Rechtsprechung
VG Chemnitz, 16.04.2019 - 4 K 772/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)
Vereinbarungen zur ausschließlichen Belieferung von Patienten durch bestimmte Apotheke sind unwirksam
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressebericht, 10.07.2019)
Abspracheverbot gilt auch in der Palliativversorgung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.04.2018 - I ZR 121/17
Beschaffen der Applikationsarzneimittel durch die Ärzte und Anwendung in ihrer …
Auszug aus VG Chemnitz, 16.04.2019 - 4 K 772/15
Aus der klägerseits zitierten Rechtsprechung des BGH in dessen Urteil vom 26. April 2018 (- I ZR 121/17 -, Rn. 58, juris), ergibt sich dies gerade nicht. - BGH, 18.06.2015 - I ZR 26/14
Zuweisung von Verschreibungen - Unlauterer Wettbewerb: Zuweisung von …
Auszug aus VG Chemnitz, 16.04.2019 - 4 K 772/15
Sie soll damit Verhaltensweisen der Apotheker entgegenwirken, die die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln beeinträchtigen können (BGH, Urteil vom 18. Juni 2015 - I ZR 26/14, GRUR 2016, 213 Rn. 20 = WRP 2016, 193 - Zuweisung von Verschreibungen). - BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97
Kein Arzneimittelverkauf am Autoschalter
Auszug aus VG Chemnitz, 16.04.2019 - 4 K 772/15
Damit ist die Einhaltung der apothekenrechtlichen Bestimmungen ausdrücklich zum Gegenstand der Überwachung nach den §§ 64 ff. AMG gemacht worden (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 22.01.1998, 3 C 6/97, juris). - BVerwG, 24.03.1994 - 3 B 49.93
Apotheker - Arzneimittel - Absprachen - Gemeinsame Entwicklung mit Arzt
Auszug aus VG Chemnitz, 16.04.2019 - 4 K 772/15
Der Arzt soll sich bei der Arzneimittelwahl ausschließlich von medizinischen Gesichtspunkten und seinem ärztlichen Gewissen leiten lassen, der Apotheker soll seine Kontrollfunktion bei der Belieferung von Verschreibungen eigenverantwortlich wahrnehmen (BVerwG, Beschluss vom 24. März 1994 - 3 B 49.93 -, juris, Rn. 8).
- LG Nürnberg-Fürth, 07.11.2022 - 12 Qs 49/22
Zu den Anforderungen an einen Durchsuchungs- und Sicherstellungsbeschluss.
Ergänzend wies die AOK auf ein Urteil des VG Chemnitz vom 16. April 2019 (4 K 772/15) hin, wonach das Recht der freien Apothekenwahl durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Arzt und einer Apotheke auch im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung grundsätzlich nicht eingeschränkt werden dürfe.