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   OVG Niedersachsen, 26.01.1994 - 4 L 2575/93   

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https://dejure.org/1994,8066
OVG Niedersachsen, 26.01.1994 - 4 L 2575/93 (https://dejure.org/1994,8066)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.01.1994 - 4 L 2575/93 (https://dejure.org/1994,8066)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Januar 1994 - 4 L 2575/93 (https://dejure.org/1994,8066)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Niedersachsen; Träger; Sozialhilfe; Aufwendungen; Defacto-Flüchtlinge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Niedersachsen; Träger; Sozialhilfe; Aufwendungen; Defacto-Flüchtlinge

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.1994 - 4 L 2575/93
    Die Frage, ob Gemeinden aus verfassungsrechtlichen Gründen mit ausreichenden finanziellen Mitteln zu versehen sind, wurde vom Bundesverfassungsgericht bisher offengelassen (BVerfGE 71, 25, 36 f.), zum entsprechenden Landesverfassungsrecht vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (Urt. v. 5.12.1977, DÖV 1978, 763/764) und dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 15.2.1985, NVwZ 1985, 820) im Grundsatz bejaht.

    Maßgeblich ist damit, wie der Gesamtumfang der Finanzausstattung der Klägerin im Ergebnis durch die beanstandete Verteilungsregelung vermindert wird (BVerfGE 71, 25, 37).

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.1994 - 4 L 2575/93
    Diese Garantie hat nicht zum Inhalt, daß die eigenen Einnahmequellen in einem bestimmten Verhältnis zu den sonstigen Finanzquellen stehen müßten und/oder daß jeder "Wieder-Kommunalisierung" von Aufgaben (vgl. BVerfGE 79, 127, 143 f.) die Zuweisung entsprechender Finanzmittel folgen, d.h. eine Konnexität von Aufgaben- und Mittelzuweisung bestehen müßte (vgl. Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, aaO, S. 764 f.).
  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78

    Schleswig-Holsteinische Ämter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.1994 - 4 L 2575/93
    Dieser Frage ist mit der Finanzhoheit der Gemeinden, d.h. der Befugnis, mit zugewiesenen Mitteln eigenverantwortlich umzugehen, nicht identisch (nur dazu äußert sich das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 26, 228, 244 und BVerfGE 52, 95, 116 f., was Hoppe, aaO, S. 118, zu übersehen scheint).
  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.1994 - 4 L 2575/93
    Dieser Frage ist mit der Finanzhoheit der Gemeinden, d.h. der Befugnis, mit zugewiesenen Mitteln eigenverantwortlich umzugehen, nicht identisch (nur dazu äußert sich das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 26, 228, 244 und BVerfGE 52, 95, 116 f., was Hoppe, aaO, S. 118, zu übersehen scheint).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 2.88

    Verfahren und Rechtsschutz bei Asylfolgeantrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.1994 - 4 L 2575/93
    Diese Pflicht des Landes Niedersachsen zur Übernahme von Asylbewerbern endet im Falle eines erfolglosen Asylantrages entweder (erst) mit Beendigung der aufenthaltsrechtlichen Abwicklung oder dann, wenn dem Ausländer ungeachtet des Ausgangs des Asylverfahrens aus asylunabhängigen Gründen der Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht wird (vgl. BVerwG, Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 89 S. 28 f.; BVerwG Buchholz 402.25 § 22 AsylVfG Nr. 4 S. 9 f.; BVerwGE 80, 313, 317).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.02.1985 - VerfGH 17/83

    Streichung der Auftragskostenpauschale im GFG 1983 und kommunale Selbstverwaltung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.1994 - 4 L 2575/93
    Die Frage, ob Gemeinden aus verfassungsrechtlichen Gründen mit ausreichenden finanziellen Mitteln zu versehen sind, wurde vom Bundesverfassungsgericht bisher offengelassen (BVerfGE 71, 25, 36 f.), zum entsprechenden Landesverfassungsrecht vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (Urt. v. 5.12.1977, DÖV 1978, 763/764) und dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 15.2.1985, NVwZ 1985, 820) im Grundsatz bejaht.
  • OVG Niedersachsen, 09.12.1992 - 4 L 2268/91

    Finanzielle Folgen der Kommunalisierung der Altenhilfe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.1994 - 4 L 2575/93
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 9.12.1992 - 4 L 2268/91 -, das die Verlagerung der (vor allem finanziellen) Zuständigkeit der Altenhilfe vom überörtlichen auf den örtlichen Träger der Sozialhilfe betraf, zu den insoweit maßgebenden Grundsätzen ausgeführt (s. OVGE Band 43 Nr. 13):.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1979 - XV A 374/78
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.1994 - 4 L 2575/93
    Denn selbst wenn man dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz und dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen folgte, garantierten Bundes- und Landesverfassung allenfalls die finanzielle Grundlage für eine ausreichende, eigenverantwortliche Selbstverwaltungstätigkeit (vgl. OVG Münster, Urt. v. 26.10.1979, DVBl 1980, 763, 764).
  • Drs-Bund, 21.06.1978 - BT-Drs 8/1945
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.1994 - 4 L 2575/93
    Die Problematik der jetzt sogenannten De-facto-Flüchtlinge war schon bei Inkrafttreten des Aufnahmegesetzes vom 18.4.1978 bekannt (vgl. Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP vom 21.6.1978, BT-Drucks. 8/1945, S. 2 zu 4.).
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2008 - 11 LC 314/07

    Voraussetzungen einer Kostenerstattung für endgültig abgelehnte Asylbewerber;

    Diese Auffassung stehe in Einklang mit der auch von dem Kläger zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 24.2.1993 - 7 B 155.92 -, NVwZ 1993, 786) und des Nds. Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 26.1.1994 - 4 L 2575/93 -, OVGE MüLü 44, 422), der zufolge keine Verpflichtung des Landes bestehe, den kommunalen Gebietskörperschaften nach dem AufnG Kosten für erfolglose Asylbewerber zu erstatten, denen aus asylverfahrensunabhängigen Gründen der weitere Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet werde.

    Die vom Kläger genannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 24.2.1993 - 7 B 155/92 -, NVwZ 1993, 786) und des Nds. Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 26.1.1994 - 4 L 2575/93 -, OVG MüLü 44, 422) führt zu keinem anderen Ergebnis.

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