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   FG Berlin, 20.01.2000 - 4 K 4031/97   

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https://dejure.org/2000,6247
FG Berlin, 20.01.2000 - 4 K 4031/97 (https://dejure.org/2000,6247)
FG Berlin, Entscheidung vom 20.01.2000 - 4 K 4031/97 (https://dejure.org/2000,6247)
FG Berlin, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - 4 K 4031/97 (https://dejure.org/2000,6247)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 62; EStG § 10 Abs. 3
    Kürzung des Vorwegabzugs auch bei sozialversicherungsfreiem

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kürzung des Vorwegabzugs auch bei sozialversicherungsfreiem Arbeitslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 487
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 19.05.1999 - XI R 64/98

    Vorwegabzug bei Pflichtversicherung auf Antrag

    Auszug aus FG Berlin, 20.01.2000 - 4 K 4031/97
    Die am Gesetzeszweck dieser Vorschrift ausgerichtete Auslegung wird auch vom Bundesfinanzhof - BFH - in seinem Urteil vom 19. Mai 1999 (XI R 64/98 Einkommensteuer-Richtlinie - EStR - 1999, 1.761) mit ausführlicher Begründung betont.
  • BFH, 14.04.2003 - XI B 226/02

    Sonderausgaben-Vorwegabzug bei Ehegatten

    Es bestünden ernstliche Zweifel, ob dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Dezember 2000 XI B 75/99 (BFH/NV 2001, 773) zu folgen sei (Hinweis auf die Urteile des FG Berlin vom 20. Januar 2000 4 K 4031/97, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 487, und des Schleswig-Holsteinischen FG vom 13. September 2000 V 37/99, EFG 2000, 1315).
  • FG Baden-Württemberg, 28.10.2002 - 5 V 26/02

    Aussetzung der Vollziehung; Kürzung des Vorwegabzugs bei GmbH-Geschäftsführern;

    Weiter seien die angefochtenen Verwaltungsakte deshalb rechtswidrig, weil bei der Kürzung des Vorwegabzugs nur der Arbeitslohn einzubeziehen sei, der auch der Sozialversicherungspflicht unterliege, so wie dies auch das Finanzgericht (FG) Berlin in seinem Urteil vom 20. Januar 2000 (4 K 4031/97) festgestellt habe.

    Sowohl das FG Berlin (Urteil vom 20. Januar 2000 4 K 4031/97, EFG 2000, 487 ) als auch das FG Schleswig-Holstein (Urteil vom 13. September 2000 V 37/99, EFG 2000, 1315 ) haben entgegen der Rechtsauffassung des BFH entschieden.

  • FG Köln, 11.12.2002 - 14 K 3670/02

    Kürzung des Vorwegabzugs nur vom Arbeitslohn des Ehegatten, der die

    Demgegenüber könnte die Verknüpfung über das Wort "wenn" auch im Sinne eines "soweit" zu verstehen sein (so im Ergebnis für eine andere Fallgestaltung FG Berlin, Urteil vom 20. Januar 2000 4 K 4031/97, EFG 2000, 487, Rev. eingelegt, Az. des BFH: XI R 23/00).
  • FG München, 20.07.2000 - 5 K 4938/99

    Kürzung des Vorwegabzugs auch bei (teilweise) sozialversicherungsfreiem

    Dem entspricht es, nicht danach zu fragen, ob und ggf. in welchem betragsmäßigen oder prozentualen Umfang die Voraussetzungen des § 3 Nr. 62 EStG bei den Jahreseinnahmen vorlagen (vgl. BFH-Urteil vom 4. März 1998 X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466 , zu dem Fall zusammenveranlagter Ehegatten, bei denen die Kürzungsvoraussetzungen nur in der Person eines Ehegatten erfüllt sind; a.A., ohne sich mit der hier zitierten BFH-Rechtsprechung auseinanderzusetzen, Finanzgericht Berlin, Urteil vom 20. Januar 2000 4 K 4031/97, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 487 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2004 - 5 K 2120/03

    Zur Frage der Kürzung des Vorwegabzuges bei Übergangsgebührnissen der Bundeswehr

    Die Auffassung der Kläger stehe in Übereinstimung mit einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin (Urteil vom 20. Januar 2000, 4 K 4031/97, EFG 2000 487), wonach die Formulierung "wenn" in § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchstabe a EStG im Sinne von "soweit" auszulegen sei.
  • FG Düsseldorf, 16.07.2003 - 13 K 5746/02

    Sonderausgaben-Vorwegabzug; Arbeitslohn; Beschäftigungsverhältnisse;

    Das Finanzgericht Berlin habe in einem Urteil vom 20.1.2000 4 K 4031/97 entschieden, dass eine Kürzung nur für den Teil des Gehalts vorzunehmen sei, sofern der Arbeitgeber hierfür Zukunftssicherungsleistungen erbracht habe.
  • FG Düsseldorf, 16.01.2003 - 15 K 1436/01

    Vorsorgeaufwendungen; Vorwegabzug-Kürzung; Zukunftssicherungsleistungen;

    Soweit das Finanzgericht Berlin im Urteil vom 20.01.2000 4 K 4031/97, EFG 2000, 487 und das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht Urteil vom 13.09.2000 V 37/99, EFG 2000, 1315) eine andere Auffassung vertreten, folgt der erkennende Senat dem nicht.
  • FG Schleswig-Holstein, 27.01.2003 - 3 V 236/02

    Berücksichtigung von Einnahmen des Ehegatten, für den keine

    Die Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit kommen nur dann als geeigneter Anknüpfungspunkt für die Ermittlung des Kürzungsbetrages in Betracht, wenn sie aus der Tätigkeit stammen, für die Zukunftssicherungsleistungen erbracht werden, denn nur insoweit lässt die Höhe der Einnahmen einen Rückschluss auf die Höhe der ersparten eigenen Vorsorgeaufwendungen zu (im Ergebnis ähnlich: Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 13. September 2000, V 37/99, EFG 2000, 1315 - Revision eingelegt: XI R 75/00; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Oktober 2002, 5 V 26/02, nicht veröffentlicht, Beschwerde eingelegt: XI B 226/02; weitergehend FG Berlin, Urteil vom 20. Januar 2000, 4 K 4031/97, EFG 2000, 487 - nur sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn ist Bemessungsgrundlage der Kürzung - Revision eingelegt: XI R 23/00; anders insoweit die bisherige Rechtsprechung des BFH, die auch nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn in die Bemessungsgrundlage einbezieht, soweit er aus der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit stammt, z.B. Urteil vom 26. Juni 1997, X B 240/96, BFH/NV 1997 - Abfindung und Urteil vom 4. März 1998, X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466 - Arbeitslohn oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze).
  • FG Hessen, 11.07.2000 - 3 K 3168/99

    Vorwegabzug; Abfindung; Arbeitslohn; Vorsorgeaufwendung - Berücksichtigung von

    Allerdings vertritt das Finanzgericht Berlin nunmehr die Auffassung, bei der Kürzung des Vorwegabzugs sei nur der sozialversicherungspflichtige Arbeitslohn zu berücksichtigen (n.r. Urteil vom 20.1.2000 4 K 4031/97, EFG 2000, 487 ).
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