Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 29.11.2005 - 4 K 248/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,21962
FG Schleswig-Holstein, 29.11.2005 - 4 K 248/00 (https://dejure.org/2005,21962)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.11.2005 - 4 K 248/00 (https://dejure.org/2005,21962)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. November 2005 - 4 K 248/00 (https://dejure.org/2005,21962)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,21962) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteueraufteilung nach Umsätzen bei teils steuerpflichtiger und teils steuerfreier Vermietung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteueraufteilung nach Umsätzen bei teils steuerpflichtiger und teils steuerfreier Vermietung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufteilung von Vorsteuerbeträgen in abzugsfähige und nicht abzugsfähige Beträge beim Erwerb eines Wohnhauses und Geschäftshauses

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 380
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.08.2001 - V R 1/01

    Vorsteueraufteilung bei Wohn- und Geschäftshaus

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.11.2005 - 4 K 248/00
    Bei richtlinienkonformer Auslegung ist als "sachgerecht" im Sinne des § 15 Abs. 4 UStG ein Aufteilungsverfahren anzuerkennen, das nach einer einheitlichen Methode die beiden Nutzungsteile eines gemischt verwendeten Gegenstandes den damit ausgeführten steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen zurechnet (vgl. BFH BStBl II 2002, 833, 834).
  • BFH, 05.02.1998 - V R 101/96

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutztem Grundstück

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.11.2005 - 4 K 248/00
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hält eine Vorsteueraufteilung - und keine direkte Zuordnung der Vorsteuerbeträge - für geboten, wenn ein Unternehmer ein Gebäude mit Wohn- und Gewerbeflächen zu einem Gesamtkaufpreis erwirbt (BFH BStBl II 1998, 492 ; 525; 2002, 833).
  • FG Düsseldorf, 22.11.2006 - 5 K 1807/03

    Umfang des Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit der Erstellung eines (später)

    Die Richtigkeit seiner Rechtsauffassung lasse sich u.a. ableiten aus dem Beschluss des BFH vom 29.07.2003, V B 170/02, Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2004, 234, der Urteile des BFH vom 26.01.2006, V R 36/03, BFH/NV 2006, 1525; vom 28.09.2006, V R 43/03, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2006, 2172; des Niedersächsischen Finanzgerichts -FG- vom 27.06.2002, 5 K 278/00, DStRE 2003, 1118; des FG Düsseldorf vom 07.11.2003, 1 K 3240/01, Juris Nr: STRE200571498; des FG Brandenburg vom 17.10.2005, 1 K 430/03, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2006, 380, und des Schleswig-Holsteinischen FG vom 29.11.2005, 4 K 248/00, EFG 2006, 380.

    Darüber hinaus bieten weder Art. 17 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG noch § 15 Abs. 4 UStG eine rechtliche Grundlage dafür, eine einheitliche Leistung, die der Unternehmer empfangen hat, in einzelne Leistungsbestandteile zu zerlegen, um diese Bestandteile dann unmittelbar den steuerfreien oder steuerpflichtigen Umsätzen zuordnen zu können (vgl. FG Brandenburg, Urteil vom 17.10.2005, 1 K 430/03, EFG 2006, 380; Meyer, Anmerkungen zu dem Urteil des Schleswigholsteinischen Finanzgerichts vom 29.11.2005, 4 K 248/00, EFG 2006, 380, 382).

    Schließlich führen auch die durch den Klägervertreter angeführten Urteile des Schleswig-Holsteinischen FG vom 29.11.2005, 4 K 248/00, EFG, 2006, 380; des FG Brandenburg vom 17.10.2005, 1 K 430/03, EFG 2006, 380; des FG Düsseldorf vom 07.11.2003, 1 K 3240/01, Juris Nr: STRE200571498 und des Niedersächsischen FG vom 27.06.2002, 5 K 278/00, DStRE 2003, 1118 (diesen Fall betraf der vom Klägervertreter zitierte Beschluss des BFH vom 29.07.2003, V B 170/02, BFH/NV 2004, 234), nicht zu einer anderen Beurteilung.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht