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   FG Brandenburg, 29.10.2003 - 4 K 2981/00   

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https://dejure.org/2003,15633
FG Brandenburg, 29.10.2003 - 4 K 2981/00 (https://dejure.org/2003,15633)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 29.10.2003 - 4 K 2981/00 (https://dejure.org/2003,15633)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - 4 K 2981/00 (https://dejure.org/2003,15633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Beteiligteneigenschaft ; Voraussetzung für die Entstehung einer Zollschuld ; Beteiligte am vorschriftswidrigen Verbringen der Ware als Zollschuldner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zollschuldnerschaft des Gehilfen bei einem Zigarettenschmuggel; Erlöschen der Zollschuld wegen Beschlagnahme "bei dem vorschriftswidrigen Verbringen"; Zollrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Zollschuldnerschaft des Gehilfen bei einem Zigarettenschmuggel - Erlöschen der Zollschuld wegen Beschlagnahme "bei dem vorschriftswidrigen Verbringen" - Zollrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.07.1999 - VII B 2/99

    Vorschriftswidriges Verbringen nach Art. 202 Abs. 1 ZK; Auswahlermessen bei

    Auszug aus FG Brandenburg, 29.10.2003 - 4 K 2981/00
    So wie im Rahmen von § 44 Abs. 1 Satz 2 AO kann die Finanzbehörde auch bei der nach Art. 213 ZK für Einfuhrabgaben bestehenden Gesamtschuldnerschaft grundsätzlich von jedem Gesamtschuldner die entstandenen Abgaben in voller Höhe fordern (vgl. etwa: BFH-Beschluss vom 12.07.1999 VII B 2/99, BFH/NV 2000, 99 ; Lichtenberg in: Dorsch, Zollrecht B I/213 Rz. 1; Witte, ZK Art. 213 Rz. 3).

    Allerdings steht im Abgabenrecht die Entscheidung, welcher von mehreren grundsätzlich gleichrangigen Schuldnern in Anspruch genommen werden soll, nicht im freien Belieben, sondern im pflichtgemäßen Auswahlermessen der Behörde, für das die allgemeinen Grundsätze des § 5 AO gelten (vgl. BFH-Beschluss vom 12.07.1999 a.a.O.).

    Wegen der Befugnis und Verpflichtung des Gerichts zur Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen (§ 102 FGO ) muss die Behörde ihre Ermessensentscheidung spätestens in der Einspruchsentscheidung begründen (vgl. BFH-Beschluss vom 12.07.1999 a.a.O.).

    Unter Umständen reicht ein bloßer Hinweis im Steuerbescheid oder in der Einspruchsentscheidung aus, wonach auch noch andere Gesamtschuldner in Anspruch genommen worden seien (vgl. BFH-Beschluss vom 12.07.1999 a.a.O.).

  • BFH, 05.02.1998 - VII B 192/97
    Auszug aus FG Brandenburg, 29.10.2003 - 4 K 2981/00
    Auch die Ausführungen des BFH (Beschluss vom 05.02.1998 VII B 192/97, BFH-NV 1998, 1393), wonach "...im Streitfall die Zigaretten aber erst nach ihrem vorschriftswidrigen Verbringen, d.h. nach Erreichen ihres Bestimmungsortes beschlagnahmt worden..." seien, können nur als obiter dictum verstanden werden, da die Frage, ob das vorschriftswidrige Verbringen im Sinne des Art. 233, lit. d) ZK über die eigentliche Verbringungshandlung hinaus weiter fortdauere, im dortigen Rechtsstreit nicht entscheidungserheblich war.

    Soweit im BFH-Beschluss vom 05.02.1998 VII B 192/97 (ZfZ 1998, 270-271) das Erlöschen der Zollschuld wegen der Beschlagnahme "nach Erreichen des Bestimmungsortes" verneint wird, wobei ausdrücklich das Inverkehrbringen der Zigaretten nicht für erforderlich gehalten wird, folgen in dieser Entscheidung keine näheren Erläuterungen zum Begriff "Bestimmungsort".

  • BFH, 21.12.2001 - VII S 13/01

    PKH; vorschriftwidriges Verbringen von Zigaretten in das Zollgebiet der

    Auszug aus FG Brandenburg, 29.10.2003 - 4 K 2981/00
    In zeitlicher Hinsicht erfordert das Tatbestandsmerkmal der Beteiligung am vorschriftswidrigen Verbringen, dass die Haupttat noch nicht beendet ist (BFH-Beschluss vom 21.12.2001 VII S 13/01; BFH/NV 2002, 692 m.w.N.).

    In diesem Sinne geht auch die Rechtsprechung des BFH davon aus, dass ein vorschriftswidriges Verbringen bereits im Vorfeld durch die Zustimmung zu einer bestimmten Handlungsweise gefördert wird, ohne dass es noch darauf ankommt, ob nach Beendigung des vorschriftswidrigen Verbringens von der zugesagten Unterstützung noch Gebrauch gemacht worden ist (BFH-Beschluss vom 21.12.2001 VII S 13/01; BFH/NV 2002, 692 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2005 - 1 S 2362/04

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei polizeilichen Maßnahmen - Zeltlager nicht

    Ihre Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs, soweit er die beschlagnahmten Gerätschaften betraf, wurde vom Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 20.10.2000 - 4 K 2981/00 - abgelehnt.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten wird auf die gewechselten Schriftsätze im Zulassungs- und Berufungsverfahren sowie auf die dem Senat vorliegenden Behörden- und Gerichtsakten - auch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (4 K 2981/00) und im Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Räumungsverfügung (4 K 3227/00) - verwiesen.

  • VG Karlsruhe, 14.02.2001 - 4 K 3227/00

    Platzverweis und Räumungsverfügung - Zeltlager für Demonstrationsteilnehmer

    Die Anträge der Betreiber der Küchen auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wurden mit Beschluss der Kammer vom 20.10.2000 - 4 K 2981/00 - abgelehnt.

    Dem Gericht liegen die Akten des Landratsamts Xxx zu diesem Verfahren und zu den Vorgängen in Xxx im Oktober 2000 (zwei Hefte) sowie die Akten des Verwaltungsgerichts 4 K 2981/00 und 4 K 3074/00 vor.

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