] und dem BFH-Urteil vom 09.10.2002 VI R 164/01, BStBl. II 2003, 373 sei auf ein zinsgünstiges Darlehen an einen Arbeitnehmer der Rabattfreibetrag nur zu gewähren, wenn der Arbeitgeber vergleichbare Verbraucherdarlehen anbiete.
  • BFH, 27.08.2002 - VI R 158/98

    Rabattfreibetrag bei Krankenhäusern

    Auszug aus FG Hessen, 08.02.2017 - 4 K 1925/15
    Es könne zudem nach dem BFH-Urteil vom 27.10.2002 VI R 158/98 BStBl. II 2003, 95 ein Belegschaftsrabatt an Mitarbeiter eines Krankenhauses nicht gewährt werden, wenn es Medikamente überwiegend an Mitarbeiter abgebe.
  • FG Hessen, 09.02.2001 - 13 K 1365/00

    Verbilligte Überlassung von Darlehen an Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil

    Auszug aus FG Hessen, 08.02.2017 - 4 K 1925/15
    Nach dem Urteil des 13. Senats des erkennendes Gerichts vom 09.02.2010 13 K 1365/00, EFG 2001, 623 [FG Hessen 09.02.2001 - 13 K 1365/00] und dem BFH-Urteil vom 09.10.2002 VI R 164/01, BStBl. II 2003, 373 sei auf ein zinsgünstiges Darlehen an einen Arbeitnehmer der Rabattfreibetrag nur zu gewähren, wenn der Arbeitgeber vergleichbare Verbraucherdarlehen anbiete.
  • BFH, 26.09.2019 - VI R 23/17

    Rabattfreibetrag für Fahrvergünstigung der Deutschen Bahn AG im Fernverkehr

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 08.02.2017 - 4 K 1925/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Es beantragt, das Urteil des Hessischen FG vom 08.02.2017 - 4 K 1925/15 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • FG Hessen, 05.12.2018 - 8 K 2175/15

    § 8 Abs. 3 Satz 1 und 2 EStG

    Insoweit schließt sich der Senat der zu jeweils identischen Sachverhalten ergangenen Rechtsprechung des 4. Senats des Hessischen Finanzgerichts (Urteil vom 08.02.2017 - 4 K 1925/15, EFG 2017, 923, Rev. BFH VI R 23/17) und des Finanzgerichts Nürnberg (Urteile vom jeweils 01.12.2016 - 3 K 588/16, EFG 2017, 386, Rev. BFH VI R 3/17 bzw. 3 K 1062/16, EFG 2017, 821 [FG Nürnberg 01.12.2016 - 3 K 1062/16] , Rev. BFH VI R 4/17) vollumfänglich an.
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VG Aachen, 07.05.2018 - 4 K 1925/15 (https://dejure.org/2018,90791)
VG Aachen, Entscheidung vom 07.05.2018 - 4 K 1925/15 (https://dejure.org/2018,90791)
VG Aachen, Entscheidung vom 07. Mai 2018 - 4 K 1925/15 (https://dejure.org/2018,90791)
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