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   OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2008 - 4 L 462/06   

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OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2008 - 4 L 462/06 (https://dejure.org/2008,80691)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.02.2008 - 4 L 462/06 (https://dejure.org/2008,80691)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - 4 L 462/06 (https://dejure.org/2008,80691)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - 4 L 348/06

    Voraussetzungen einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit des

    Ein dem Grundstück durch den Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung vermittelter, die Erhebung des Beitrages rechtfertigender Vorteil i. S. des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA liegt, wie der Beklagte selbst einräumt, nur vor, wenn die Anschlussmöglichkeit tatsächlich und rechtlich dauerhaft gesichert ist (OVG LSA, Beschl. v. 30.06.2003 - 1 M 253/02 - Beschl. v. 28.02.2008 - 4 L 462/06 -).

    Bietet der Entsorgungspflichtige, wie vorliegend, einen Anschluss an einen Hauptsammler, der in einer im Eigentum eines Dritten stehenden Privatstraße verläuft und dessen Lage und rechtlicher Bestand nicht durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit zugunsten des Beklagten gesichert ist, so fehlt es (noch) an einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit (OVG LSA, Beschl. v. 30.06.2003, a. a. O.; NdsOVG, Beschl. v. 13.07.1995 - 9 M 1462/95 - vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 28.02.2008, a. a. O.; Klausing in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, § 8 Rdnr. 1050a m. w. N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 4 L 210/19

    Dauerhafte beitragsrechtliche Bevorteilung eines Grundstücks durch

    Bietet der Entsorgungspflichtige einen Anschluss an einen Hauptsammler, der (teilweise) über Grundstücke verläuft, die im Eigentum eines Dritten stehen, und dessen Lage und rechtlicher Bestand nicht durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit zugunsten des Entsorgungspflichtigen gesichert ist, so fehlt es (noch) an einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 28. Februar 2008 - 4 L 462/06 -, juris, Rn. 4; vom 2. Dezember 2008 - 4 L 348/06 -, juris, Rn. 4; so auch bereits Beschluss vom 30. Juni 2003 - 1 M 253/02 -, juris, Rn. 3 f.; siehe ferner Blomenkamp , in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1050a ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2020 - 4 L 276/19

    Dauerhaftigkeit des Vorteils i. S. d. § 6 KAG ST 1996

    Bietet der Entsorgungspflichtige einen Anschluss an einen Hauptsammler, der (teilweise) über Grundstücke verläuft, die im Eigentum eines Dritten stehen, und dessen Lage und rechtlicher Bestand nicht durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit zugunsten des Entsorgungspflichtigen gesichert ist, so fehlt es (noch) an einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 28. Februar 2008 - 4 L 462/06 -, juris, Rn. 4; vom 2. Dezember 2008 - 4 L 348/06 -, juris, Rn. 4; so auch bereits Beschluss vom 30. Juni 2003 - 1 M 253/02 -, juris, Rn. 3 f.; siehe ferner Blomenkamp, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1050a ).
  • VG Magdeburg, 27.09.2012 - 9 A 105/11

    Kommunalabgaben: Schmutzwasseranschlussbeiträge; dingliche Sicherung

    Bietet der Entsorgungspflichtige, wie vorliegend, einen Anschluss an einen Hauptsammler, der in einer im Eigentum eines Dritten stehenden Privatstraße verläuft und dessen Lage und rechtlicher Bestand nicht durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit zugunsten des Beklagten gesichert ist, so fehlt es - noch - an einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit (so ausdrücklich: OVG LSA, B. v. 02.12.2008, 4 L 348/06 mit Verweis auf B. v. 30.06.2003, 1 M 253/02 und B. v. 28.02.2008, 4 L 462/06 und Niedersächsisches OVG, B. v. 13.07.1995, 9 M 1462/95 und Klausing in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rz. 1050 a m. w. N.; juris).
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