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   OVG Schleswig-Holstein, 10.07.1996 - 4 L 222/95   

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https://dejure.org/1996,9055
OVG Schleswig-Holstein, 10.07.1996 - 4 L 222/95 (https://dejure.org/1996,9055)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.07.1996 - 4 L 222/95 (https://dejure.org/1996,9055)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Juli 1996 - 4 L 222/95 (https://dejure.org/1996,9055)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Stellungnahme; Landschaftspflegebehörde; Träger öffentlicher Belange; Planfeststellungsverfahren; Verwaltungstechnische Maßnahme

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.07.1996 - 4 L 222/95
    BVerwG, Urt. v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 -, UPR 1996, 228.
  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 65.67

    Zulässigkeit von Anträgen auf Ergänzung der Verhandlungsniederschrift -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.07.1996 - 4 L 222/95
    BVerwGE 31, 301, 306 f.; OVG Lüneburg, MDR 1975, 786; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 01.09.1994 NuR 1995, 158.
  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.07.1996 - 4 L 222/95
    Rspr. des BVerwG seit BVerwGE 1, 291, vgl. zuletzt BVerwG NJW 1992, 1212 und Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 113 Rz. 95 jeweils m.w.N.
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.09.1998 - 4 L 139/98

    Umweltinformationsgesetz: Der Begriff der behördlichen "Beratung" ist eng

    Der Umstand, daß sich die begehrten Informationen u. U. als Bewertungen darstellen, nimmt sie nicht schon vom Informationsgegenstand aus (vgl. dazu OVG Schleswig, ZUR 1997, 43; EuGH, SIg.

    Dies ist bei der Auslegung des Begriffes der Beratungen ebenso zu berücksichtigen wie bei der Bestimmung der an die Vertraulichkeit dieser Beratungen zu stellenden Anforderungen (vgl. dazu bereits OVG Schleswig, ZUR 1997, 43 mwN.; Turiaux, § 7 Rdnr. 6; Schomerus/ Schrader/Wegener, § 7 Rdnr. 10; Vahldiek, ZUR 1997, 144; anders nur Fluck/Theuer, § 7 Rdnrn. 64 f; VG Schleswig, ZUR 1996, 96).

    Insoweit geht auch die Auffassung des Bekl. fehl, der Schutzzweck des § 7 Abs. 1 Nr. 1 UIG zwinge dazu, behördliche Beratungen generell als vertraulich und damit schutzwürdig anzusehen (vgl. insoweit OVG Schleswig ZUR 1997, 43 ff.).

    Aber auch hinsichtlich der Umweltinformationen über die Wakenitz-Niederung ist zweifelhaft, ob die Anforderungen eines Beratungsvorgangs von herausgehobener Bedeutung (vgl. OVG Schleswig ZUR 1997, 43) tatsächlich vorliegen.

    3 der Umweltinformationsrichtlinie fallen (EuGH NVwZ 1998, 945 = NJW 1999, 1175 = EuZW 1998, 470 Rdnrn. 23-30 m.A = Pitchas/Lessner = NJ 1999, 99 L mA. Hatje; vgl. auch OVG Schleswig ZUR 1997, 43).

  • VG Frankfurt/Main, 10.05.2006 - 7 E 2109/05

    Zum Akteneinsichtsrecht in einen Erschließungsvertrag und in die Unterlagen zum

    Dass vor dem Hintergrund dieses Regelungsgrades der Richtlinie 2003/4/EG die Voraussetzungen für ihre unmittelbare Anwendung gegeben sind, entspricht der einhelligen Meinung in der Rechtsprechung (OVG Schleswig, ZUR 1997, 43 [45]; VG Stuttgart, ZUR 2006, 103 [104] = UPR 2006, 123 = NuR 2006, 194; VG Minden, Beschluss vom 25.05.2005 - Az. 11 K 32/05 - juris).

    Setzt ein Gesetzgeber eines Mitgliedstaats die Richtlinie nicht um oder verzichtet er im Rahmen der Umsetzung, von der ihm eingeräumten Möglichkeit, Ausnahmetatbestände einzuführen, Gebrauch zu machen, bleibt es bei dem unbedingten Informationsanspruch (vgl. auch OVG Schleswig, ZUR 1997, 43 [45]).

    Wird die Missbräuchlichkeit teilweise restriktiv aufgefasst und hierunter nur die Konstellation querulatorischer, gleichlautender oder zielloser Anfragen verstanden (OVG Schleswig, ZUR 1997, 43 [44]), so kann man in einer weiter gefassten Auslegung hierunter auch die Fälle verstehen, in denen mit dem Antrag erkennbar und ausschließlich andere Zwecke als die Verbesserung des Umweltschutzes verfolgt werden (VG Hamburg, Urteil vom 14.01.2004 - 7 VG 1422/2003 - juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2014 - 1 A 10999/13

    Missbräuchlich gestellte Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen?

    Nur der wiederholt gestellte Antrag als solcher stellt sich als missbräuchlich dar (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10. Juli 1996 - 4 L 222/95 -, ZUR 1997, 43 = juris, Rn. 33).
  • VG Mainz, 30.04.2013 - 3 K 859/12

    Ablehnung eines Umweltinformationsrechts wegen offensichtlicher

    Die Ablehnung eines dieser Anträge als missbräuchlich käme etwa nur dann in Betracht, wenn der Antragsteller aufgrund des Erfolgs des anderen Antrags über die begehrten Daten vor Entscheidung über den Antrag verfügt (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10. Juli 1996 - 4 L 222/95 -, juris Rn. 35; Gassner, a.a.O. Anm. 3.1).
  • VGH Hessen, 04.01.2006 - 12 Q 2828/05

    Planfeststellung; Verfahrensakten; Einsicht; Anspruch aus EGRL 4/2003

    Der öffentliche Belang, dem diese Ausnahme dient, nämlich der Schutz der Vertraulichkeit des innerbehördlichen Entscheidungsprozesses, ist bei der Stellungnahme einer anderen beteiligten Behörde regelmäßig nicht berührt (vgl. OVG Schleswig, Beschluss v. 10.07.1996 - 4 L 222/95 -, ZUR 1997, 43).
  • VG Oldenburg, 21.12.1999 - 1 A 2249/95

    Einsichtnahme in Umweltinformationen ; Umweltbezogener Handlungsauftrag einer

    Erst soll über den Antrag auf Einsicht in die Umweltinformationen ein Bescheid ergehen und dann ggf. die Einsicht in die maßgeblichen Unterlagen oder eine sonstige Zurverfügungstellung der Daten gewährt werden (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 15. September 1998 - 4 L 139/98 - NVwZ 1999, 670, 671 [OVG Schleswig-Holstein 15.09.1998 - 4 L 139/98] ; Beschluss vom 10. Juli 1996 - 4 L 222/95 - ZUR 1997, 43; OVG Münster, Beschluss vom 28. Juli 1997 - 21 A 4985/94 - NuR 1998, 106, 107).

    Grundsätzlich besteht sogar die Berechtigung, wegen einer Information zwei verschiedene Behörden anzugehen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 10. Juli 1996, aaO, Seite 44).

  • VG Schleswig, 07.04.1998 - 3 A 180/96
    Die Vertraulichkeit wird nämlich durch-&ine herausgehobene Bedeutung des Beratungs= 'gegenstahdes begründet (OVG Schleswig, Beschluß vom 10.07.1996 - 4 L 222/95 -); das.Interesse an der ?Erhaltung von Effektivität und Unbefangenheit der behördlichen Entseheidungsfindung muß ein erhebliches Gewicht aufweisen (Scherzberg, DVBl. 1994 S. 738).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.03.1997 - 4 M 10/97

    Darlegung; Zulassungsgrund; Vorläufiger Rechtsschutz; Eilbedürftigkeit

    Die hier aufgeworfenen Fragen mögen solche von grundsätzlicher Bedeutung sein, insbesondere im Hinblick auf den Beschluß des Senats vom 10. Juli 1996 - 4 L 222/95 -.
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