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   FG Schleswig-Holstein, 28.10.2004 - 4 K 86/03   

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FG Schleswig-Holstein, 28.10.2004 - 4 K 86/03 (https://dejure.org/2004,10032)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.10.2004 - 4 K 86/03 (https://dejure.org/2004,10032)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 4 K 86/03 (https://dejure.org/2004,10032)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung einer gesellschaftsvertraglich vereinbarten Verlustausgleichszahlung einer Kommanditistin als steuerbares und steuerpflichtiges Entgelt im Rahmen eines Leistungsaustausches; Erfordernis einer auf die Erlangung der Gegenleistung gerichteten Leistung im Rahmen ...

  • Judicialis

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; ; RL 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1; ; RL 77/388/EWG Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 1

  • datenbank.nwb.de

    Nachschusspflicht eines Kommanditisten echter oder unechter Zuschuss?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 401
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 13.11.1997 - V R 11/97

    Öffentlicher Zuschuß zum Bau einer Tiefgarage

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.10.2004 - 4 K 86/03
    Der Leistende muss seine Leistung erkennbar um der Gegenleistung willen erbringen; die Leistung muss auf die Erlangung der Gegenleistung gerichtet sein (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 13. November 1997 V R 11/97, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1998, 169).

    Zahlungen, durch die lediglich eine aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen erwünschte Tätigkeit des Zahlungsempfängers gefördert werden soll, sind kein Entgelt für eine steuerbare Leistung (BFH, BStBl II 1998, 169).

    Danach ist ggf. unter Berücksichtigung von Indizien durch das Gericht zu beurteilen ( § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO), ob die Zuschusszahlung aus der maßgeblichen Sicht des Zuschussnehmers (Anm. in HFR 1989, 642) im Rahmen eines Leistungsaustauschs des Zuschussnehmers und des Zuschussgebers oder außerhalb eines Leistungsaustauschs erfolgt ist (BFH, BStBl II 1998, 169).

  • BFH, 25.01.1996 - V R 61/94

    Zuwendungen für die Durchführung bestimmter Vorhaben einer Forschungsvereinigung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.10.2004 - 4 K 86/03
    Wird einem Unternehmer für seine Tätigkeit (Leistung) ein Geldbetrag gezahlt, ist für die Beantwortung der Frage, ob die Leistung derart mit der Zahlung verknüpft ist, dass sie sich auf die Erlangung einer Gegenleistung (Zahlung) richtet, auf die Vereinbarungen des Leistenden mit dem Zahlenden abzustellen (BFH-Urteil vom 25. Januar 1996 V R 61/94, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1996, 715).

    Bezogen auf die hier in Rede stehende Verlustübernahme bedeuten diese Rechtsgrundsätze, dass die Verlustausgleichszahlungen der Stadt nur dann als Entgelt in die Umsatzbesteuerung der Klägerin einbezogen werden kann, wenn sie im zuvor dargelegten Sinne Gegenleistung für eine Leistung i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 ist (BFH-Urteile vom 25. Januar 1996 V R 61/94, BFH/NV 1996, 715, Umsatzsteuerrundschau -UR- 1997, 432; vom 28. Juli 1994 V R 19/92, BStBl II 1995, 86; vom 28. Juli 1994 V R 27/92, BFH/NV 1995, 550, UR 1995, 68; BFH-Beschluss vom 22. Oktober 1993 V B 54/93, UVR 1994, 53).

    Als Indiz dafür, ob der Zuschussnehmer eine Leistung um des Entgelts willen an den Zuschussgeber durchführt, ist u.a. der Zweck, den der Zuschussgeber mit der Zahlung verfolgt hat, zu berücksichtigen (BFH-Urteile BFH/NV 1996, 715; vom 8. März 1990 V R 67/89, BStBl II 1990, 708; BStBl II 1989, 638; 280,BStBl II 1988, 471; Fischer, UR 1989, 270).

  • BFH, 28.07.1994 - V R 19/92

    Forschungszuschüsse sind nur dann Entgelt, wenn sie Gegenleistung für eine

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.10.2004 - 4 K 86/03
    Bezogen auf die hier in Rede stehende Verlustübernahme bedeuten diese Rechtsgrundsätze, dass die Verlustausgleichszahlungen der Stadt nur dann als Entgelt in die Umsatzbesteuerung der Klägerin einbezogen werden kann, wenn sie im zuvor dargelegten Sinne Gegenleistung für eine Leistung i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 ist (BFH-Urteile vom 25. Januar 1996 V R 61/94, BFH/NV 1996, 715, Umsatzsteuerrundschau -UR- 1997, 432; vom 28. Juli 1994 V R 19/92, BStBl II 1995, 86; vom 28. Juli 1994 V R 27/92, BFH/NV 1995, 550, UR 1995, 68; BFH-Beschluss vom 22. Oktober 1993 V B 54/93, UVR 1994, 53).

    Das hierin zum Ausdruck kommende Interesse der Stadt an der Tätigkeit der Klägerin wegen deren Förderung der im Bereich ... angesiedelten Wirtschaftsbetriebe und damit an der Verfolgung seiner satzungsmäßigen Zwecke reicht jedoch nicht aus, um einen steuerbaren Leistungsaustausch zwischen Leistungen der Klägerin und Zahlungen der Stadt zu begründen (BFH, BStBl II 1995, 86).

  • BFH, 23.02.1989 - V R 141/84

    Zum Leistungsaustausch bei Durchführung von Forschungsvorhaben, zu der die

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.10.2004 - 4 K 86/03
    Dies ist der Fall, wenn aus den Vereinbarungen zwischen dem Zuschussgeber und dem Zuschussnehmer ersichtlich wird, dass der Zuschussnehmer einer vertraglichen Verpflichtung (insbesondere aus einem gegenseitigen Vertrag - BFH-Urteile, BStBl II 1989, 638; BStBl II 1988, 471; Fischer, UR 1989, 270) gegenüber dem Zuschussgeber nachkommt (BFH-Urteil BFH/NV 1995, 550).

    Als Indiz dafür, ob der Zuschussnehmer eine Leistung um des Entgelts willen an den Zuschussgeber durchführt, ist u.a. der Zweck, den der Zuschussgeber mit der Zahlung verfolgt hat, zu berücksichtigen (BFH-Urteile BFH/NV 1996, 715; vom 8. März 1990 V R 67/89, BStBl II 1990, 708; BStBl II 1989, 638; 280,BStBl II 1988, 471; Fischer, UR 1989, 270).

  • BFH, 22.07.1999 - V R 74/98

    Städtische Zuschüsse an einen Verkehrsverein

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.10.2004 - 4 K 86/03
    Diese Rechtsprechung ist auch bei Auslegung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG zu berücksichtigen (vgl. für staatliche Zuschüsse an Forschungseinrichtungen BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 V R 51/96, BFH/NV 1999, 833, und für Zuschüsse einer Stadt an einen Verkehrsverein BFH-Urteil vom 22. Juli 1999 V R 74/98, BFH/NV 2000, 240).

    (vgl. Urteil des BFH vom 22. Juli 1999 V R 74/98, BFH/NV 2000, 240).

  • EuGH, 08.03.1988 - 102/86

    Apple und Pear Development Council / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.10.2004 - 4 K 86/03
    Außerdem setzt der Begriff der Dienstleistung gegen Entgelt einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem erhaltenen Entgelt voraus (vgl. EuGH-Urteil vom 8. März 1988 Rs. 102/86 - Apple und Pear Development Council, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1989, 452).

    Nach dem Urteil des EuGH vom 8. März 1988 (a.a.O.) liegen keine Dienstleistungen gegen Entgelt i.S. von Art. 2 der Richtlinie 77/388/EWG vor, wenn eine Einrichtung des öffentlichen Rechts, der die Förderung der Obsterzeugung obliegt, Tätigkeiten der Werbung, Absatzförderung und der Qualitätsverbesserung der Erzeugnisse ausübt und zur Finanzierung dieser Tätigkeiten von den Erzeugern einen Pflichtbeitrag erhebt; nach Auffassung des EuGH setzt nämlich der Begriff "Dienstleistung gegen Entgelt "das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem erhaltenen Entgelt voraus, woran es fehlt, wenn die Aufgaben der Einrichtung die gemeinsamen Interessen der Erzeuger betreffen und die einzelnen Erzeuger, von denen die Beiträge unabhängig davon eingezogen werden können, ob eine bestimmte Dienstleistung ihnen einen Vorteil verschafft, nur mittelbar von den Vorteilen profitieren, die allgemein dem gesamten Wirtschaftszweig erwachsen".

  • BFH, 26.06.1986 - V R 93/77

    Erstattungen nach dem UnBefG an Verkehrsunternehmen als Zahlung des

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.10.2004 - 4 K 86/03
    Der Zuschuss wurde aus der insoweit auch maßgeblichen Sicht der Stadt überwiegend im Interesse der Klägerin erbracht (vgl. UR 1985, 196), um sie wegen ihrer geschäftlichen Tätigkeit als solcher aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen und allgemeinpolitischen Gründen zu unterstützen (BFH-Urteile vom 26. Juni 1986 V R 93/77, BStBl II 1986, 723; BStBl II 1976, 105).

    Es handelt sich hierbei jedoch um einen rechtlich unbeachtlichen Ausfluss des mit dem Zuschuss zuvörderst verfolgten Zwecks, die Tätigkeit der Klägerin als solche zu fördern (BFH, BStBl II 1986, 723; BStBl II 1976, 105).

  • BFH, 28.07.1994 - V R 27/92

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Druckkostenvorschüssen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.10.2004 - 4 K 86/03
    Bezogen auf die hier in Rede stehende Verlustübernahme bedeuten diese Rechtsgrundsätze, dass die Verlustausgleichszahlungen der Stadt nur dann als Entgelt in die Umsatzbesteuerung der Klägerin einbezogen werden kann, wenn sie im zuvor dargelegten Sinne Gegenleistung für eine Leistung i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 ist (BFH-Urteile vom 25. Januar 1996 V R 61/94, BFH/NV 1996, 715, Umsatzsteuerrundschau -UR- 1997, 432; vom 28. Juli 1994 V R 19/92, BStBl II 1995, 86; vom 28. Juli 1994 V R 27/92, BFH/NV 1995, 550, UR 1995, 68; BFH-Beschluss vom 22. Oktober 1993 V B 54/93, UVR 1994, 53).

    Dies ist der Fall, wenn aus den Vereinbarungen zwischen dem Zuschussgeber und dem Zuschussnehmer ersichtlich wird, dass der Zuschussnehmer einer vertraglichen Verpflichtung (insbesondere aus einem gegenseitigen Vertrag - BFH-Urteile, BStBl II 1989, 638; BStBl II 1988, 471; Fischer, UR 1989, 270) gegenüber dem Zuschussgeber nachkommt (BFH-Urteil BFH/NV 1995, 550).

  • BFH, 09.12.1987 - X R 39/81

    Umsatzsteuer - Leistungsaustausch - Forschungsvorhaben - Zuschuß - Anspruch

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.10.2004 - 4 K 86/03
    Dies ist der Fall, wenn aus den Vereinbarungen zwischen dem Zuschussgeber und dem Zuschussnehmer ersichtlich wird, dass der Zuschussnehmer einer vertraglichen Verpflichtung (insbesondere aus einem gegenseitigen Vertrag - BFH-Urteile, BStBl II 1989, 638; BStBl II 1988, 471; Fischer, UR 1989, 270) gegenüber dem Zuschussgeber nachkommt (BFH-Urteil BFH/NV 1995, 550).

    Als Indiz dafür, ob der Zuschussnehmer eine Leistung um des Entgelts willen an den Zuschussgeber durchführt, ist u.a. der Zweck, den der Zuschussgeber mit der Zahlung verfolgt hat, zu berücksichtigen (BFH-Urteile BFH/NV 1996, 715; vom 8. März 1990 V R 67/89, BStBl II 1990, 708; BStBl II 1989, 638; 280,BStBl II 1988, 471; Fischer, UR 1989, 270).

  • BFH, 09.10.1975 - V R 88/74

    Zuschüsse aus öffentlichen Kassen sind nur dann nicht Teil des Entgelts, wenn sie

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.10.2004 - 4 K 86/03
    Der Zuschuss wurde aus der insoweit auch maßgeblichen Sicht der Stadt überwiegend im Interesse der Klägerin erbracht (vgl. UR 1985, 196), um sie wegen ihrer geschäftlichen Tätigkeit als solcher aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen und allgemeinpolitischen Gründen zu unterstützen (BFH-Urteile vom 26. Juni 1986 V R 93/77, BStBl II 1986, 723; BStBl II 1976, 105).

    Es handelt sich hierbei jedoch um einen rechtlich unbeachtlichen Ausfluss des mit dem Zuschuss zuvörderst verfolgten Zwecks, die Tätigkeit der Klägerin als solche zu fördern (BFH, BStBl II 1986, 723; BStBl II 1976, 105).

  • BFH, 10.08.1989 - V R 154/84

    Erfassung steuerbarer Leistungen zwischen Gesellschaften und Gesellschaftern

  • BFH, 26.10.2000 - V R 12/00

    USt; Gebietskörperschaft als GmbH-Gesellschafter

  • FG Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 9 K 142/94

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft; Wirtschaftliche Eingliederung;

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.11.1999 - 2 K 3459/98
  • EuGH, 18.12.1997 - C-384/95

    Landboden-Agrardienste

  • EuGH, 01.04.1982 - 89/81

    Hong-Kong Trade

  • BFH, 08.03.1990 - V R 67/89

    Frachthilfen i. S. des § 2 Nr. 2 ZRFG sind kein zusätzliches Entgelt i. S. des §

  • BFH, 15.10.1998 - V R 51/96

    Leistungsaustausch; Zahlungen an eine Forschungseinrichtung

  • BFH, 25.03.1993 - V R 84/89

    Entgeltlicher Leistungsaustausch im Sinne des Umsatzsteuerrechts bei der

  • BFH, 27.06.1996 - V R 35/95

    Öffentliche Zuschüsse als Entgelt von dritter Seite

  • BFH, 04.06.1992 - V R 22/90

    Umsatzsteuerpflicht bei Übernahme von Aufgaben kommunaler Gebietskörperschaften

  • BFH, 22.10.1993 - V B 54/93
  • FG München, 25.01.2006 - 3 K 1335/02

    Keine umsatzsteuerpflichtige Vermietung an hoheitlich tätigen

    InsoweitIm übrigen schließt sich der erkennende Senat der Auffassung des Finanzgerichts Münster in dem Urteil vom 14. Dezember 2004 15 K 5575/01 U (Entscheidungen der Finanzgerichte EFG 2005, 401 , rkr.) an und macht sich für den Streitfall die dort gegebene Begründung für die hoheitliche Tätigkeit eines Sozialversicherungsträgers zu eigen.
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