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   OVG Niedersachsen, 24.08.2005 - 4 L 926/99   

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OVG Niedersachsen, 24.08.2005 - 4 L 926/99 (https://dejure.org/2005,24354)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.08.2005 - 4 L 926/99 (https://dejure.org/2005,24354)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. August 2005 - 4 L 926/99 (https://dejure.org/2005,24354)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Berücksichtigung eines kalkulatorischen Gewinnzuschlags bei der Pflegesatzvereinbarung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 93 BSHG
    Angemessenheit; Bandbreite der Entgelte; externer Vergleich; Gewinnzuschlag; interne Kostenstruktur; kalkulatorischer Gewinnzuschlag; Kostenstruktur; Pflegesatz; Pflegesatzvereinbarung; Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Entscheidung über Pflegesätze der Klinikum Wahrendorff GmbH

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 29.97

    E/ Einrichtungsträger, Pflegesätze für gewerbliche - in der Sozialhilfe;;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.2005 - 4 L 926/99
    Auf die Revision der Klägerin hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 1. Dezember 1998 (BVerwG 5 C 29.97) das Urteil des Senats vom 23. Oktober 1996 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Gegenstand des Berufungsverfahrens ist nach Zurückverweisung der Sache durch das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 1. Dezember 1998 (BVerwG 5 C 29.97) nur noch die Frage, ob die Klägerin verlangen kann, dass bei der Höhe des mit dem Beklagten zu vereinbarenden Pflegesatzes für den Zeitraum vom 1. Januar 1994 bis zum 31. Juli 1994 auch ein kalkulatorischer Gewinnzuschlag berücksichtigt wird.

    Der Einrichtungsträger kann daher grundsätzlich nur verlangen, dass der Sozialhilfeträger bei der Entscheidung über den Abschluss der Vereinbarung sein Ermessen fehlerfrei ausübt (BVerwG, Urteil vom 1.12.1998 - BVerwG 5 C 29.97 - BVerwG, Urteil vom 30.9.1993 - BVerwG 5 C 41.91 -, BVerwGE 94, 202).

    In seinem zurückverweisenden Urteil vom 1. Dezember 1998 (BVerwG 5 C 29.97) sieht das Bundesverwaltungsgericht den geltend gemachten Anspruch der Klägerin dann als gegeben an, wenn und soweit das von ihr geforderte Entgelt bei Einbeziehung eines kalkulatorischen Gewinnzuschlags nicht höher ist als Entgelte anderer Anbieter für gleiche Leistungen.

    Die Erhöhung um einen kalkulatorischen Gewinnzuschlag in Höhe von 10,-- DM/BT widerspricht vom Ansatz her den rechtlichen Grundsätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem zurückverweisenden Urteil vom 1. Dezember 1998 (BVerwG 5 C 29.97) aufgestellt hat und an die der Senat gem. § 144 Abs. 6 VwGO gebunden ist.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem zurückverweisenden Urteil vom 1. Dezember 1998 (BVerwG 5 C 29.97) für den gesamten hier streitigen Zeitraum gefordert zu überprüfen, ob das von der Klägerin geforderte Entgelt einschließlich eines kalkulatorischen Gewinnzuschlags nicht höher ist als die Entgelte anderer Anbieter für vergleichbare Leistungen, und zwar unabhängig davon, dass bis zur Einführung der prospektiven Entgeltberechnung durch § 93 Abs. 3 Satz 1 BSHG Fassung 1994 und damit bis zum 30. Juni 1994 noch das Selbstkostendeckungsprinzip zulässig gewesen ist und in der sozialhilferechtlichen Praxis die Entgelte überwiegend kostenbezogen und nicht leistungsbezogen bemessen worden sind.

    Mit dem Begriff "leistungsgerechte Entgelte" in § 93 Abs. 2 Satz 2 BSHG Fassung 1994 wird zum Ausdruck gebracht, dass die Entgelte nicht mehr kosten-, sondern leistungsbezogen zu bemessen sind, dass für ihre Berechnung also Inhalt, Umfang und Qualität, nicht hingegen die Gestehungskosten der Leistungen der jeweiligen Einrichtung maßgeblich sind (BVerwG, Urteil vom 1.12.1998 - BVerwG 5 C 29.97 -, siehe auch BVerwG, Urteil vom 1.12.1998 - BVerwG 5 C 17.97 -).

  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97

    Kostenentscheidung; Sicherheitsleistung; vorläufige Vollstreckbarkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.2005 - 4 L 926/99
    Nur wenn diese Feststellung getroffen werden kann, sind einzelne interne Positionen der Pflegesatzkalkulation eines Einrichtungsträgers gesondert daraufhin zu überprüfen, ob sie einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung entsprechen und unter diesen Blickwinkeln angemessen sind (sog. interner Vergleich, vgl. BVerwG, Urt. v. 1.12.1998 - BVerwG 5 C 17.97 -).

    Mit dem Begriff "leistungsgerechte Entgelte" in § 93 Abs. 2 Satz 2 BSHG Fassung 1994 wird zum Ausdruck gebracht, dass die Entgelte nicht mehr kosten-, sondern leistungsbezogen zu bemessen sind, dass für ihre Berechnung also Inhalt, Umfang und Qualität, nicht hingegen die Gestehungskosten der Leistungen der jeweiligen Einrichtung maßgeblich sind (BVerwG, Urteil vom 1.12.1998 - BVerwG 5 C 29.97 -, siehe auch BVerwG, Urteil vom 1.12.1998 - BVerwG 5 C 17.97 -).

  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91

    Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.2005 - 4 L 926/99
    Der Einrichtungsträger kann daher grundsätzlich nur verlangen, dass der Sozialhilfeträger bei der Entscheidung über den Abschluss der Vereinbarung sein Ermessen fehlerfrei ausübt (BVerwG, Urteil vom 1.12.1998 - BVerwG 5 C 29.97 - BVerwG, Urteil vom 30.9.1993 - BVerwG 5 C 41.91 -, BVerwGE 94, 202).
  • OVG Niedersachsen, 29.03.1996 - 4 M 880/95

    Vorläufiger Rechtsschutz für d. Einrichtungsträger; Einrichtungsträger;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.2005 - 4 L 926/99
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 29. März 1996 - 4 M 880/95 - zur vorläufigen Festsetzung eines Abschlagspflegesatzes für die Zeit ab dem 1. März 1996 festgestellt hat, hat die Klägerin im Langzeitbereich ihrer Einrichtung ärztliche Leistungen erbracht, die nicht von den Krankenkassen getragen worden sind.
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2005 - 4 L 811/99

    Festsetzung der Pflegesätze für die Betreiber von Behinderteneinrichtungen durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.2005 - 4 L 926/99
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten zu diesem Verfahren und zu dem Verfahren 4 L 811/99 sowie auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 42.91

    Sozialhilfe - Stationäre Gewährung - Einrichtung - Therapie - Mobile Betreuung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.2005 - 4 L 926/99
    Dies ergebe sich aus der Inhaltsbestimmung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Einrichtung durch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 24.2.1994 - BVerwG 5 C 42.91 -, DVBl. 1994, 1298).
  • BVerwG, 28.07.1987 - 5 B 51.87

    Härteregelungen bei der Inanspruchnahme eines nach bürgerlichem Recht zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.2005 - 4 L 926/99
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 23. September 1997 (BVerwG 5 B 51.87) die Revision beschränkt auf die Nichtberücksichtigung eines kalkulatorischen Gewinns der Klägerin zugelassen und die Beschwerde im Übrigen zurückgewiesen.
  • OVG Niedersachsen, 23.10.1996 - 4 L 3268/95

    Zweites Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.2005 - 4 L 926/99
    Mit Urteil vom 23. Oktober 1996 (4 L 3268/95) hat der Senat die Berufungen der Klägerin und des Beklagten zurückgewiesen und zur Begründung im wesentlichen auf die Gründe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts verwiesen.
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2005 - 4 L 811/99

    Pflegesatzvereinbarung;; Kosten: Dienst, ärztlicher; Kostenermittlung,

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten zu diesem Verfahren und zu dem Verfahren 4 L 926/99 sowie auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beteiligten Bezug genommen.
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2007 - 4 LC 318/06

    Zur Übernahme von Heimkosten in einer Langzeiteinrichtung, die nicht durch die

    Der Senat hat die von der Klinikum C. GmbH dagegen erhobene Berufung durch Urteil vom 24. August 2005 (4 L 926/99) zurückgewiesen.
  • SG Hannover, 23.01.2007 - S 51 SO 334/05
    Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat die von der Klägerin dagegen erhobene Berufung durch Urteil vom 24. August 2005 (4 L 926/99) zurückgewiesen.
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2003 - 4 LB 569/02
    Gegen diese Entscheidung hat der Senat auf den Antrag des Beklagten die Berufung zugelassen und das Berufungsverfahren entsprechend § 94 VwGO bis zum rechtskräftigen Abschluss der Pflegesatzverfahren 4 L 926/99 und 4 L 811/99 ausgesetzt.
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