Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.11.2000 - 4 N 98.2500   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,33330
VGH Bayern, 08.11.2000 - 4 N 98.2500 (https://dejure.org/2000,33330)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.11.2000 - 4 N 98.2500 (https://dejure.org/2000,33330)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. November 2000 - 4 N 98.2500 (https://dejure.org/2000,33330)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,33330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Bayern, 13.01.2016 - 4 N 15.360

    Normenkontrollverfahren der Grundstückseigentümer in einer Gemeinede gegen

    Wie der Wortlaut der Vorschrift zweifelsfrei erkennen lässt, verfügt die Behörde bei solchen "isolierten" Eingliederungsanträgen - anders als nach der früheren Fassung des Art. 11 Abs. 1 Satz 1 GO (dazu BayVGH, U.v. 14.2.1964 - 98 IV 59 u. a. - VGH n. F. 17, 13/15) und im Unterschied zu den in Art. 11 Abs. 1 Satz 2 GO geregelten Fällen paralleler Anträge mehrerer Gemeinden (dazu BayVGH, U.v. 22.11.1990 - 4 N 87.3211 - n.v.; U.v. 8.11.2000 - 4 N 98.2500 - juris Rn. 15; B.v. 18.3.2009 - 4 ZB 08.3195 - juris Rn. 8) - über keinen irgendwie gearteten Ermessens- oder Gestaltungsspielraum, der eine Berücksichtigung von Rechten privater Dritter zuließe.
  • VGH Bayern, 21.12.2004 - 4 N 01.959

    Gemeindefreies Gebiet, Auflösungsverordnung, Eingliederung, Änderung im Gebiet

    Insbesondere halten sich die Erwägungen, mit denen die Regierung die Aufteilung des gemeindefreien Gebietes begründet hat (vgl. den Aktenvermerk auf Bl. 179 bis 182 der Behördenakte), im Rahmen des planerischen und organisatorischen Gestaltungsspielraums, den das Gesetz dem Verordnungsgeber einräumt (vgl. BayVGH, U.v. 8.11.2000 - 4 N 98.2500 - VwRR By 2001, 46 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht