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   VGH Hessen, 07.10.2004 - 4 N 3101/00   

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VGH Hessen, 07.10.2004 - 4 N 3101/00 (https://dejure.org/2004,62437)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.10.2004 - 4 N 3101/00 (https://dejure.org/2004,62437)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 4 N 3101/00 (https://dejure.org/2004,62437)
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2017 - 1 KN 8/17

    Sicherstellung geplanter Landschaftsschutzgebiete ist unwirksam

    Die - weitere - Frage, ob die textliche Beschreibung des Geltungsbereichs der angegriffenen Verordnungen bzw. die Abgrenzungskarten deren räumlichen Geltungsbereiche - insbesondere in deren "Randbereichen" -  hinreichend präzise wiedergeben (vgl. dazu VGH Kassel, Urt. v. 07.10.2004, 4 N 3101/00, NuR 2005, 791), ist keine Frage der ordnungsgemäßen Ausfertigung bzw. Verkündung der Normen, sondern eine solche ihrer hinreichenden inhaltlichen Bestimmtheit.
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2012 - 12 LB 64/11

    Unwirksamkeit eines Flächennutzungsplanes aufgrund eines Abwägungsmangels bei

    OVG, Urt. v. 15.8.2007 - 1 KO 1127/05 -, ThürVGRspr 2008, 97; OVG NRW, Urt. v. 2.10.1997 - 11 A 4310/94 -, NuR 1998, S. 329 ff.; Hess. VGH, Urt. v. 7.10.2004 - 4 N 3101/00 -, NuR 2005, 791; BVerwG, Beschl. v. 4.1.1994 - 4 NB 30.93 -, NVwZ-RR 1997, 608).
  • VGH Bayern, 13.12.2016 - 14 N 14.2400

    Wirksamkeit einer Landschaftsschutzgebietsverordnung

    Sind diese erfüllt, ist der der Naturschutzbehörde verbleibende Handlungsspielraum in erster Linie durch eine dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Naturschutzes auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer auf der anderen Seite geprägt (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 1.2.2007 - 7 BN 1.07 - juris Rn. 7; HessVGH, U.v. 7.10.2004 - 4 N 3101/00 - NuR 2005, 791).
  • VG Schleswig, 08.02.2013 - 1 A 287/11

    Befreiung von naturschutzrechtlichem Bauverbot; teilweise Errichtung einer

    Es gilt das rechtsstaatliche Gebot unbedingter Klarheit und Nachprüfbarkeit des räumlichen Geltungsbereichs eines Schutzgebietes (vgl. Meßerschmidt, Bundesnaturschutzrecht, 108. EL 2012, § 22 Rn 35 m.w.N.; VGH Hessen, Urt. v. 07.10.2004 - 4 N 3101/00, zitiert nach juris; Urt. v. 26.09.1996 - 6 UE 68/92 - zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2018 - 11 B 1.17

    Veränderung des Gebietscharakters eines Landschaftsschutzgebietes

    Bereits dann, wenn sich das Vorhaben nachteilig auf ein für das Gebiet charakteristisches Landschaftselement oder das Zusammenspiel charakteristischer Elemente des Landschaftsensembles in seiner Umgebung auswirkt, verändert es - dort - den Gebietscharakter (vgl. dazu VG Ansbach, Urteil vom 11. Oktober 2006 - AN 15 K 05.03788 -, juris Rn. 78; im Ergebnis ebenso: OVG Brandenburg, Urteil vom 10. August 2004 - 3a A 764/01 - juris Rn. 31; VGH Kassel, Urteil vom 07. Oktober 2004 - 4 N 3101/00 - juris Rn. 41; OVG Greifswald, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 3 KM 152/17 - juris Rn. 41).
  • VGH Bayern, 13.12.2016 - 14 N 15.295

    Wirksamkeit einer Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet

    Sind diese erfüllt, ist der der Naturschutzbehörde verbleibende Handlungsspielraum in erster Linie durch eine dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Naturschutzes auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer auf der anderen Seite geprägt (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 1.2.2007 -7 BN 1.07 - juris Rn. 7; HessVGH, U.v. 7.10.2004 - 4 N 3101/00 - NuR 2005, 791).
  • VGH Bayern, 13.12.2016 - 14 N 15.873

    Grenzziehung von Landschaftsschutzgebieten

    Sind diese erfüllt, ist der der Naturschutzbehörde verbleibende Handlungsspielraum in erster Linie durch eine dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Naturschutzes auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer auf der anderen Seite geprägt (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 1.2.2007 -7 BN 1.07- juris Rn. 7; HessVGH, U.v. 7.10.2004 - 4 N 3101/00 - NuR 2005, 791).
  • VG Stuttgart, 16.03.2016 - 2 K 1666/15

    Formell und materiell rechtmäßige Landschaftschutzverordnung; kein Anspruch auf

    Bei einer Landschaftsschutzgebietsverordnung mit grundstücksbezogenen Verboten ist es aufgrund rechtsstaatlicher Grundsätze notwendig, dass von möglicherweise betroffenen Grundstückseigentümern anhand der Abgrenzungskarte präzise ermittelt werden kann, ob und inwieweit ein bestimmtes Grundstück vom räumlichen Geltungsbereich der Verordnung erfasst wird (Hess-VGH, Urt. v. 07.10.2004 - 4 N 3101/00 - juris; VG Schleswig, Urt. v. 08.02.2013 - 1 A 287/11 - juris).
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