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   VG Stuttgart, 23.10.2003 - 4 K 3962/03   

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VG Stuttgart, 23.10.2003 - 4 K 3962/03 (https://dejure.org/2003,17366)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23.10.2003 - 4 K 3962/03 (https://dejure.org/2003,17366)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - 4 K 3962/03 (https://dejure.org/2003,17366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz bei verfristetem Widerspruch gegen Gewerbeuntersagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.10.2003 - 4 K 3962/03
    Gewerberechtlich unzuverlässig ist, wer keine Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß ausüben wird, wobei die Feststellung der Unzuverlässigkeit weder ein Verschulden noch einen Charaktermangel des Betroffenen voraussetzt (vgl. BVerwG, U. v. 02.02.1982 - 1 C 146.80 - E 65, 1; B. v. 29.05.1981 - 1 B 72.81 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 33).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids (vgl. BVerwG, U. v. 02.02.1982 - 1 C 146.80 - a.a.O.) bzw., soweit ein solcher (noch) nicht ergangen ist, der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung.

    Von einer die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit begründenden nachhaltigen wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit ist dann auszugehen, wenn (bezogen auf den Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids) keine ausreichend aussagekräftigen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine nachhaltige Besserung der wirtschaftlichen Situation eingetreten ist, insbesondere wenn es an einem Erfolg versprechenden Sanierungskonzept fehlt (vgl. BVerwG, U. v. 02.02.1982 - 1 C 146.80 - E 65, 1 ; B. v. 29.04.1988 - 1 B 41.88 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 46).

  • BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87

    Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit -

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.10.2003 - 4 K 3962/03
    Auch die Zeitdauer, während der der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von wesentlicher Bedeutung (vgl. BVerwG, B. v. 29.01.1998 - 1 B 164.87 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 45; B. v. 19.01.1994 - 1 B 5.94 - Buchholz 451.20 § 35 GewO).

    Dabei ist es unerheblich, ob sich die Steuerschulden aus exakt ermittelten Besteuerungsgrundlagen ergeben oder im Hinblick auf die Verletzung von Erklärungspflichten durch den Steuerpflichtigen aus auf § 162 AO beruhenden Schätzungen folgen (vgl. BVerwG, B. v. 29.01.1988 - 1 B 164.87 - a.a.O; B. v. 30.03.1992 - 1 B 42.92 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 50).

  • BVerwG, 12.01.1996 - 1 B 177.95

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen aus Steuerrückständen hergeleiteter

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.10.2003 - 4 K 3962/03
    Für die Beurteilung der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit wegen der Nichterfüllung steuerlicher Pflichten ist es dabei nicht erforderlich, die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzungen nachzuprüfen, sofern die Steuerschuld fällig und die Steuerbescheide vollziehbar sind (vgl. BVerwG, B. v. 12.01.1996 - 1 B 177.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 62).

    Nur dann, wenn die Vollziehung ausgesetzt wurde (vgl. § 361 AO, § 69 FGO), kann für das Gewerbeuntersagungsverfahren vorläufig nicht vom Bestehen der Steuerschuld ausgegangen werden, da der Steuerpflichtige die festgesetzte Steuer noch nicht zu entrichten hat (vgl. BVerwG, B. v. 12.01.1996 - 1 B 177.95 - a.a.O.).

  • BVerfG, 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97

    Zur Zurechnung von Anwaltsverschulden im Asylverfahren

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.10.2003 - 4 K 3962/03
    Zu denken wäre hier an den Fall, dass das Verschulden allein bei einem Bevollmächtigten lag, das dem Widerspruchsführer aber gem. § 32 Abs. 1 S. 2 LVwVfG zugerechnet wird, insbesondere dann, wenn die Fristversäumung für den Betroffenen erhebliche, namentlich nicht durch einen Regress beim Bevollmächtigten wieder gut zu machende Folgen zeitigen würde (vgl. hierzu in anderem Zusammenhang BVerfG , B.v. 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97 - InfAuslR 2000, 459; VGH Baden-Württemberg, B.v. 04.01.2000 - A 14 S 786/99 - NVwZ-RR 2000, 261), aber generell auch dann, wenn die Entscheidung ersichtlich rechtswidrig ist und gravierende Folgen für den Betroffenen hätte, in diesem Fall bestünde nämlich auch ein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl., § 48 Rdn. 55 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.10.2003 - 4 K 3962/03
    Auch die Zeitdauer, während der der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von wesentlicher Bedeutung (vgl. BVerwG, B. v. 29.01.1998 - 1 B 164.87 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 45; B. v. 19.01.1994 - 1 B 5.94 - Buchholz 451.20 § 35 GewO).
  • BVerwG, 05.03.1997 - 1 B 56.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.10.2003 - 4 K 3962/03
    Eingereichte Stundungsanträge hindern die Gewerbeuntersagung nicht, solange die Vollziehung der Steuerschuld nicht ausgesetzt ist (vgl. BVerwG, B. v. 05.03.1997 - 1 B 56.97 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 66).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 14.78

    Gewerberecht - Untersagung - Strohmann - Erweitert

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.10.2003 - 4 K 3962/03
    Es entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass die Gewerbebehörde gegen den Gewerbetreibenden durchgeführte strafrechtliche Ermittlungen berücksichtigen darf, namentlich wenn sie zu einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft geführt haben (vgl. BVerwG, U.v. 02.02.1982 - 1 C 14.78 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 40; HessVGH, B.v. 28.09.1990 - 8 TH 2071/90 - GewArch 1991, 28; Landmann/Rohmer, GewO, § 35 Rdn. 42; zur eingeschränkten Bindung von Strafurteilen auch § 35 Abs. 3 GewO).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2000 - A 14 S 786/99

    Asylverfahren: Zurechnung des Verschuldens des Bevollmächtigten; Möglichkeiten

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.10.2003 - 4 K 3962/03
    Zu denken wäre hier an den Fall, dass das Verschulden allein bei einem Bevollmächtigten lag, das dem Widerspruchsführer aber gem. § 32 Abs. 1 S. 2 LVwVfG zugerechnet wird, insbesondere dann, wenn die Fristversäumung für den Betroffenen erhebliche, namentlich nicht durch einen Regress beim Bevollmächtigten wieder gut zu machende Folgen zeitigen würde (vgl. hierzu in anderem Zusammenhang BVerfG , B.v. 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97 - InfAuslR 2000, 459; VGH Baden-Württemberg, B.v. 04.01.2000 - A 14 S 786/99 - NVwZ-RR 2000, 261), aber generell auch dann, wenn die Entscheidung ersichtlich rechtswidrig ist und gravierende Folgen für den Betroffenen hätte, in diesem Fall bestünde nämlich auch ein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl., § 48 Rdn. 55 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.03.1992 - 1 B 42.92

    Steuerrückstand - Gwerberechtliche Zuverlässigkeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.10.2003 - 4 K 3962/03
    Dabei ist es unerheblich, ob sich die Steuerschulden aus exakt ermittelten Besteuerungsgrundlagen ergeben oder im Hinblick auf die Verletzung von Erklärungspflichten durch den Steuerpflichtigen aus auf § 162 AO beruhenden Schätzungen folgen (vgl. BVerwG, B. v. 29.01.1988 - 1 B 164.87 - a.a.O; B. v. 30.03.1992 - 1 B 42.92 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 50).
  • VGH Hessen, 28.09.1990 - 8 TH 2071/90

    Untersagung des Gewerbes: Chinchillazucht; Unzuverlässigkeit des

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.10.2003 - 4 K 3962/03
    Es entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass die Gewerbebehörde gegen den Gewerbetreibenden durchgeführte strafrechtliche Ermittlungen berücksichtigen darf, namentlich wenn sie zu einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft geführt haben (vgl. BVerwG, U.v. 02.02.1982 - 1 C 14.78 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 40; HessVGH, B.v. 28.09.1990 - 8 TH 2071/90 - GewArch 1991, 28; Landmann/Rohmer, GewO, § 35 Rdn. 42; zur eingeschränkten Bindung von Strafurteilen auch § 35 Abs. 3 GewO).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1992 - 6 S 1335/92

    Zur fehlenden Bestandskraft trotz verspäteten Widerspruchs, insbesondere bei

  • BVerwG, 29.04.1988 - 1 B 41.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 29.05.1981 - 1 B 72.81

    Rechtmäßigkeit der Herleitung einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1981 - 5 S 1387/80

    Wiedereinsetzungsverfahren bei Wiedereinsetzung in die Widerspruchsfrist

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1991 - 8 S 623/91

    Sachliche Entscheidung bei verspätetem Widerspruch; Lagerung von Baumaterial -

  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2004 - 6 S 30/04

    Keine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines zweifellos verfristeten

    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. Oktober 2003 - 4 K 3962/03 - geändert.
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