Rechtsprechung
   FG Sachsen-Anhalt, 31.05.2005 - 4 K 535/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,19350
FG Sachsen-Anhalt, 31.05.2005 - 4 K 535/02 (https://dejure.org/2005,19350)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.05.2005 - 4 K 535/02 (https://dejure.org/2005,19350)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 4 K 535/02 (https://dejure.org/2005,19350)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,19350) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortbestehen des Anspruchs auf Kindergeld bei im Erziehungsurlaub befindlichem Kind; Begriff der Berufsausbildung; Rechtswidrigkeit der rückwirkenden Aufhebung der Kindergeldfestsetzung unter Vertrauensschutzgesichtspunkten; Begriff der Verwirkung

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2; ; EStG § 70 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldanspruch für die volljährige Tochter bei Unterbrechung der Berufsausbildung wegen der Geburt eines eigenen Kindes; Treu und Glauben bei Kindergeldrückforderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldanspruch für die volljährige Tochter bei Unterbrechung der Berufsausbildung wegen der Geburt eines eigenen Kindes - Treu und Glauben bei Kindergeldrückforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 47/02

    Kindergeld - Zur Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 31.05.2005 - 4 K 535/02
    Ein Kind, welches als Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Elternzeit, seine Berufsausbildung in vollem Umfang unterbricht, befindet sich in dieser Zeit nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) nicht in Berufsausbildung (BFH, Urteil vom 15. Juli 2003 - VIII R 47/02, BStBl. II 2003, 848).

    Auch die Gesetzesänderung, die § 2 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) mit der Einführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs ab dem 1. Januar 1996 erfahren hat, bestätigt die Auslegung, dass die Zeit der durch die Betreuung des eigenen Kindes verursachte Unterbrechung nicht zur Berufsausbildung i.S.v. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG zählt (BFH, Urteil vom 15. Juli 2003 - VIII R 47/02, BStBl. II 2003, 848).

    In solchen Fällen nämlich hat das Kind den Willen, sich der Ausbildung zu unterziehen, ist aber aus objektiven Gründen wegen Erkrankung oder wegen des Beschäftigungsverbotes nach dem MuSchG daran gehindert (BFH, Urteil vom 15. Juli 2003 - VIII R 47/02, BStBl. II 2003, 848).

  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 56/01

    Rückforderung von Kindergeld

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 31.05.2005 - 4 K 535/02
    Schließlich muss der Verpflichtete auch tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruches vertraut und sich entsprechend eingerichtet haben (Vertrauensfolge; BFH, Urteil vom 14. Oktober 2003 - VIII R 56/01, BStBl. II 2004, 123 m.w.N.).
  • BFH, 19.02.2002 - VIII R 83/00

    Ein Geschichtskurs von wöchentlich 2 1/2 Zeitstunden im Rahmen eines

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 31.05.2005 - 4 K 535/02
    Nach der Rechtsprechung des BFH befindet sich in Berufsausbildung, wer auf den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen gerichtete Maßnahmen ergreift, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (BFH, Urteil vom 19. Februar 2002 - VIII R 83/00, BStBl. II 2002, 469 m.w.N.).
  • BFH, 07.07.2004 - VI R 93/01

    Umstände zum Abschluss und Inhalt von Vereinbarungen unter nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 31.05.2005 - 4 K 535/02
    Für die Frage, ob eine Tatsache bei einer Behörde bekannt ist, kommt es nämlich nicht auf die Kenntnis der Behörde an sich an, sondern speziell auf die Kenntnis der zur Bearbeitung des Falles organisatorisch berufenen Dienststelle (BFH, Urteil vom 7. Juli 2004 - VI R 93/01, Haufe-Index, 1252323, HFR 2005, 90 m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 20.06.2002 - VI 35/02

    Zur Frage, ob die Inanspruchnahme der Elternzeit und die damit verbundene

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 31.05.2005 - 4 K 535/02
    Vielmehr hat sie durch ihre Beurlaubung gezeigt, dass sie zumindest für diese Zeit ihre Ausbildung zurückgestellt hat, um sich der Erziehung ihres Kindes zu widmen (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 20. Juni 2002 - VI 35/2002, EFG 2003, 173).
  • FG Baden-Württemberg, 05.09.2001 - 13 K 38/00

    Kein Kindergeld während der Beurlaubung von der Hochschule wegen Kinderbetreuung;

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 31.05.2005 - 4 K 535/02
    Vielmehr ist auch für die Zeit der Beurlaubung eines studierenden Kindes wegen Betreuung eines eigenen Kindes der Anspruch auf Kindergeld versagt worden (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 30. September 1997 - V 280/97, EFG 1998, 374; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 5. September 2001 - 13 K 38/00, EFG 2002, 333).
  • FG Schleswig-Holstein, 30.09.1997 - V 280/97

    Kindergeld bei Urlaub vom Studium wegen Kindesbetreuung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 31.05.2005 - 4 K 535/02
    Vielmehr ist auch für die Zeit der Beurlaubung eines studierenden Kindes wegen Betreuung eines eigenen Kindes der Anspruch auf Kindergeld versagt worden (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 30. September 1997 - V 280/97, EFG 1998, 374; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 5. September 2001 - 13 K 38/00, EFG 2002, 333).
  • BVerfG, 13.04.2012 - 2 BvR 1395/10

    Kindergeld - Keine Berücksichtigung eines volljährigen Kindes bei Unterbrechung

    gegen a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25. März 2010 - III S 5/10 -, b) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. September 2009 - III R 79/06 -, c) das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 31. Mai 2005 - 4 K 535/02 -.
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.09.2003 - 4 V 518/03

    Kindergeldanspruch der Eltern nur während des Mutterschutzes, nicht aber während

    Dagegen erhob die Antragstellerin nach erfolglosem Einspruchsverfahren zum Aktenzeichen 4 K 535/02 Klage, über die noch nicht entschieden worden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht