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   FG Köln, 31.03.2004 - 4 K 4678/01   

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FG Köln, 31.03.2004 - 4 K 4678/01 (https://dejure.org/2004,6649)
FG Köln, Entscheidung vom 31.03.2004 - 4 K 4678/01 (https://dejure.org/2004,6649)
FG Köln, Entscheidung vom 31. März 2004 - 4 K 4678/01 (https://dejure.org/2004,6649)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    UStG § 4 Nr. 16 ; UStG § 10 Abs. 1 S. 3
    Leistungsaustausch; Steuerbefreiung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer: - Leistungsaustausch; Steuerbefreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umsätze bei der Essensausgabe an Medizinstudenten durch eine medizinische Einrichtung einer öffentlich-rechtlich organisierten Hochschule; Betrieb einer Kantine zur Verpflegung von Bediensteten; Vereinbarung über die Verpflegung von Studierenden durch eine Kantine; ...

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1404
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 20.02.1992 - V R 107/87

    Zahlung eines Apothekers für Vermietung von Räumen an Arzt

    Auszug aus FG Köln, 31.03.2004 - 4 K 4678/01
    Die letztgenannte Vorschrift kommt in der Regel nur dann zum Zuge, wenn ein unmittelbarer Leistungsaustausch zwischen dem Leistenden (hier der Klägerin) und dem Zahlenden (hier dem Studentenwerk Stadt X) zu verneinen ist (vgl. BFH-Urteile vom 24.2.1972 V R 90/68, BFHE 105, 190, BStBl II 1972, 558 und vom 20.2.1992, V R 107/87, BStBl 1992 II S. 705).

    Dadurch unterscheidet sich der im Streitfall zu beurteilende Sachverhalt von denjenigen, welche den BFH- Urteilen vom 24.2.1972 V R 90/68, BFHE 105, 190, a.a.O. und vom 20.2.1992, V R 107/87, a.a.O. zugrunde lagen.

    Im Urteil vom 20.2.1992, V R 107/87, a.a.O. zahlte ein Apotheker einem Hauseigentümer dafür etwas, dass dieser Praxisräume einem Arzt überließ.

  • BFH, 24.02.1972 - V R 90/68

    Zuschuß - Entgelt - Kenntnis eines Mitarbeiters - Anrechnung beim FA

    Auszug aus FG Köln, 31.03.2004 - 4 K 4678/01
    Die letztgenannte Vorschrift kommt in der Regel nur dann zum Zuge, wenn ein unmittelbarer Leistungsaustausch zwischen dem Leistenden (hier der Klägerin) und dem Zahlenden (hier dem Studentenwerk Stadt X) zu verneinen ist (vgl. BFH-Urteile vom 24.2.1972 V R 90/68, BFHE 105, 190, BStBl II 1972, 558 und vom 20.2.1992, V R 107/87, BStBl 1992 II S. 705).

    Dadurch unterscheidet sich der im Streitfall zu beurteilende Sachverhalt von denjenigen, welche den BFH- Urteilen vom 24.2.1972 V R 90/68, BFHE 105, 190, a.a.O. und vom 20.2.1992, V R 107/87, a.a.O. zugrunde lagen.

    Im Urteil vom 24.2.1972 V R 90/68 ging es um den Zuschuss einer Firma an einen Großhändler für den Vertrieb von Zündholzschachteln mit Werbeetiketten der Zuschussgeberin.

  • EuGH, 11.01.2001 - C-76/99

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus FG Köln, 31.03.2004 - 4 K 4678/01
    Nach Auffassung des EuGH (Urteil vom 11.1.2001, Rs. C-76/99, HFR 2001, 386) verlangt der Begriff keine enge Auslegung.

    Im Gegenteil folgt aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift vielmehr eine weite Auslegung des Begriffs der üblichen Umsätze (vgl. hierzu EuGH-Urteil vom 11.1.2001, Rs. C-76/99, a.a.O. und OFD Hannover S 7172-21-StH 712, S 7172-9-StO 533 vom 21.07.1981 DB 1982, 1301).

  • EuGH, 14.09.2000 - C-384/98

    Mehrwertsteuerbefreiung der ärztlichen Sachverständigenleistungen

    Auszug aus FG Köln, 31.03.2004 - 4 K 4678/01
    Diese Umsätze dürfen nicht im wesentlichen dazu bestimmt sein, den Einrichtungen zusätzliche Einnahmen durch Tätigkeiten zu verschaffen, die in unmittelbarem Wettbewerb zu steuerpflichtigen Umsätzen anderer Unternehmer stehen (Abschn. 100 Abs. 1 Satz 2 UStR 2000), mit der Folge, dass derartige Leistungen (z.B. die Abgabe von ärztlichen Gutachten gegen Entgelt) nicht nach § 4 Nr. 16 steuerfrei sind, wenn eine vergleichbare Leistung unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 14.9.2000 (Urteil vom 14.9.2000, Rs. C-384/98, HFR 2000 S. 918) vom Befreiungstatbestand des § 4 Nr. 14 UStG nicht erfasst wird und damit steuerpflichtig ist.
  • BFH, 04.09.2003 - V R 9/02

    Scheinfirma / Umsatzsteuerkarussel - Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen von

    Auszug aus FG Köln, 31.03.2004 - 4 K 4678/01
    Für eine solche Beauftragung wäre auch eine nur mündlich getroffene Absprache ausreichend (BFH-Urteil vom 28.1.1999, V R 4/98, BStBl II 1999, 628, vgl. auch BFH-Urteil vom 4.9.2003, V R 9, 10/02, BFH/NV 2004, 149).
  • BFH, 28.01.1999 - V R 4/98

    Strohmann als Unternehmer

    Auszug aus FG Köln, 31.03.2004 - 4 K 4678/01
    Für eine solche Beauftragung wäre auch eine nur mündlich getroffene Absprache ausreichend (BFH-Urteil vom 28.1.1999, V R 4/98, BStBl II 1999, 628, vgl. auch BFH-Urteil vom 4.9.2003, V R 9, 10/02, BFH/NV 2004, 149).
  • BFH, 01.06.1989 - V R 72/84

    1. Keine Versagung rechtlichen Gehörs bei nicht ausreichender Darlegung von

    Auszug aus FG Köln, 31.03.2004 - 4 K 4678/01
    a) Regelmäßig ergibt sich aus den abgeschlossenen zivilrechtlichen Vereinbarungen, wer bei einem Umsatz als Leistender anzusehen ist (BFH-Urteile vom 13.3.1987 V R 33/79, BFHE 149, 313, BStBl II 1987, 524, unter 1.; vom 1.6.1989 V R 72/84, BFHE 157, 255, BStBl II 1989, 677, unter 2. b).
  • BFH, 13.03.1987 - V R 33/79

    1. Rechtsanwaltssozietät oder einzelner Rechtsanwalt als Leistender bei

    Auszug aus FG Köln, 31.03.2004 - 4 K 4678/01
    a) Regelmäßig ergibt sich aus den abgeschlossenen zivilrechtlichen Vereinbarungen, wer bei einem Umsatz als Leistender anzusehen ist (BFH-Urteile vom 13.3.1987 V R 33/79, BFHE 149, 313, BStBl II 1987, 524, unter 1.; vom 1.6.1989 V R 72/84, BFHE 157, 255, BStBl II 1989, 677, unter 2. b).
  • BFH, 21.04.1994 - V R 105/91

    Die englische Company limited of shares als Unternehmer

    Auszug aus FG Köln, 31.03.2004 - 4 K 4678/01
    Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem anderen zuzurechnen ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob der Handelnde gegenüber Dritten im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen eines anderen bei Ausführung entgeltlicher Leistungen aufgetreten ist (vgl. BFH-Urteile vom 28.11.1990 V R 31/85, BFHE 164, 134, BStBl II 1991, 381; vom 21. April 1994, V R 105/91 in BFHE 174, 469, BStBl II 1994, 671).
  • BFH, 08.03.1990 - V R 67/89

    Frachthilfen i. S. des § 2 Nr. 2 ZRFG sind kein zusätzliches Entgelt i. S. des §

    Auszug aus FG Köln, 31.03.2004 - 4 K 4678/01
    Da das Interesse des Studentenwerks ausschließlich darin bestand, die Versorgung der Medizinstudenten zu fördern, eine Förderung der Klägerin hingegen nicht Ziel der Erstattungsleistungen war, handelte es sich bei den Erstattungen auch nicht um einen nicht der Umsatzsteuer unterliegender Zuschuss (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 8.3.1990, V R 67/89, BStBl II 1990, 708).
  • BFH, 28.11.1990 - V R 31/85

    Zur Beurteilung der Leistungsbeziehungen bei einer im Rahmen eines

  • BFH, 26.06.1986 - V R 93/77

    Erstattungen nach dem UnBefG an Verkehrsunternehmen als Zahlung des

  • BFH, 24.11.1992 - V R 80/87

    Umsatzsteuerpflicht von Lieferungsentgelten die im Inland entstehen

  • FG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 14 K 2883/10

    Ist die Umsatzsteuerpflicht eines Krankenhauses, das keine Kassenpatienten

    Der EuGH stellt mithin auf den Endverbraucher, den Patienten, ab - im Gegensatz zur langjährigen nationalen Rechtsprechung, die auf eine Entlastung der Sozialversicherungsträger als Kostenträger für ihre versicherten und -typisierend- für die selbstzahlenden Privatpatienten abgestellt hat (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 25. November 1993 V R 64/89, BStBl. II 1994, 212; FG Köln, Urteil vom 31. März 2004 4 K 4678/01, EFG 2004, 1404; Hessisches FG, Beschluss vom 18. Januar 2011 6 V 2444/10, Juris; Böhme, Die Umsatzsteuerbefreiung der Krankenhäuser ab 1. Januar 2009, Deutsche Steuer-Zeitung (DStZ) 2010, 295, 302).
  • FG Düsseldorf, 24.04.2009 - 1 K 4135/07

    Bemessung des Vorsteuerabzugs einer GmbH aus Rechnungen von einer für die

    Die Interessenlage der Klägerin im Bereich der Arbeitnehmerverpflegung entspricht im Ergebnis derjenigen eines Studentenwerks, das - als preisauffüllendes Entgelt zahlende Dritte - die Versorgung der Studenten durch eine Kantine sicherstellen will (Finanzgericht -FG- Köln vom 31.03.2004, 4 K 4678/01, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2004, 1404) bzw. derjenigen des Staates, der - ebenfalls als Dritter - Zahlungen an Verkehrsunternehmen leistet, um die unentgeltliche Beförderung Behinderter zu sichern (BFH-Urteil vom 26.06.1986, V R 93/77, BStBl II 1986, 723).
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