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   FG Düsseldorf, 01.10.2008 - 4 K 4883/07 Erb   

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https://dejure.org/2008,14475
FG Düsseldorf, 01.10.2008 - 4 K 4883/07 Erb (https://dejure.org/2008,14475)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.10.2008 - 4 K 4883/07 Erb (https://dejure.org/2008,14475)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - 4 K 4883/07 Erb (https://dejure.org/2008,14475)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Erbschaftsteuerbescheids bezüglich eines Mietwohngrundstücks; Anspruch des Erben eines denkmalgeschützten Mietwohngrundstücks auf Steuerbefreiung gem. § 13 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b Erbschaftsteuergesetz (ErbStG); Vorliegen einer dauerhaften ...

  • Judicialis

    ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b; ; ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 2 S. 2

  • denkmalrechtbayern.de PDF

    Erbschaftsteuer Kulturgut

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 2
    Erbschaftsteuerbefreiung; Dauerhafte Unrentierlichkeit; Denkmalgeschütztes Grundstücks; Beabsichtigte Generalsanierung - Rechtmäßigkeit eines Erbschaftsteuerbescheids bezüglich eines Mietwohngrundstücks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rechtmäßigkeit eines Erbschaftsteuerbescheids bezüglich eines Mietwohngrundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerbefreiung - Denkmalschutz: Keine Erbschaftsteuer, wenn Mietwohngrundstück auf Dauer unrentabel

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.07.1998 - 8 C 23.97

    Grundsteuererlaß; Denkmalschutz; Unrentabilität; Kausalitätserfordernis zwischen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 01.10.2008 - 4 K 4883/07
    Die Frage der dauernden Unrentierlichkeit ist durch eine Prognose auf der Grundlage der unter anderem sich aus der Vergangenheit ergebenden wirtschaftlichen Daten zu beurteilen (Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 8. Juli 1998 8 C 23.97, BStBl II 1998, 590 - zu § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG -, Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 11. Oktober 1995 II R 52/92, BStBl II 1996, 118 - zu § 115 Abs. 4 BewG -).

    Dabei sind auf der Einnahmen- und auf der Kostenseite nur dauerhafte Rechnungsposten zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil in BStBl II 1998, 590).

    Dem Kläger ist zwar einzuräumen, dass auch anteilig für mehrere Jahre Rückstellungen für Reparaturen zu berücksichtigen sind (Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG § 13 Randnr. 33; BVerwG, Urteil in BStBl II 1998, 590, 593).

    Hierbei handelt es sich indessen nicht um dauerhafte Rechnungsposten, die bei der Feststellung einer dauerhaften Unrentierlichkeit berücksichtigungsfähig sind (BVerwG, Urteil in BStBl II 1998, 590).

  • BFH, 11.10.1995 - II R 52/92

    Abzug von Schuldzinsen bei der Ertragsberechnung von Gegenständen, deren

    Auszug aus FG Düsseldorf, 01.10.2008 - 4 K 4883/07
    Die Frage der dauernden Unrentierlichkeit ist durch eine Prognose auf der Grundlage der unter anderem sich aus der Vergangenheit ergebenden wirtschaftlichen Daten zu beurteilen (Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 8. Juli 1998 8 C 23.97, BStBl II 1998, 590 - zu § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG -, Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 11. Oktober 1995 II R 52/92, BStBl II 1996, 118 - zu § 115 Abs. 4 BewG -).

    Die hierzu erforderliche Gewinn- und Verlustrechnung ist nach wirtschaftlichen und nicht nach steuerrechtlichen Vorschriften durchzuführen (BFH-Urteil in BStBl II 1996, 118).

  • FG Münster, 24.09.2014 - 3 K 2906/12

    Steuerfreiheit von Kunstgegenständen

    Der Erwerbsgegenstand muss zumindest interessierten Kreisen regelmäßig zugänglich gemacht werden; die Zugänglichkeit muss allgemein erkennbar sei (FG Düsseldorf Urteil vom 01.10.2008 4 K 4883/07 Erb, juris; Halaczinsky, UVR 2013, 269; Viskorf, DStZ 2002, 881, 884; Geck in Kapp/Ebeling, ErbStG, § 13 Rz. 22.1; R 42 Abs. 4 ErbStR, R E 13.2 Abs. 4 ErbStR 2011).

    Um eine nicht gebotene Aufweichung sowohl des Stichtagsprinzips als auch des steuerbegünstigenden Tatbestandes des § 13 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG zu vermeiden, muss eine gewisse Zeitnähe erwartet werden (gl. A. Halaczinsky, UVR 2013, 269; vgl. auch FG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2008 4 K 4883/07 Erb, juris).

  • FG Niedersachsen, 23.08.2023 - 3 K 462/22

    Erbschaftsteuer; Kulturgut; Rentierlichkeit; Steuerbefreiung; Steuerbefreiung für

    Lediglich dauerhafte Rechnungsposten sind bei der Feststellung der Unrentierlichkeit berücksichtigungsfähig ( FG Düsseldorf, Urteil vom 1. Oktober 2008 4 K 4883/07 Erb , juris; vgl. Jochum in Wilms/Jochum, ErbStG, 123. EL 4/23, § 13 Rz 53).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die in der gutachterlichen Stellungnahme aufgeführten Aufwendungen eine beabsichtigte Generalsanierung darstellen und diese nach der vom FG Düsseldorf in seinem Urteil vom 1. Oktober 2008 (4 K 4883/07 Erb , juris) geäußerten Ansicht keine dauerhafte Unrentierlichkeit des streitigen Objektes zu begründen vermag.

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