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   OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 4 LC 86/07   

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https://dejure.org/2007,10569
OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 4 LC 86/07 (https://dejure.org/2007,10569)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.03.2007 - 4 LC 86/07 (https://dejure.org/2007,10569)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. März 2007 - 4 LC 86/07 (https://dejure.org/2007,10569)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur örtlichen Zuständigkeit des Trägers der Sozialhilfe bei der Unterbringung eines Jugendlichen/Volljährigen in einer anderen Familie

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 3 S. 2 SGB X; § 97 Abs. 1 S. 1 BSHG; § 97 Abs. 2 BSHG; § 103 BSHG; § 104 BSHG
    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung weiterer Sozialhilfe nach Vollendung des 18. Lebensjahrs; Erstattung von Aufwendungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) für einen in einer Pflegefamilie lebenden Hilfeempfänger

  • Judicialis

    BSHG § 104; ; BSHG § 97 Abs. 1; ; BSHG § 97 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 97 Abs. 1; BSHG § 97 Abs. 2; BSHG § 104
    Zur örtlichen Zuständigkeit des Trägers der Sozialhilfe bei der Unterbringung eines Jugendlichen/Volljährigen in einer anderen Familie - andere Familie, Hilfeempfänger, Jugendlicher, Örtliche Zuständigkeit, Pflegefamilie, Pflegestelle, Sozialhilfe, Träger der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung weiterer Sozialhilfe nach Vollendung des 18. Lebensjahrs; Erstattung von Aufwendungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) für einen in einer Pflegefamilie lebenden Hilfeempfänger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 2014 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 14.02

    Zuständigkeit, örtliche - für Sozialhilfe für Kinder und Jugendliche während

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 4 LC 86/07
    und erwidert, dass nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 17. Dezember 2003 (5 C 14.02) geklärt sei, dass § 104 BSHG sowohl eine die Zuständigkeit als auch eine die Kostenerstattung regelnde Vorschrift sei.

    Das Bundesverwaltungsgericht habe diese Rechtsauffassung durch Urteil vom 17. Dezember 2003 (5 C 14.02) bestätigt.

    Diese Bestimmung enthält, soweit sie auf § 97 Abs. 2 BSHG verweist, eine Zuständigkeitsregelung (BVerwG, Urt. v. 17.12.2003 - 5 C 14.02 -, BVerwGE 119, 356; Nds. OVG, Urt. v. 19.5.2003 - 12 LC 291/02 - LPK-BSHG, 6. Aufl., § 104 Rn. 2).

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 17.12.2003 (a.a.O.) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es einer Änderung des § 104 BSHG durch das 2. Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms vom 21. Dezember 1993 zum Schutz der Pflege-stellenorte nicht bedurft hätte, weil diese auch dann weitgehend geschützt seien, wenn sie zwar zuständig seien, aber Kostenerstattung erhielten.

    In den Fällen der Familienpflege werden so ein Auseinanderfallen der örtlichen Zuständigkeit für Sozialhilfemaßnahmen in dieser Zeit vermieden und Sozialhilfeträger vor Kostenbelastungen durch Familienpflege in ihrem Bereich von Kindern und Jugendlichen aus anderen Zuständigkeitsbereichen geschützt (BVerwG, Urt. v. 17.12.2003, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 18.05.1995 - 12 M 7208/94

    Sozialhilfe; Träger der Sozialhilfe; Örtliche Zuständigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 4 LC 86/07
    Zur Begründung verwies er auf einen Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Mai 1995 (12 M 7208/94).

    Daran ändere sich dadurch, dass der Hilfeempfänger am 29. Oktober 1998 bereits volljährig gewesen sei, nichts, weil es für die Anwendung des § 104 BSHG nach dem Beschluss des 12. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Mai 1995 (12 M 7208/94) nur darauf ankomme, dass der Hilfesuchende bei der ersten Aufnahme in die andere Familie oder Pflegestelle das Alter von 18 Jahren noch nicht überschritten habe.

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 18. Mai 1995 (12 M 7208/94) ausgeführt, dass § 97 BSHG i. d. F. des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vom 23. Juni 1993 die örtliche Zuständigkeit mit der Kostentragungspflicht verknüpfen wolle, um zu erreichen, dass im Regelfall der örtlich zuständige Träger der Sozialhilfe die Kosten der Einrichtung endgültig zu tragen habe.

    Der 12. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat allerdings in seinem Beschluss vom 18. Mai 1995 (12 M 7208/94) ausgeführt, dass die in § 104 BSHG bezeichnete Altersgrenze im Hinblick auf den systematischen Zusammenhang mit § 97 Abs. 2 BSHG dahin zu verstehen sei, dass es auf das Alter bei der Aufnahme in die Einrichtung (Pflegestelle) des ersten "Anstaltsorts" ankomme.

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 12 LC 291/02

    Kostenerstattung im Rahmen der Jugendhilfe wegen einer teilstationären

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 4 LC 86/07
    Diese Bestimmung enthält, soweit sie auf § 97 Abs. 2 BSHG verweist, eine Zuständigkeitsregelung (BVerwG, Urt. v. 17.12.2003 - 5 C 14.02 -, BVerwGE 119, 356; Nds. OVG, Urt. v. 19.5.2003 - 12 LC 291/02 - LPK-BSHG, 6. Aufl., § 104 Rn. 2).
  • OVG Hamburg, 01.09.2005 - 4 Bf 441/01

    Zum Erstattungsanspruch eines Sozialhilfeträgers, der einem Hilfeempfänger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 4 LC 86/07
    Demzufolge ist davon auszugehen, dass die durch § 104 BSHG i.V.m. § 97 Abs. 2 BSHG begründete Zuständigkeit des Trägers der Sozialhilfe des Herkunftsortes des Hilfeempfängers mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs des Hilfeempfängers endet (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 1.9.2005 - 4 Bf 441/01 - LPK-BSHG, § 104 Rn. 15; vgl. auch Schellhorn, BSHG, Kommentar, 16. Aufl., § 104 Rn. 7; Oestreicher/Schelter/Kunz, BSHG, Kommentar, Stand: März 2003, § 104 Rn. 5; Schmitt/Hillermeier, BSHG, Kommentar, Stand: April 1999, § 104 Rn. 13).
  • VG Bayreuth, 22.06.2009 - B 3 K 08.788

    Örtliche Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers bei fehlendem

    Zu dem selben Ergebnis käme man, würde man die Rechtsprechung des Niedersächsischen OVG (Urteil vom 14.03.2007 - Az. 4 LC 86/07; >juris<) zugrunde legen.
  • VG Augsburg, 22.06.2009 - Au 3 K 08.788

    Örtliche Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers bei fehlendem

    Zu dem selben Ergebnis käme man, würde man die Rechtsprechung des Niedersächsischen OVG (Urteil vom 14.03.2007 - Az. 4 LC 86/07; >juris<) zugrunde legen.
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