Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 31.07.2007 - 4 K 1983/07 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (2)
- prot-in.de (Kurzinformation)
Abstrakt-funktionelles Amt bei CC BP nicht gegeben - Umsetzung zu CC BP per Sicherungsanordnung gestoppt: als rechtswidrig angesehen
- prot-in.de (Kurzinformation)
Umsetzung zu "Competence Center Business Projects" per Sicherungsanordnung gestoppt: rechtswidrig
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78
Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein …
Auszug aus VG Karlsruhe, 31.07.2007 - 4 K 1983/07
Wenn einem Vivento zugewiesenen Beamten ohne dessen Zustimmung ein Arbeitsplatz (Dienstposten - Amt im konkretfunktionellen Sinne) übertragen werden soll, genügt deshalb eine Umsetzung nicht, solange nicht durch (sofort vollziehbaren) Verwaltungsakt ein Amt im abstraktfunktionellen Sinne übertragen worden ist, das die Umsetzung als innerbehördliche Organisationsmaßrahme ohne Verwaltungsaktsqualität erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.05.1980, BVerwGE 60, 144).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 60, 144; 65, 270, 87, 310; 89, 199) ist die Umsetzung lediglich an die tatbestandliche Voraussetzung geknüpft, dass der Aufgabenbereich des neuen Dienstpostens dem abstrakten Aufgabenbereich des statusrechtlichen Amtes entsprechen MUSS.
- BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89
Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn
Auszug aus VG Karlsruhe, 31.07.2007 - 4 K 1983/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 60, 144; 65, 270, 87, 310; 89, 199) ist die Umsetzung lediglich an die tatbestandliche Voraussetzung geknüpft, dass der Aufgabenbereich des neuen Dienstpostens dem abstrakten Aufgabenbereich des statusrechtlichen Amtes entsprechen MUSS. - BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80
Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde - …
Auszug aus VG Karlsruhe, 31.07.2007 - 4 K 1983/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 60, 144; 65, 270, 87, 310; 89, 199) ist die Umsetzung lediglich an die tatbestandliche Voraussetzung geknüpft, dass der Aufgabenbereich des neuen Dienstpostens dem abstrakten Aufgabenbereich des statusrechtlichen Amtes entsprechen MUSS.
- VG Stuttgart, 30.01.2007 - 17 K 4418/06
Auszug aus VG Karlsruhe, 31.07.2007 - 4 K 1983/07
Lediglich hierauf beruht auch die Unwirksamkeitserklärung der erstinstanzlichen Entscheidungen (VG Stuttgart, Beschl. v. 30.01.2007 - 17 K 4418/06 - VG Karlsruhe, Beschl. v. 25.01.2007 - 4 K 3189/06 -), Die Kostenentscheidung nach 8 161 Abs. 2 VwGO dient auch nicht der Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen, so dass die vom VGH angemeldeten Zweifel, ob es nach einer bestandskräftigen Zuweisung zu Vivento angehen könne, dass ein Beamter für die Zeit, die er nicht in einen abstraktfunktionellen Wirkungskreis eingegliedert sei, von jeglicher Verpflichtung zur befristeten Übernahme einer amtsangemessenen Aufgabe befreit sei, keine Festlegung des Senats dahingehend darstellen, die Umsetzungen seien unter diesem Aspekt unbedenklich. - BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05
Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter; …
Auszug aus VG Karlsruhe, 31.07.2007 - 4 K 1983/07
Denn seinem Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung wird nur dadurch genügt, dass ihm sowohl ein abstraktfunktionelles Amt als auch ein diesem entsprechendes konkretfunktionelles Amt übertragen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.06.2006 -2 C 26.05 -, ZBR 2006, 344) Auch die Antragsgegnerin geht davon aus, dass dem Anspruch des Antragstellers auf amtsangemessene Beschäftigung bisher nicht entsprochen worden ist. - BVerwG, 16.09.2004 - 1 WB 41.04
Sicherheitsüberprüfung; sicherheitsempfindliche Tätigkeit; Einstellung des …
Auszug aus VG Karlsruhe, 31.07.2007 - 4 K 1983/07
Das abstraktfunktionelle Amt muss dem Antragsteller durch gesonderte Verfügung des Dienstherrn (Versetzungsverfügung) übertragen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.2006, a. a. O., Rdnr. 13, unter Hinweis auf Urteil vom 23.09.2004, BVerwGE 122, 23, 55). - VG Karlsruhe, 09.01.2007 - 4 K 3013/06
Auszug aus VG Karlsruhe, 31.07.2007 - 4 K 1983/07
Im Übrigen geht auch die Rechtsprachung in vergteichbaren Fällen von einer Umsetzung aus (vgl. z.B. BayVGH, Beschl, v. 23.10.2006 - 15 GE 06.2064 - und Beschluss der Kammer v. 09.01.2007 - 4 K 3013/06 -).
- VGH Hessen, 06.03.2008 - 1 B 166/08
Keine unzumutbaren Nachteile für einen Beamten bei befristeten Umsetzung …
Den gegenteiligen Auffassungen einiger Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte, auf die der Antragsteller sich beruft (bei den Obergerichten OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27. September 2007 - 5 ME 224/07 - Bay. VGH, Beschlüsse vom 27. März 2007 - 15 CE 07.287- und vom 6. November 2007 - 15 CE 07.2743- sowie OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 1 Bs 222/07 - , IÖD 2008, 26; erstinstanzlich z.B. VG Hannover, Beschluss vom 12. Oktober 2007 - 13 B 4572/07 - oder VG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Juli 2007 - 4 K 1983/07 -) vermag der Senat nicht zu folgen.