Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 10.04.2000 - 4 K 7790/98 VTa, Z, EU |
Zitiervorschläge
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. April 2000 - 4 K 7790/98 VTa, Z, EU (https://dejure.org/2000,17694)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Handlungswille des Transportführers bzw. des verantwortlichen Hintermannes bei Beförderung von geschmuggelten Zigaretten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tabaksteuer; Verbringungswille; Gestellungspflicht - Handlungswille des Transportführers bzw. Des verantwortlichen
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 10.04.2000 - 4 K 7790/98 VTa, Z, EU
- FG Düsseldorf, 14.04.2000 - 4 K 7790/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 12.07.1999 - VII B 2/99
Vorschriftswidriges Verbringen nach Art. 202 Abs. 1 ZK; Auswahlermessen bei …
Auszug aus FG Düsseldorf, 10.04.2000 - 4 K 7790/98
Dies hat zur Folge, daß der Bedeutungsgehalt des § 8 Satz 2 ZollV im Lichte des Art. 202 Abs. 3 2. Gedankenstrich ZK teleologisch dahingehend zu reduzieren ist, daß nur solche Gestellungspflichtige die darin statuierte ausdrückliche Mitteilungspflicht trifft, die die Kenntnis haben oder vernüftigerweise hätten haben müssen oder können (vgl. auch BFH-Beschluß vom 12.07.1999 VII B 2I99, BFH/NV 2000, 99 ).
Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 14.04.2000 - 4 K 7790/98 VTa, Z, EU |
Zitiervorschläge
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. April 2000 - 4 K 7790/98 VTa, Z, EU (https://dejure.org/2000,49282)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Handlungswille des Transportführers bzw. Des verantwortlichen Hintermannes bei Beförderung von Schmuggelgut
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 10.04.2000 - 4 K 7790/98
- FG Düsseldorf, 14.04.2000 - 4 K 7790/98 VTa, Z, EU
Papierfundstellen
- EFG 2000, 1266
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 12.07.1999 - VII B 2/99
Vorschriftswidriges Verbringen nach Art. 202 Abs. 1 ZK; Auswahlermessen bei …
Auszug aus FG Düsseldorf, 14.04.2000 - 4 K 7790/98
Dies hat zur Folge, daß der Bedeutungsgehalt des § 8 Satz 2 ZollV im Lichte des Art. 202 Abs. 3 2. Gedankenstrich ZK teleologisch dahingehend zu reduzieren ist, daß nur solche Gestellungspflichtige die darin statuierte ausdrückliche Mitteilungspflicht trifft, die die Kenntnis haben oder vernüftigerweise hätten haben müssen oder können (vgl. auch BFH-Beschluß vom 12.07.1999 VII B 2I99, BFH/NV 2000, 99).
- BFH, 10.10.2007 - VII R 49/06
Unkenntnis der Zusammensetzung einer LKW-Ladung schließt Schuldnerschaft für …
Das Verbringen wurde als reine "Tathandlung" verstanden, d.h. als ein Tun, das bewirkt, dass Waren in das Gebiet eines anderen Staates (Zollgebiet, Zollgebiet der Gemeinschaft, Steuergebiet) gelangen; auf Vorstellungen oder Verschulden des Handelnden wurde nicht abgestellt, dass die betreffenden Waren durch Dritte möglicherweise ohne Wissen des Fahrzeugführers in dem Fahrzeug untergebracht worden sind, wurde als entscheidungsunerheblich angesehen (…vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 30. August 1994 VII B 71/94, BFH/NV 1996, 375; Urteil des FG Düsseldorf vom 14. April 2000 4 K 7790/98 VTa,Z,EU, ZfZ 2000, 315;… Witte, Zollkodex, 3. Aufl. 2002, Art. 202 Rz 18 sowie Witte/Kampf, ebenda, Art. 38 Rz 4). - FG Düsseldorf, 06.03.2002 - 4 K 4166/01
Einfuhr; Zigaretten; Gestellungspflicht; Verbringen; Auswahlermessen; …
Lehnt man diese Auffassung als zu weitgehend ab, wäre hilfsweise daran zu denken, dass in solchen Fällen der Handlungswille des Hintermannes, also desjenigen, der die in den Papieren nicht deklarierte Ladung auf dem LKW untergebracht oder dort zwischen der deklarierten Ladung versteckt hat, als ausreichend anzusehen ist (vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 12. Juli 1999 - VII B 2/99 - Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern - ZfZ - 1999, Seite 379 (380); Finanzgericht (FG) Düsseldorf, Urteil vom 14. April 2000 - 4 K 7790 VTa, Z, EU -, ZfZ 2000, Seite 315 (316); FG Hamburg, Urteil vom 21. Juni 2001 - IV 116/99 - ZfZ 2001, Seite 421 (422)). - FG Brandenburg, 25.07.2001 - 4 K 3025/00
Keine Gestellungspflicht für vom Auftraggeber ohne Wissen des Fahrers im Hohlraum …
Die Wirksamkeit dieser Norm wird in der Rechtssprechung angezweifelt (vgl. ablehnend: FG Düsseldorf, Urteil vom 14. April 2000 4 K 7790/98, ZfZ 2000, 315 und zweifelnd Bundesfinanzhof Beschluss vom 12.07.1999 VII B 2/99, BFH/NV 2000, 99 -102).