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   VG Freiburg, 26.11.2008 - 4 K 717/06   

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VG Freiburg, 26.11.2008 - 4 K 717/06 (https://dejure.org/2008,18903)
VG Freiburg, Entscheidung vom 26.11.2008 - 4 K 717/06 (https://dejure.org/2008,18903)
VG Freiburg, Entscheidung vom 26. November 2008 - 4 K 717/06 (https://dejure.org/2008,18903)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Klage gegen eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach dem Straßenverkehrsgesetz.

  • verkehrslexikon.de

    Wiedereinsetzung und Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG); Maßnahmen nach dem Verkehrspunktesystem bei einer rückwirkenden Eliminierung von Punkten wegen einer Aufhebung einer Verurteilung durch Strafbefehl; Maßgeblicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnis - Anhörung; Rechtsschutzinteresse; Gebotsverfügung; Erledigung; Klaglosstellung; Befolgung; Anordnung Aufbauseminar; Punktsystem; maßgeblicher Zeitpunkt; Strafbefehl; Rechtskraft; Wiedereinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2007 - 10 S 1874/06

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Punkteberechnung nach § 4 Abs 3 StVG -

    Auszug aus VG Freiburg, 26.11.2008 - 4 K 717/06
    Der Strafbefehl hat vielmehr im Rechtsverkehr als nicht ergangen zu gelten und kann dem Kläger auch außerhalb des unmittelbaren strafrechtlichen Kontextes, das heißt auch hier im Fahrerlaubnisrecht, nicht zur Last gelegt werden (vgl. OVG NW, Beschluss vom 24.01.2008, a.a.O.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 09.01.2007 - 10 S 1874/06 -, VBlBW 2007, 479 zur Geltung des Rechtskraftprinzips für die Punktberechnung nach § 4 Abs. 3 StVG auch unter dem Gesichtspunkt rechtlicher Folgewirkungen der strafprozessualen Unschuldsvermutung).

    Diese Mitteilungen sind, wie auch in den der Beklagten im vorliegenden Verfahren zugegangenen zutreffend angeführt, rechtlich unverbindlich und entbinden die nach § 73 Abs. 2 FeV örtlich zuständige Behörde nicht von der selbständigen Beurteilung von Verstößen entsprechend der Anlage 13 zu § 40 FeV (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 09.01.2007, a.a.O.) Gebunden ist die Fahrerlaubnisbehörde gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 StVG an rechtskräftig gewordene und gebliebene - das heißt auch nicht rückwirkend beseitigte - rechtskräftige Entscheidungen über Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2005 - 10 S 2875/04

    Unbeachtlichkeit nachträglicher Punktereduzierung bei Vorliegen der

    Auszug aus VG Freiburg, 26.11.2008 - 4 K 717/06
    28 Ob als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Regelungszusammenhang des § 4 Abs. 3 StVG, abweichend von der sonstigen Rechtsprechung zur Maßgeblichkeit der letzten Behördenentscheidung in Fällen der Entziehung der Fahrerlaubnis, bereits der Zeitpunkt der behördlichen Erstentscheidung anzusehen ist, wird in der Judikatur überwiegend angenommen, ist jedoch nicht unumstritten (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.02.2005 - 10 S 2875/04 -, DÖV 2005, 746; OVG NW, Beschluss vom 24.01.2008, DAR 2008, 540 m.w.N. auch zur mit beachtlichen Gründen vertretenen Gegenauffassung; siehe auch VG Cottbus, Beschluss vom 06.03.2008 - 3 L 460/07 -, juris, mit Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts betreffend Maßnahmen wegen des Erreichens von Punkten nach § 15b StVZO a.F.).

    Vor diesem Hintergrund beruft sich die Beklagte zu Unrecht auf den zitierten Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 17.02.2005 (a.a.O.), wonach die nach Ergehen einer behördlichen Erstentscheidung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG eintretende Tilgungsreife einzelner oder aller bei der Punktbewertung berücksichtigten strafrechtlichen oder ordnungswidrigkeitsrechtlichen Entscheidungen als unbeachtlich anzusehen sind.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 16 B 1269/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und rückwirkende Korrektur des

    Auszug aus VG Freiburg, 26.11.2008 - 4 K 717/06
    28 Ob als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Regelungszusammenhang des § 4 Abs. 3 StVG, abweichend von der sonstigen Rechtsprechung zur Maßgeblichkeit der letzten Behördenentscheidung in Fällen der Entziehung der Fahrerlaubnis, bereits der Zeitpunkt der behördlichen Erstentscheidung anzusehen ist, wird in der Judikatur überwiegend angenommen, ist jedoch nicht unumstritten (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.02.2005 - 10 S 2875/04 -, DÖV 2005, 746; OVG NW, Beschluss vom 24.01.2008, DAR 2008, 540 m.w.N. auch zur mit beachtlichen Gründen vertretenen Gegenauffassung; siehe auch VG Cottbus, Beschluss vom 06.03.2008 - 3 L 460/07 -, juris, mit Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts betreffend Maßnahmen wegen des Erreichens von Punkten nach § 15b StVZO a.F.).

    Der Strafbefehl hat vielmehr im Rechtsverkehr als nicht ergangen zu gelten und kann dem Kläger auch außerhalb des unmittelbaren strafrechtlichen Kontextes, das heißt auch hier im Fahrerlaubnisrecht, nicht zur Last gelegt werden (vgl. OVG NW, Beschluss vom 24.01.2008, a.a.O.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 09.01.2007 - 10 S 1874/06 -, VBlBW 2007, 479 zur Geltung des Rechtskraftprinzips für die Punktberechnung nach § 4 Abs. 3 StVG auch unter dem Gesichtspunkt rechtlicher Folgewirkungen der strafprozessualen Unschuldsvermutung).

  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus VG Freiburg, 26.11.2008 - 4 K 717/06
    Maßgebend ist insoweit, ob von der Verfügung noch Rechtswirkungen ausgehen oder mit ihr noch Vollzugsfolgen verbunden sind (vgl. dazu Gerhardt in: Schoch/Schmidt-Aßman, VwGO, § 113 RdNr. 81; Eyermann/J. Schmidt, VwGO, 12. Aufl., § 113 RdNrn. 76 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.01.2008 - 10 S 2350/07 -, VBlBW 2008, 305 m.w.N.; bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 7 C 5.08 -: keine Erledigung einer Gebotsverfügung durch Ersatzvornahme).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2008 - 10 S 2350/07

    Erledigung des vollstreckten Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Freiburg, 26.11.2008 - 4 K 717/06
    Maßgebend ist insoweit, ob von der Verfügung noch Rechtswirkungen ausgehen oder mit ihr noch Vollzugsfolgen verbunden sind (vgl. dazu Gerhardt in: Schoch/Schmidt-Aßman, VwGO, § 113 RdNr. 81; Eyermann/J. Schmidt, VwGO, 12. Aufl., § 113 RdNrn. 76 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.01.2008 - 10 S 2350/07 -, VBlBW 2008, 305 m.w.N.; bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 7 C 5.08 -: keine Erledigung einer Gebotsverfügung durch Ersatzvornahme).
  • VG Cottbus, 06.03.2008 - 3 L 460/07

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Punktesystem - Tilgung vor Abschluss des

    Auszug aus VG Freiburg, 26.11.2008 - 4 K 717/06
    28 Ob als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Regelungszusammenhang des § 4 Abs. 3 StVG, abweichend von der sonstigen Rechtsprechung zur Maßgeblichkeit der letzten Behördenentscheidung in Fällen der Entziehung der Fahrerlaubnis, bereits der Zeitpunkt der behördlichen Erstentscheidung anzusehen ist, wird in der Judikatur überwiegend angenommen, ist jedoch nicht unumstritten (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.02.2005 - 10 S 2875/04 -, DÖV 2005, 746; OVG NW, Beschluss vom 24.01.2008, DAR 2008, 540 m.w.N. auch zur mit beachtlichen Gründen vertretenen Gegenauffassung; siehe auch VG Cottbus, Beschluss vom 06.03.2008 - 3 L 460/07 -, juris, mit Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts betreffend Maßnahmen wegen des Erreichens von Punkten nach § 15b StVZO a.F.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2017 - 4 MB 3/17

    Auswirkungen der Wiedereinsetzung gegen eine Verurteilung bzw.

    Für die hier zu behandelnde Frage der fortdauernden Rechtskraft einer der Berechnung des Punktestandes zu Grunde liegenden Entscheidung bleibt es hingegen bei den o.g. Grundsätzen (vgl. schon VG Freiburg, Urt. v. 26.11.2008 - 4 K 717/06 - in juris Rn. 26 ff. m.w.N.).
  • VG Hamburg, 22.12.2015 - 5 E 6424/15

    Beurteilungszeitpunkt für die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar

    Die Fahrerlaubnisbehörde ist nach § 2a Abs. 2 Satz 2 StVG an die rechtskräftig gewordene und gebliebene - d.h. auch nicht rückwirkend beseitigte - rechtskräftige Entscheidung über die Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gebunden (vgl. so auch VG Freiburg, Urt. v. 26.11.2008, 4 K 717/06, juris Rn. 30).
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