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   OVG Niedersachsen, 12.05.1998 - 4 M 2072/98   

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OVG Niedersachsen, 12.05.1998 - 4 M 2072/98 (https://dejure.org/1998,3067)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.05.1998 - 4 M 2072/98 (https://dejure.org/1998,3067)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Mai 1998 - 4 M 2072/98 (https://dejure.org/1998,3067)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilferecht: Versagung von Sozialhilfe bei Anspruch nach BAföG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 26 Abs. 1 S. 1 BSHG; § 26 Abs. 2 Nr. 1 BSHG; § 2 Abs. 1a BAföG
    Ausbildung; Sozialhilfe; Förderungsfähige Ausbildung; Ausbildungsförderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausbildung; Sozialhilfe; Förderungsfähige Ausbildung; Ausbildungsförderung

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.03.1993 - 5 C 13.89

    Sozialhilfe - Wichtiger Grund - Arbeit - Pflicht zur Beschaffung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.1998 - 4 M 2072/98
    Zwar ist "Ausbildungsförderung", auf die das Begehren der Antragstellerin der Sache nach gerichtet ist, auch in dem Bereich, den § 26 Abs. 2 BSHG offenhält, nicht mehr eigentlich Aufgabe der Sozialhilfe, seitdem der Unterabschnitt 3 - Ausbildungshilfe - durch Art. 21 Nr. 10 des Zweiten Haushaltsstrukturgesetzes vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1523) aufgehoben worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 4. März 1993 - 5 C 13/89 -, BVerwGE 92, 163 = FEVS 44, 221).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.05.1990 - 4 L 144/89

    Sozialhilfe; Hilfesuchender; Ausbildung; Zweite Ausbildung; Prognose;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.1998 - 4 M 2072/98
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß der Wunsch eines Hilfesuchenden, erstmals eine Berufsausbildung zu erreichen, regelmäßig zu respektieren ist, auch wenn das Alter, in dem solche Qualifikationen üblicherweise erlangt werden, - wie hier - überschritten ist (Urt. vom 12. Dezember 1990 - 4 L 220/89 - Beschl. v. 25. Juni 1991 - 4 M 1971/91 - Beschl. v. 12. Januar 1991 - 4 O 123/90 - Urt. v. 30. Mai 1990 - 4 L 144/89 - Beschl. v. 13. März 1989 - 4 B 467/88 -).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.11.1989 - 4 M 96/89
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.1998 - 4 M 2072/98
    Für diese Schüler (wie auch für die anderen von § 65 Abs. 3 Nr. 1 BAföG a.F. [jetzt § 26 Abs. 2 Nr. 1 BSHG] und vorher von § 68 Abs. 2 BAföG a.F. erfaßten Fallgruppen) hat der Senat schon unter Geltung der früheren Fassung des § 26 BSHG in ständiger Rechtsprechung (u.a. Beschl. v. 31. Januar 1989 - 4 OVG B 457/88 - Beschl. v. 30. November 1989 - 4 M 96/89 - V.n.b.) angenommen und ist auch im übrigen weitgehend unstreitig gewesen (vgl. Ramsauer/Stallbaum, aaO, § 65 Rdnr. 10 m.w.Nw., sowie § 68 Rdnr. 1), daß insoweit "schon dem Grunde nach" Ausbildungsförderung nicht geleistet wird.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.03.1989 - 4 B 467/88
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.1998 - 4 M 2072/98
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß der Wunsch eines Hilfesuchenden, erstmals eine Berufsausbildung zu erreichen, regelmäßig zu respektieren ist, auch wenn das Alter, in dem solche Qualifikationen üblicherweise erlangt werden, - wie hier - überschritten ist (Urt. vom 12. Dezember 1990 - 4 L 220/89 - Beschl. v. 25. Juni 1991 - 4 M 1971/91 - Beschl. v. 12. Januar 1991 - 4 O 123/90 - Urt. v. 30. Mai 1990 - 4 L 144/89 - Beschl. v. 13. März 1989 - 4 B 467/88 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2006 - L 10 AS 545/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft

    Deshalb kann der Senat offenlassen, ob die Klägerin bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 2 Abs. 1a Nr. 1 BAföG trotz des Fehlens der in § 8 Abs. 1 Nrn 2 bis 9 bzw § 8 Abs. 2 BAföG geregelten Voraussetzungen zu dem von § 7 Abs. 6 Nr. 1 1.Alt SGB II begünstigten Personenkreis zu rechnen wäre (vgl hierzu die im Beschluss des SG Hamburg vom 21. April 2005 <S 51 AS 219/05 ER, veröffentlicht in Juris> unter Bezugnahme auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom 12. Mai 1998 <4 M 2072/98, veröffentlicht im juris> vertretene Auffassung, wonach Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II für Auszubildende auch dann bestehen, wenn neben dem in § 7 Abs. 6 Nr. 1 1. Alt SGB II bezeichneten Grund weitere, individuelle Gründe für den Ausschluss von der Ausbildungsförderung vorliegen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2014 - L 11 AS 553/14
    Es gehe hier insoweit nicht um persönliche Förderungsvoraussetzungen, sondern um die Förderungsfähigkeit der Ausbildung an den in § 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG genannten Schulen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 1989 - 4 M 96/89 - ; Beschluss vom 12. Mai 1998 - 4 M 2072/98-; - zitiert nach juris).

    Es komme für § 26 Abs. 2 Nr. 1 BSHG deshalb nicht darauf an, ob in der Person des Auszubildenden weitere Gründe vorlägen, derentwillen eine Ausbildungsförderung nach dem BAföG (ebenfalls) nicht geleistet werden würde (OVG Beschluss vom 12. Mai 1998, a.a.O).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2006 - L 9 AS 19/06

    Bestimmung der Hilfebedürftigkeit im Rahmen der Gewährung von Leistungen zur

    25 Diese Grundsätze haben bereits unter Geltung der Vorläufervorschrift von § 7 Abs. 5 und 6 SGB II, nämlich § 26 BSHG, dazu geführt, dass im Sozialhilferecht angenommen worden ist, dass nicht im Haushalt der Eltern lebende Schüler allgemeinbildender Schulen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialhilferecht haben (vgl. hierzu Brühl in LPK-BSHG 6. Aufl., 2003, § 26 Rdnr. 32; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 1989, Az.: 4 M 96/89, Nds. MBI 1990, 201; Beschluss vom 12. Mai 1998, Az.: 4 M 2072/98 = FEVS 49, 24 ff).
  • SG Berlin, 09.11.2005 - S 59 AS 9016/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss - Student -

    Persönliche, mithin in der Person der Antragstellerin begründete Hindernisse für eine Förderung nach dem BAföG sind nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut, aber auch nach Sinn und Zweck des Gesetzes nicht berücksichtigungsfähig (so die ständige obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Mai 1998 - 4 M 2072/98 - FEVS 49, 24 m.w.N.; SG Berlin, Beschluss vom 24. März 2005 - S 59 AS 222/05 ER -).
  • SG Kassel, 08.05.2009 - S 6 AS 75/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss von Auszubildenden -

    Solange dies nicht geschehen ist, werden die Schülerförderungsvoraussetzungen auch bei Unzumutbarkeit des Aufenthalts im Haushalt der Eltern bzw. der Rückkehr dorthin nicht erfüllt (Ramsauer/ Stallbaum / Sternal, BAföG, 4. A. 2005, § 2 Rn. 67 mit Verweis auf VGH Mannheim, FamRZ 2004, 230; vgl. auch: OVG Lüneburg, Beschluss v. 12.5.1998, 4 M 2072/98, Rn.14).
  • SG Hannover, 20.12.2005 - S 48 AS 886/05
    § 26 Abs. 2 Nr. 1 BSHG ist vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 12.05.1998, Az: 4 M 2072/98) dahingehend ausgelegt worden, dass für Auszubildende, die Ausbildungsförderung nach dem BAföG schon deshalb nicht erhalten können, weil sie einen eigenen Haushalt führen, ohne dafür einen triftigen Grund im Sinne des § 2 Abs. 1a Satz 1 BAföG zu haben, jedenfalls ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG gegeben ist, der sich aus § 26 Abs. 2 Nr. 1 BSHG ergebe.
  • SG Hamburg, 21.04.2005 - S 51 AS 219/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Auszubildende beim

    Die § 7 Abs. 6 Nr. 1 SGB II vorangegangene, inhaltsgleiche Vorschrift des § 26 Abs. 2 Nr. 1 BSHG stellte nach seinerzeit herrschender Auffassung, der die Kammer folgt, der Sache nach klar, dass es sich bei der von dieser Vorschrift erfassten Ausbildungen um solche handelte, für die generell und ohne Rücksicht auf andere Umstände Ausbildungsförderung gewissermaßen schon dem Grunde nach nicht geleistet wurde und es also auf zusätzlich individuelle Gründe für den Ausschluss von Ausbildungsförderung nicht ankommen sollte (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.05.1998, FEVS 49 S. 24; ihm folgend Mergler/Zink, BSHG, 4. Auflage 2004, § 26 Rdnr. 33; Schellhorn, BSHG, 16. Auflage 2002, § 26 Rdnr. 24 a; a.A. LPK - BSHG, § 26 Rdnr. 32 unter Bezugnahme auf OVG Berlin, Beschl. v. 18.09.1996, FEVS 47 S. 230).
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2004 - 12 PA 554/03

    Ausbildung; Ausbildungsförderung; einzige weitere Ausbildung; Grundanspruch;

    Auch hat der 4. Senat des erkennenden Gerichts für das Verhältnis zwischen Bundesausbildungsförderungsgesetz und Bundessozialhilfegesetz in Bezug auf die Vorschrift des § 26 BSHG ausgeführt, dass § 2 Abs. 1 a BAföG eine - durch das Kriterium der nicht notwendigen auswärtigen Unterbringung definierte - ganze Gruppe von Schülern von der Ausbildungsförderung ausschließe; insoweit gehe es nicht um persönliche Förderungsvoraussetzungen, sondern um die Förderungsfähigkeit der Ausbildung an den in § 2 Abs. 1 Satz1 Nr. 1 BAföG genannten Schulen (Beschl. v. 12.5.1998 - 4 M 2072/98 -, FEVS 49, 24, 25).
  • SG Osnabrück, 30.09.2005 - S 20 AS 440/05
    Nach der gesetzlichen Regelung schließt danach insbesondere auch eine im Sinne des Ausbildungsförderungsrechts nicht notwendige Gründung eines eigenen Haushalts Leis-tungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht grundsätzlich aus (so auch OVG Lü-neburg, Beschluss vom 12. Mai 1998, Az. 4 M 2072/98 zur insoweit vergleichbaren Re-gelung des § 26 BSHG),.
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