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   OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 L 264/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13579
OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 L 264/07 (https://dejure.org/2008,13579)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.02.2008 - 4 L 264/07 (https://dejure.org/2008,13579)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - 4 L 264/07 (https://dejure.org/2008,13579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    KAG LSA § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG LSA § 5
    Zum Grundgebührenmaßstab im Abwassergebührenrecht: Grundgebühr; Maßstab; Verbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Grundgebührenmaßstab im Abwassergebührenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung eines Bescheids zur Heranziehung zu Abwassergrundgebühren für die Inanspruchnahme einer zentralen Abwasserbeseitigungsanlage; Abgeltung der durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (sog. ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Grundgebührenmaßstab im Abwassergebührenrecht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2006 - 4 M 356/06

    Zum Grundgebührenmaßstab im Abwassergebührenrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 L 264/07
    Am 7. Mai 2007 hat die Klägerin gegen die in den Abwassergebührenbescheiden des Beklagten für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2006 festgesetzten Grundgebühren unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 18. Oktober 2006 (4 M 356/06) Klage erhoben und zur Begründung ergänzend ausgeführt, der in Ansatz gebrachte Gebührensatz verstoße gegen Art. 3 GG, da die Bewohner der klägerischen Mehrfamilienhäuser mit erheblich höheren Grundgebühren belastet würden als Personen, die in Einfamilienhäusern wohnten.

    Die streitgegenständliche Grundgebührenerhebung ist entgegen der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts zu beanstanden; denn ein Gebührenmaßstab, der die Höhe der Abwassergrundgebühr nach der Menge des im Vorjahr verbrauchten Schmutzwassers bzw. der Menge des dem Grundstück zugeführten Frischwassers bemisst, ist mit § 5 KAG LSA nicht vereinbar (im Anschluss an OVG LSA, Beschl. v. 18.10.2006 - 4 M 356/06 -).

    Mit dem Abstellen auf den "gesamten Wasserverbrauch, der im Abrechungszeitraum in die Abwasseranlage gelangt ist" weicht der Beklagte von diesem für das Abwassergebührenrecht geltenden Grundsatz einer verbrauchsunabhängigen Gestaltung der Grundgebühren ab, da sich der gewählte Maßstab gerade nicht an dem wahrscheinlichen Umfang der aus der Lieferbereitschaft folgenden und jederzeit für den Grundstückseigentümer abrufbaren Vorhalteleistung, sondern an der Menge des tatsächlich bezogenen Wassers bzw. abgeleiteten Schmutzwassers - und damit verbrauchsabhängig - orientiert (vgl. schon OVG LSA, Beschl. v. 18.10.2006 - 4 M 356/06 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2007 - 4 L 321/06

    Zum personengebundenen Grundgebührenmaßstab im Abwassergebührenrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 L 264/07
    Mit ihr werden die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (sog. Fixkosten oder invariable Kosten wie z.B. Abschreibungsbeträge und Zinsen) ganz oder teilweise abgegolten, und sie wird deshalb nicht - verbrauchsabhängig - nach dem Maß der Benutzung (Inanspruchnahme), sondern - verbrauchsunabhängig - nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab bemessen, der sich an Art und Umfang der aus der Lieferbereitschaft folgenden abrufbaren Arbeitsleistung (z.B. Nenngröße des Wasserzählers, Zahl der Räume oder Zapfstellen) als Anhalt für die vorzuhaltende Höchstlastkapazität zu orientieren hat (vgl. OVG LSA, Urt. v. 06.03.2007 - 4 L 321/06 -, zitiert nach juris; BVerwG, Urt. v. 01.08.1986 - BVerwG 8 C 112.84 -, KStZ 1987, 11; NdsOVG, Beschl. v. 26.08.2002 - 9 LA 305/02 -).

    In der Rechtsprechung des Senats ist insoweit geklärt, dass die landesgesetzliche Ausprägung des Äquivalenzprinzips (§ 5 Abs. 3 S. 1 und 2 KAG LSA) auch für die Erhebung der verbrauchsunabhängigen Grundgebühr gilt (vgl. OVG LSA, Urt. v. 06.03.2007, a. a. O.; OVG LSA, Urt. v. 01.04.2004 - 1 K 93/03 -, zitiert nach juris).

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 L 264/07
    Mit ihr werden die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (sog. Fixkosten oder invariable Kosten wie z.B. Abschreibungsbeträge und Zinsen) ganz oder teilweise abgegolten, und sie wird deshalb nicht - verbrauchsabhängig - nach dem Maß der Benutzung (Inanspruchnahme), sondern - verbrauchsunabhängig - nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab bemessen, der sich an Art und Umfang der aus der Lieferbereitschaft folgenden abrufbaren Arbeitsleistung (z.B. Nenngröße des Wasserzählers, Zahl der Räume oder Zapfstellen) als Anhalt für die vorzuhaltende Höchstlastkapazität zu orientieren hat (vgl. OVG LSA, Urt. v. 06.03.2007 - 4 L 321/06 -, zitiert nach juris; BVerwG, Urt. v. 01.08.1986 - BVerwG 8 C 112.84 -, KStZ 1987, 11; NdsOVG, Beschl. v. 26.08.2002 - 9 LA 305/02 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2004 - 1 K 93/03

    Abwassergebühren, Grundgebühr, Maßstab, Wohneinheiten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 L 264/07
    In der Rechtsprechung des Senats ist insoweit geklärt, dass die landesgesetzliche Ausprägung des Äquivalenzprinzips (§ 5 Abs. 3 S. 1 und 2 KAG LSA) auch für die Erhebung der verbrauchsunabhängigen Grundgebühr gilt (vgl. OVG LSA, Urt. v. 06.03.2007, a. a. O.; OVG LSA, Urt. v. 01.04.2004 - 1 K 93/03 -, zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 9 LA 305/02

    Differenzierung; Gebühr; Gebührenmaßstab; Grundgebühr; Maßstab;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 L 264/07
    Mit ihr werden die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (sog. Fixkosten oder invariable Kosten wie z.B. Abschreibungsbeträge und Zinsen) ganz oder teilweise abgegolten, und sie wird deshalb nicht - verbrauchsabhängig - nach dem Maß der Benutzung (Inanspruchnahme), sondern - verbrauchsunabhängig - nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab bemessen, der sich an Art und Umfang der aus der Lieferbereitschaft folgenden abrufbaren Arbeitsleistung (z.B. Nenngröße des Wasserzählers, Zahl der Räume oder Zapfstellen) als Anhalt für die vorzuhaltende Höchstlastkapazität zu orientieren hat (vgl. OVG LSA, Urt. v. 06.03.2007 - 4 L 321/06 -, zitiert nach juris; BVerwG, Urt. v. 01.08.1986 - BVerwG 8 C 112.84 -, KStZ 1987, 11; NdsOVG, Beschl. v. 26.08.2002 - 9 LA 305/02 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2008 - 4 L 181/07

    Zum Grundgebührenmaßstab bei unbewohnten Wohngrundstücken

    Für die gerichtliche Überprüfung der Wahl eines Gebührenmaßstabs gilt nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt: OVG LSA, Urt. v. 12.02.2008 - 4 L 264/07 -) folgendes: Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA erheben Landkreise und Gemeinden als Gegenleistung die für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen erforderlichen Benutzungsgebühren, soweit nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird.

    Wesen der Grundgebühr ist es, die unabhängig von der tatsächlichen Nutzung allein durch die durchgängig vorzuhaltende Liefer- und Leistungsbereitschaft der Einrichtung entstehenden Fixkosten ganz oder zum Teil vorab auf die Gebührenpflichtigen zu verteilen (OVG LSA, Urt. v. 12.02.2008 - 4 L 264/07 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - 4 L 247/10

    Zum Gebührenmaßstab bei der Trinkwassergrundgebühr

    Die landesgesetzliche Ausprägung des Äquivalenzprinzips (§ 5 Abs. 3 Satz 1 und 2 KAG LSA) gilt auch für die Erhebung der verbrauchsunabhängigen Grundgebühr (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28. September 2009 - 4 K 356/08 -, zit. nach JURIS; Urt. v. 8. April 2008 - 4 L 188/07 - Urt. v. 12. Februar 2008 - 4 L 264/07 -, zit. nach JURIS; Urt. v. 6. März 2007 - 4 L 321/06 -, zit. nach JURIS; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 28. August 2008 - 9 B 42.08 - Beschl. v. 25. Oktober 2001 - 9 BN 4/01 -, beide zit. nach JURIS; Urt. v. 1. August 1986 - BVerwG 8 C 112.84 -, KStZ 1987, 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2011 - 4 L 229/10

    Maßstab einer Abwassergrundgebühr

    Die landesgesetzliche Ausprägung des Äquivalenzprinzips (§ 5 Abs. 3 Satz 1 und 2 KAG LSA) gilt auch für die Erhebung der verbrauchsunabhängigen Grundgebühr (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28. September 2009 - 4 K 356/08 -, zit. nach JURIS; Urt. v. 8. April 2008 - 4 L 188/07 - Urt. v. 12. Februar 2008 - 4 L 264/07 -, zit. nach JURIS; Urt. v. 6. März 2007 - 4 L 321/06 -, zit. nach JURIS; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 28. August 2008 - 9 B 42.08 -, zit. nach JURIS; Beschl. v. 25. Oktober 2001 - 9 BN 4/01 -, zit. nach JURIS; Urt. v. 1. August 1986 - BVerwG 8 C 112.84 -, KStZ 1987, 11).
  • VG Halle, 11.06.2013 - 4 A 281/11

    Heranziehung einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Benutzerin der öffentlichen

    Denn er orientiert sich an Art und Umfang der aus der Lieferbereitschaft folgenden abrufbaren Arbeitsleistung als Anhalt für die vorzuhaltende Höchstlastkapazität (OVG LSA, Urteil vom 12. Februar 2008 - 4 L 264/07 - Juris Rn 23).
  • VG Halle, 10.09.2012 - 4 A 70/12

    "Restforderungen" in einem Gebührenbescheid; Verwaltungscharakter einer Angabe;

    Ein solch zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist ein Maßstab, der auf die Nenngröße des Wasserzählers abhebt (OVG LSA, Urteil vom 12. Februar 2008 - 4 L 264/07 - Juris Rn 23).
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