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BVerwG, 28.01.1997 - 4 NB 2.97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 19.09.1996 - 1 K 6767/94
- BVerwG, 28.01.1997 - 4 NB 2.97
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Niedersachsen, 29.01.2004 - 1 KN 321/02
Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan; Verpflichtung der Gemeinde zur …
Hierbei handelt es sich um die Festsetzung von "Zaunwerten", die nicht zulässig ist, weil nicht bestimmt wird, welche Immissionen vom jeweiligen Emittenten, hier der Windenergieanlage, ausgehen dürfen (BVerwG, Beschl. v. 10.8.1993 - 4 NB 2/97 -, BRS 55 Nr. 11;… Urt. v. 16.12.1999 - 4 CN 7.98 -, DVBl. 2000, 804). - OVG Niedersachsen, 20.01.2004 - 1 KN 321/02
Bauleitplanung: Ermöglichung der nach raumordnerischen Vorgaben maximal …
Hierbei handelt es sich um die Festsetzung von "Zaunwerten", die nicht zulässig ist, weil nicht bestimmt wird, welche Immissionen vom jeweiligen Emittenten, hier der Windenergieanlage, ausgehen dürfen (BVerwG, Beschl. v. 10.8.1993 4 NB 2/97 -, BRS 55 Nr. 11;… Urt. v. 16.12.1999 4 CN 7.98 -, DVBl 2000, 804 ). - OVG Niedersachsen, 29.01.2004 - 1 KN 296/02
Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Anforderungen an die …
Hierbei handelt es sich um die Festsetzung von "Zaunwerten", die nicht zulässig ist, weil nicht bestimmt wird, welche Immissionen vom jeweiligen Emittenten, hier der Windenergieanlage, ausgehen dürfen (BVerwG, Beschl. v. 10.8.1993 - 4 NB 2/97 -, BRS 55 Nr. 11;… Urt. v. 16.12.1999 - 4 CN 7.98 -, DVBl. 2000, 804). - OVG Niedersachsen, 29.01.2004 - 1 KN 331/02
"Windenergieanlagen des gleichen Typs" zu unbestimmt!
Hierbei handelt es sich um die Festsetzung von "Zaunwerten", die nicht zulässig ist, weil nicht bestimmt wird, welche Immissionen vom jeweiligen Emittenten, hier der Windenergieanlage, ausgehen dürfen (BVerwG, Beschl. v. 10.8.1993 - 4 NB 2/97 -, BRS 55 Nr. 11;… Urt. v. 16.12.1999 - 4 CN 7.98 -, DVBl. 2000, 804 ). - OVG Niedersachsen, 29.01.2004 - 1 KN 101/03
Verschiedene Anlagetypen: Einheitl. Schalleistungspegel?
Hierbei handelt es sich um die Festsetzung von "Zaunwerten", die nicht zulässig ist, weil nicht bestimmt wird, welche Immissionen vom jeweiligen Emittenten, hier der Windenergieanlage, ausgehen dürfen (BVerwG, Beschl. v. 10.8.1993 - 4 NB 2/97 -, BRS 55 Nr. 11;… Urt. v. 16.12.1999 - 4 CN 7.98 -, DVBl. 2000, 804 ).