Rechtsprechung
FG München, 16.11.2006 - 4 K 2140/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,20809) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenentscheidung bei Zahlungsverjährung; Gegeneinander-Aufheben der Kosten statt der ansonsten üblichen Kostenteilung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eintritt der Zahlungsverjährung während des Klageverfahrens wegen Rechtmäßigkeit der Schenksteuerfestsetzung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Eintritt der Zahlungsverjährung während des Klageverfahrens wegen Rechtmäßigkeit der Schenksteuerfestsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2007, 279
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 26.04.1990 - V R 90/87
Landwirtschaftlicher Betrieb - Gemeinschaftliche Tierhaltung - Steuerfestsetzung …
Auszug aus FG München, 16.11.2006 - 4 K 2140/04
Die Klage hatte nach dem Ergebnis der außergerichtlichen Erledigung zwar Erfolg, jedoch beruhte dies auf dem Eintreten der Zahlungsverjährung, einem Umstand, der nichts mit der Festsetzung zu tun hatte (BFH-Urteil vom 26.4.1990 V R 90/87, BStBl II 802, 804 a. E). - BFH, 31.08.1976 - VII R 20/74
Geltendes Recht - Mündliche Verhandlung - Rechtsänderung - Billiges Ermessen - …
Auszug aus FG München, 16.11.2006 - 4 K 2140/04
Nach dem Prozessstand in dem Zeitpunkt, in dem die übereinstimmenden Erledigungserklärungen vorlagen (Eingang der Erledigungserklärung des Finanzamts bei Gericht am 22.3.2005), hat das Gericht zu prüfen, welcher Beteiligte ganz oder teilweise unterlag (BFH-Beschluss vom 31.8.1976 VII R20/74, BStBl II 1976, 686). - BFH, 04.09.1991 - V R 83/86
Auslegung der Äußerung eines Klägers im Revisionsverfahren
Auszug aus FG München, 16.11.2006 - 4 K 2140/04
Da zudem die Erledigung durch Zahlungsverjährung eingetreten ist, kam statt der ansonsten üblichen Kostenteilung ein Gegeneinander-Aufheben der Kosten in Betracht (s. BFH-Beschluss vom 4.9.1991, V R 83/86, BFH/NV 92, 262).