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   OVG Niedersachsen, 08.02.1995 - 4 L 5686/94   

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OVG Niedersachsen, 08.02.1995 - 4 L 5686/94 (https://dejure.org/1995,7117)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.02.1995 - 4 L 5686/94 (https://dejure.org/1995,7117)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Februar 1995 - 4 L 5686/94 (https://dejure.org/1995,7117)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 11 Abs. 1 S. 1 BSHG; § 12 Abs. 1 BSHG; § 21 Abs. 1a Nr. 6 BSHG; § 22 Abs. 1 BSHG
    Sozialhilfe; Gebrauchsgut; Gebrauchsgut von längerer Gebrauchsdauer; Gebrauchsgut von höherem Anschaffungswert; Gebrauchtes Fernsehgerät

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialhilfe; Gebrauchsgut; Gebrauchsgut von längerer Gebrauchsdauer; Gebrauchsgut von höherem Anschaffungswert; Gebrauchtes Fernsehgerät

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 18.12.1997 - 5 C 7.95

    Einmalige Leistung der Sozialhilfe für ein -.

    BVerwG 5 C 7.95 OVG 4 L 5686/94.
  • VG Göttingen, 11.10.1995 - 2 A 2283/94

    Gewährung einer einmaligen Beihilfe für die Beschaffung eines Fernsehgerätes;

    Dieser Auffassung ist in ständiger Rechtsprechung auch das Nds. Oberverwaltungsgericht (vgl. zuletzt Urteil vom 8. Februar 1995 - 4 L 5686/94 -, S. 4 f. des Abdrucks).

    Mit dem Nds. Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 8. Februar 1995, a.a.O.) ist die Kammer der Auffassung, daß § 21 Abs. 1 a Nr. 6 BSHG (Beschaffung von Gebrauchsgütern von längerer Gebrauchsdauer und von höherem Anschaffungswert) eine hinreichende Grundlage für den Klaganspruch bildet.

    Die Rechtsprechung der Kammer steht auch ausdrücklich im Einklang mit den bisher bekannten Entscheidungen des Nds. Oberverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 8. Februar 1995, a.a.O.) und weicht zudem nicht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab.

  • OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 4 L 7031/96

    Sozialhilfe; Übernahme der Kosten für einen Kabelanschluß; Zimmerantenne

    Der Besitz eines Fernsehgerätes gehört zum notwendigen Lebensunterhalt (BVerwG, Urt. v. 24.2.1994 - BVerwG 5 C 34.91 -, BVerwGE 95, 145; Urt. v. 21.7.1994 BVerwG 5 C 52.92 -, FEVS Bd. 45 S. 265; hinsichtlich dieses rechtlichen Ausgangspunktes ebenso Urteile d. Sen. v. 27.7.1994 - 4 L 3976/94 -, v. 12.10.1994 4 L 5811/94 - u. v. 8.2.1995 4 L 5686/94 -, V.n.b.; Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundesverwaltungsgericht und dem Senat haben sich nur hinsichtlich der Antwort auf die Frage ergeben, ob dieser Bedarf durch die Regelsätze oder durch einmalige Leistungen zu decken ist).

    Für die Beschaffung der Empfangseinrichtung ist ebenso eine einmalige Leistung zu gewähren wie nach § 21 Abs. 1a Nr. 6 BSHG für die Beschaffung des Fernsehgeräts (zu letzterem: Urt. d. Sen. v. 8.2.1995, a.a O.; das Revisionsverfahren ist unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 7.95 anhängig).

  • VGH Hessen, 12.09.1997 - 9 TG 2940/97

    Sozialhilfe: Fernsehgerät als notwendiger Lebensunterhalt - einmalige Leistung

    Soweit danach Entscheidungen anderer Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte veröffentlicht sind, wird darin - ebenso wie in der heutigen Entscheidung des Senats - die Ansicht vertreten, dass die Ausstattung mit einem Fernsehgerät zum notwendigen Lebensunterhalt gehört (vgl. Verwaltungsgericht Göttingen, Gerichtsbescheid vom 15. Februar 1996 - 2 A 2303/94 - (info also 1996, 85), Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 8. September 1995 - 4 K 110/94 - (dokumentiert bei juris) und Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 8. Februar 1995 - 4 L 5686/94 - (ebenfalls dokumentiert bei juris)).
  • OVG Niedersachsen, 09.07.1998 - 4 M 2787/98

    Einmalige Beihilfe für die Anschaffung

    Lediglich ergänzend wird darauf hingewiesen, daß diese Entscheidung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.12.1997 - BVerwG 5 (7.95 -) und des erkennenden Senats übereinstimmt, wonach der Besitz eines Fernsehgerätes zum notwendigen Lebensunterhalt iSd § 12 BSHG gehört und für die Beschaffung eines gebrauchten Fernsehgeräts ein Anspruch auf eine einmalige Leistung nach § 21 Abs. 1 a Nr. 6 BSHG bestehen kann (Nds. OVG, Urt. v. 8.2.1995 - 4 L 5686/94 - so auch VGH Kassel, Beschl. v. 9.9.1992, info also 1993, S. 24; VG Braunschweig, Beschl. v. 26.11.1996 - 4 B 4304/96 - VG Oldenburg, Urt. v. 14.2.1991, NJW 1991, S. 2921; VG Göttingen, GB v. 15.2.1996, info also 1996, S. 85).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.1997 - 4 L 6663/93

    Sozialhilfe für gebrauchtes Fernsehgerät;; Abweichung (Nichtberuhen); Anspruch

    Zwar weicht der angefochtene Gerichtsbescheid von dem Urteil des Senats vom 8. Februar 1995 (4 L 5686/94) ab.
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