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   VG Gera, 06.02.2003 - 4 K 245/99 GE   

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VG Gera, 06.02.2003 - 4 K 245/99 GE (https://dejure.org/2003,20169)
VG Gera, Entscheidung vom 06.02.2003 - 4 K 245/99 GE (https://dejure.org/2003,20169)
VG Gera, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 4 K 245/99 GE (https://dejure.org/2003,20169)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürKAG § 7; ThürKAG § 7a
    Ausbaubeiträge; wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen; wiederkehrende Beiträge; Satzung; Tiefenbegrenzung; Gemeindegebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zu wiederkehrenden Beiträgen für Verkehrsanlagen; Satzungen als Rechtsgrundlage für die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen; Vorteilsbegriff der Inanspruchnahmemöglichkeit des Verkehrsnetzes; Bildung von Abrechnungseinheiten ; Berücksichtigung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Weimar, 23.05.2002 - 3 K 174/00

    Notwendige satzungsmäßige Festlegung eines Beitragssatzes für wiederkehrende

    Auszug aus VG Gera, 06.02.2003 - 4 K 245/99
    § 2 Abs. 2 ThürKAG muss die Satzung u.a. den Satz der Abgabe bestimmen, d.h. die Satzung muss als Mindestinhalt den konkreten Satz der Abgabe angeben - etwa als Geldbetrag je Maßstabseinheit (vgl. VG Weimar, Urteil vom 23. Mai 2002 - 3 K 174/00; Ritthaler, § 7 a ThürKAG, Anm. 7; Ergänzungsband 1997; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 30 Rn. 31, 2001; ferner OVG Koblenz, Beschluss vom 12. Juli 1995 - 6 B 11614/95 - zit. nach juris).

    Die Regelung zur Tiefenbegrenzung ist fehlerhaft, da sie auf alle Flächen außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes bzw. bei fehlender Festsetzung einer baulichen, gewerblichen oder vergleichbaren Nutzung anzuwenden ist (vgl. hierzu OVG Weimar, Urteil vom 18. Dezember 2000 - 4 N 472/00 - LKV 2001, S. 415 ff. zum leitungsgebundenen Abgabenrecht; VG Weimar, Urteil vom 23. Mai 2002 - 3 K 174/00).

  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband;

    Auszug aus VG Gera, 06.02.2003 - 4 K 245/99
    Die Regelung zur Tiefenbegrenzung ist fehlerhaft, da sie auf alle Flächen außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes bzw. bei fehlender Festsetzung einer baulichen, gewerblichen oder vergleichbaren Nutzung anzuwenden ist (vgl. hierzu OVG Weimar, Urteil vom 18. Dezember 2000 - 4 N 472/00 - LKV 2001, S. 415 ff. zum leitungsgebundenen Abgabenrecht; VG Weimar, Urteil vom 23. Mai 2002 - 3 K 174/00).
  • BVerwG, 17.02.2000 - 3 C 11.99

    Prozeßzinsen; Geltendmachung ohne Vorverfahren; Verzinsung von

    Auszug aus VG Gera, 06.02.2003 - 4 K 245/99
    Eines vorherigen Antrags auf die Zahlung dieser Zinsen bei der Beklagten bedurfte es nicht (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2000 - 3 C 11.99; VG Gera, Urteil vom 16. Oktober 2001 - 5 K 1794/99; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 25 Rn. 3, 2001).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.1999 - 9 M 3626/98

    Tiefenbegrenzungsregelung für Innenbereichsgrundstück im Kanalbaubeitragsrecht;

    Auszug aus VG Gera, 06.02.2003 - 4 K 245/99
    Aber auch die Herausnahme von Flächen von vollständig im Außenbereich liegenden Grundstücken ist nicht nachvollziehbar, da erfahrungsgemäß die Inanspruchnahmemöglichkeit von den hinteren Grundstücksflächen im gleichen Maße besteht wie für die vorderen Grundstücksflächen (OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Januar 1999 - 9 L 3626/98 - NVwZ-RR 2000, S. 249 f.).
  • VGH Hessen, 02.08.2001 - 5 TG 3723/00

    Vorteil iSd KAG HE § 11 Abs 1 - Außenbereichsgrundstück

    Auszug aus VG Gera, 06.02.2003 - 4 K 245/99
    Dementsprechend werden Flächen erfasst, die land-, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden (vgl. zu § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKAG OVG Weimar, Beschluss vom 9. Mai 2000- 4 ZEO 946/98 - ThürVBl 2000, S. 254 ff.; VG Gera, Beschluss vom 26. August 1999 - 5 E 157/99; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 35 Rn. 10, 2001; zur entsprechenden Vorschrift in Hessen: VGH Kassel, Beschluss vom 2. August 2001 - 5 TG 3723/00 - NVwZ-RR 2002, S. 872 f.; anders aber auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 KAG Rheinland-Pfalz, mit dem der Landesgesetzgeber die Heranziehung von Außenbereichsgrundstücken grundsätzlich ausschließt, ebenso noch im Ergebnis § 2 der Mustersatzung des Thüringer Innenministeriums vom 12. Juli 1994 - StAnz.
  • OVG Thüringen, 09.05.2000 - 4 ZEO 946/98

    Ausbaubeiträge; Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Beitragsbescheid als mit

    Auszug aus VG Gera, 06.02.2003 - 4 K 245/99
    Dementsprechend werden Flächen erfasst, die land-, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden (vgl. zu § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKAG OVG Weimar, Beschluss vom 9. Mai 2000- 4 ZEO 946/98 - ThürVBl 2000, S. 254 ff.; VG Gera, Beschluss vom 26. August 1999 - 5 E 157/99; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 35 Rn. 10, 2001; zur entsprechenden Vorschrift in Hessen: VGH Kassel, Beschluss vom 2. August 2001 - 5 TG 3723/00 - NVwZ-RR 2002, S. 872 f.; anders aber auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 KAG Rheinland-Pfalz, mit dem der Landesgesetzgeber die Heranziehung von Außenbereichsgrundstücken grundsätzlich ausschließt, ebenso noch im Ergebnis § 2 der Mustersatzung des Thüringer Innenministeriums vom 12. Juli 1994 - StAnz.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.1999 - 1 M 103/99

    Tiefenbegrenzung im Straßenbaubeitragsrecht)

    Auszug aus VG Gera, 06.02.2003 - 4 K 245/99
    Ein sachlicher Differenzierungsgrund zu Grundstücken, die vollständig in einem von einem Bebauungsplan erfassten Gebiet liegen, existiert insoweit nicht (OVG Greifswald, Urteil vom 12. November 1999 - 1 M 103/99 - NVwZ-RR 2000, S. 822 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 L 116/97
    Auszug aus VG Gera, 06.02.2003 - 4 K 245/99
    Die Tiefenbegrenzung hat vielmehr in Bezug auf die Nutzungsfaktoren den Zweck, bei Grundstücken, die vom Innen-in den Außenbereich übergehen und deshalb nicht vollständig bebaubar oder gewerblich nutzbar sind, die unterschiedliche mögliche Nutzung in die Bewertung des durch die Inanspruchnahmemöglichkeit vermittelten Vorteils einzubringen, d.h. auf der Grundlage der Tiefenbegrenzung werden die hinter der Tiefenbegrenzungslinie liegenden Flächen mit einem geringeren Nutzungsfaktor herangezogen als die vor dieser Linie befindlichen Grundstücksteile (OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - 2 L 116/97 - zit. nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.1999 - 9 L 3626/98

    Kommunalabgaben; Kanalbaubeitrag; Tiefenbegrenzungsregelung; Beitragsberechnung

    Auszug aus VG Gera, 06.02.2003 - 4 K 245/99
    Aber auch die Herausnahme von Flächen von vollständig im Außenbereich liegenden Grundstücken ist nicht nachvollziehbar, da erfahrungsgemäß die Inanspruchnahmemöglichkeit von den hinteren Grundstücksflächen im gleichen Maße besteht wie für die vorderen Grundstücksflächen (OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Januar 1999 - 9 L 3626/98 - NVwZ-RR 2000, S. 249 f.).
  • VG Gera, 16.10.2001 - 5 K 1794/99

    Unwirksamkeit einer Gründung eines Zweckverbandes; Zinsanspruch bei der

    Auszug aus VG Gera, 06.02.2003 - 4 K 245/99
    Eines vorherigen Antrags auf die Zahlung dieser Zinsen bei der Beklagten bedurfte es nicht (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2000 - 3 C 11.99; VG Gera, Urteil vom 16. Oktober 2001 - 5 K 1794/99; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 25 Rn. 3, 2001).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.1995 - 6 B 11614/95
  • OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Erhebung wiederkehrender

    Auch wenn der Tatbestand einer Fallgruppe erfüllt ist, entbehrt dies nicht der Prüfung, ob im Einzelfall tatsächlich ein räumlicher und funktionaler Zusammenhang vorliegt (vgl. VG Gera, Urteil vom 06.02.2003, 4 K 245/99.GE, zitiert nach Juris; ebenso Hinweise des Thüringer Innenministeriums zur Anwendung des ThürKAG, ThürStAnz. 2005, S. 567, Nr. 8.3; OVG Rhl.-Pf., Urteil vom 08.10.1993, 10 C 10237/93; zitiert nach Juris, zu § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 KAG Rhl.-Pf a. F.).

    Sie hat, anders als etwa nach der Rechtslage in Rheinland-Pfalz, nicht die Möglichkeit, innerhalb des Gemeindegebiets sowohl einmalige als auch wiederkehrende Beiträge zu erheben (vgl. insoweit VG Gera, Urteil vom 06.02.2003, 4 K 245/99.GE; Hinweise des Thüringer Innenministeriums zur Anwendung des ThürKAG, § 7a, Anm. 8.1).

    Zu diesen besonders bevorteilten Grundstücken gehören auch baulich nicht nutzbare Grundstücke im Außenbereich, die z. B. nur einer land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung zugänglich sind, aber für die gleichwohl die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straße besteht (vgl. Beschluss des Senats vom 30.06.2003, 4 EO 206/96, LKV 2004, S. 39; Beschluss vom 09.05.2000, 4 ZEO 946/98, LKV 2000, S. 548; VG Gera, Urteil vom 06.02.2003, 4 K 245/99.GE, zitiert nach Juris; ebenso zur Rechtslage in Sachsen-Anhalt OVG-LSA, Beschluss vom 05.06.2003, 2 L 28/03, bejahend; anders offenbar Urteil vom 13.01.2005, 4/2 K 36/03, unter Bezugnahme auf OVG Rhl.-Pf.).

  • VG Weimar, 05.02.2014 - 3 K 1548/12

    Heranziehung zur Zahlung eines wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags

    Nach § 7 Abs. 3 S. 2 ThürKAG, der im Rahmen des § 7a ThürKAG ergänzend Anwendung findet (vgl. VG Weimar, Urteil vom 23.07.2002 - 3 K 546/99.We - Juris Rdnr. 29; VG Gera, Urteil vom 06.02.2003 - 4 K 245/99.GE - Juris Rdnr. 34), sind die Grundstücksfläche, das Maß (Geschossfläche, Anzahl der Vollgeschosse) sowie die Art der baulichen Nutzung und die Grundstücksbreite mögliche Verteilungsmaßstäbe, wobei § 7 Abs. 3 S. 3 ThürKAG eine Verbindung der Verteilungsmaßstäbe ausdrücklich zulässt.
  • VG Gera, 16.06.2022 - 3 K 189/21

    Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge in Thüringen für Ausbaumaßnahmen, die

    Sie umfasste nicht das gesamte Gemeindegebiet und enthielt eine fehlerhafte Tiefenbegrenzung (vgl. VG Gera, Urteil vom 6. Februar 2003 - 4 K 245/99 - juris).
  • VG Gera, 14.08.2013 - 2 K 124/13

    Kommunalrecht

    Im Rahmen gerichtlicher Streitigkeiten erwies sich diese Satzung allerdings als nichtig (z. B. VG Gera, Urteil vom 6. Februar 2003- 4 K 245/99.Ge - n.v.), weil die Abrechnungseinheiten nicht korrekt ermittelt worden waren.
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