Rechtsprechung
VG Freiburg, 06.06.1994 - 4 K 758/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Werbungstätigkeit einer Religionsgemeinschaft als gewerbliche Tätigkeit; Tätigkeit einer Kirche im öffentlichen Verkehrsraum als Gemeingebrauch oder erlaubnispflichtige Sondernutzung; Widmungsumfang öffentlicher Verkehrswege; Umfang des Wirkbereichs einer ...
- snafu.de
Untersagung der Ansprache von Passanten auf öffentlichen Verkehrswegen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (9)
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.1986 - 1 S 2448/85
Erlaubnispflicht der Straßenmusik im Innenstadtbereich
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Hamburg, 06.07.1993 - Bf VI 12/91
Gewerberecht: Gewerbetreiben durch eine Religionsgemeinschaft, Scientology Church
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Stuttgart, 30.09.1993 - 8 K 697/92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Düsseldorf, 12.08.1983 - 3 W 268/82 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 08.11.1960 - 1 BvR 59/56
Glaubensabwerbung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 17.08.1988 - 14 S 689/87
Künstlerische Betätigung auf der Straße
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 19.08.1991 - Ss 356/90
Bauchladenhandel als Gemeingebrauch
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 01.09.1975 - 2 Ws (B) 161/75 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Hamburg, 27.02.1985 - Bs II 12/85 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 311/00
Sondernutzung: Werbung eines Religionsvereins in Fußgängerzone
Dem Senat liegen die einschlägigen Behördenakten sowie die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens - 4 K 758/93 - vor; hierauf wird wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten Bezug genommen. - VG Freiburg, 17.11.1998 - 4 K 2141/96
Straßenverbot für Scientology
Dabei ist jedoch davon auszugehen, daß der straßenrechtliche Verkehrsbegriff kommunikative Aktivitäten nur als Nebenzweck der Straßennutzung im Sinne einer individuellen Begegnung, nicht aber als vom Verkehrsinteresse isolierten Hauptzweck zuläßt (…VGH Bad.-Württ.. Beschl.v. 12.07.1996, a.a.O., VG Augsburg, Bay.VBI 1997, 667; VG Freiburg, Urt.v. 06.06.1994 Az.: 4 K 758/93). - AG Freiburg, 06.02.1996 - 23 OWi 643/95 Der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg 4 K 758/93 vom 6.6.1994 kann daher nicht gefolgt werden, wobei dieser Entscheidung allerdings auch ein etwas anderer Sachverhalt zugrunde lag.