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   BVerwG, 22.05.1991 - 4 NB 23.90   

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BVerwG, 22.05.1991 - 4 NB 23.90 (https://dejure.org/1991,4182)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1991 - 4 NB 23.90 (https://dejure.org/1991,4182)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1991 - 4 NB 23.90 (https://dejure.org/1991,4182)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtvorlage einer Normenkontrollsache - Durchführung eines Normenkontrollverfahrens - Nichtigkeit eines Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 88.77

    Genehmigungsantrag für Einrichtung und Nutzung eines Schlachtraums bei

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1991 - 4 NB 23.90
    Die lediglich informatorische Anhörung einer Person, ohne die Förmlichkeiten einer Zeugenvernehmung, ist - wie sich schon aus § 86 Abs. 3 VwGO ergibt - jedenfalls nicht von vornherein ungeeignet, zur richterlichen Überzeugungsbildung beizutragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 88.77 - NJW 1981, 1748; vgl. auch Beschluß vom 8. April 1983 - BVerwG 9 B 1277.81 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 33).

    Auf einen etwaigen Verfahrensmangel, der in einer - verfehlten - Würdigung des Vorbringens des Verwaltungsbeamten R. in der Anhörung mit dem gleichen Gewicht wie eine Zeugenaussage zu sehen wäre (vgl. dazu Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 88.77 - a.a.O.), könnte die Beschwerde gegen die Nichtvorlage - wie unter 4. dieses Beschlusses noch darzulegen ist - gemäß § 47 Abs. 7 VwGO nicht gestützt werden.

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1991 - 4 NB 23.90
    Die für sich genommen unbedenklichen Festsetzungen müssen unter Berücksichtigung des Willens der Gemeinde noch ihre Aufgabe erfüllen können, eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Planbereich zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 [BVerwG 18.07.1989 - 4 N 3/87], vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - NVwZ 1990, 159 [BVerwG 08.08.1989 - 4 NB 2/89] und vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1991 - 4 NB 23.90
    Die für sich genommen unbedenklichen Festsetzungen müssen unter Berücksichtigung des Willens der Gemeinde noch ihre Aufgabe erfüllen können, eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Planbereich zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 [BVerwG 18.07.1989 - 4 N 3/87], vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - NVwZ 1990, 159 [BVerwG 08.08.1989 - 4 NB 2/89] und vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1991 - 4 NB 23.90
    Die für sich genommen unbedenklichen Festsetzungen müssen unter Berücksichtigung des Willens der Gemeinde noch ihre Aufgabe erfüllen können, eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Planbereich zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 [BVerwG 18.07.1989 - 4 N 3/87], vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - NVwZ 1990, 159 [BVerwG 08.08.1989 - 4 NB 2/89] und vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 06.08.1990 - 4 NB 18.90

    Nichtüberprüfbarkeit von Verfahrensfehlern im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1991 - 4 NB 23.90
    Die Beschwerde gegen die Nichtvorlage nach § 47 Abs. 7 VwGO kann indes nicht auf Verfahrensmängel gestützt werden; dies hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach entschieden (vgl. zuletzt Beschluß vom 6. August 1990 - BVerwG 4 NB 18.90 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 49 = DVBl. 1990, 1354 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 54.88

    Sachverhaltswürdigung - Richterliche Überzeugungsbildung - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1991 - 4 NB 23.90
    Maßgeblich für die richterliche Beurteilung ist allein die innere Überzeugungskraft der in Betracht kommenden Bekundungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 54.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 213).
  • BVerwG, 08.04.1983 - 9 B 1277.81

    Formlose Anhörung - Protokollierung von Angaben - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1991 - 4 NB 23.90
    Die lediglich informatorische Anhörung einer Person, ohne die Förmlichkeiten einer Zeugenvernehmung, ist - wie sich schon aus § 86 Abs. 3 VwGO ergibt - jedenfalls nicht von vornherein ungeeignet, zur richterlichen Überzeugungsbildung beizutragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 88.77 - NJW 1981, 1748; vgl. auch Beschluß vom 8. April 1983 - BVerwG 9 B 1277.81 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 33).
  • BVerwG, 14.01.1974 - VIII CB 81.73

    Voraussetzungen für den Erhalt des Vertriebenenausweises A - Zulässigkeit und

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1991 - 4 NB 23.90
    Die in der mündlichen Verhandlung vom 21. Mai 1990 anwaltlich vertretene Antragstellerin hat sich ausweislich der Sitzungsniederschrift nach der Anhörung des Gemeindebeamten zwar zur Sache geäußert und dessen Bekundungen mit Nichtwissen bestritten, sich aber nicht gegen die Verfahrensweise einer bloß informatorischen Anhörung gewandt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Januar 1974 - BVerwG 8 CB 81.73 - und vom 20. November 1977 - BVerwG 6 C 35.77 - beide unveröffentlicht).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2019 - 5 S 1052/18

    Anforderungen an den Nachweis zur Zustimmung des Grundstückseigentümers zur

    Abgesehen davon, dass ein darin liegender Mangel gem. § 173 VwGO i.V.m. § 295 ZPO ohnehin geheilt worden wäre, weil die Beteiligten der prozessualen Vorgehensweise des Verwaltungsgerichts in der mündlichen Verhandlung nicht widersprochen haben, ist die informatorische Anhörung einer Person - ohne die Förmlichkeiten einer Zeugenvernehmung - nicht von vornherein ungeeignet, zur richterlichen Überzeugungsbildung beizutragen (BVerwG, Beschluss vom 22.5.1991 - 4 NB 23.90 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2001 - 3 S 2574/99

    Befangenheit eines Gemeinderates - Verlassen der Sitzung; Lärmschutzkonzept;

    Maßgeblich für die richterliche Beurteilung ist allein die innere Überzeugungskraft der in Betracht kommenden Bekundungen unter Würdigung des unterschiedlichen Gewichts von im Rahmen einer informatorischen Anhörung gemachter Angaben einerseits und Zeugenaussagen andererseits (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.5.1991 - 4 NB 23.90 -, Buchholz 310, § 108 VwGO, Nr. 237; Beschluss vom 27.5.1992 - 2 B 83.92 -, Buchholz 310, § 108 VwGO, Nr. 246).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 8 S 1190/04

    Bebauungsplanfestsetzung: "private Grünfläche" statt bislang privater baulicher

    Ist die plangemäße Änderung der privaten Grundstücksnutzung mit erheblichen Kosten verbunden, etwa weil zuvor der bauliche Bestand oder Altlasten beseitigt werden müssen, gehören zur Plausibilität einer Realisierungschance auch Angaben dazu, dass und auf welche Weise dieser Aufwand in absehbarer Zeit erbracht werden kann (zur Relevanz planbedingter Folgekosten für die Gemeinde vgl. BVerwG, Beschl. vom 21.2.1991 - 4 NB 16.90 -, VBlBW 1991, 428 und Beschl. vom 22.05.1991 - 4 NB 23.90 -, Buchholz 310, § 108 VwGO Nr. 237).

    Daher finden sich in den Planunterlagen auch keine Aussagen dazu, ob und auf welche Weise - gegebenenfalls durch die Antragsgegnerin selbst - diese Maßnahmen finanziert werden können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21.02.1991 und vom 22.05.1991, a.a.O., sowie VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 22.04.1998 - 3 S 2241/97 -, BRS 60 Nr. 14 zum Aspekt der Finanzierbarkeit bauplanerischer Festsetzungen als Bestandteil des Abwägungsmaterials und mit Blick auf die Realisierung des Plans).

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 25/07

    Bauleitplanung für zersiedelte Waldflächen; Rechtsschutzbedürfnis für einen

    Richtig ist, dass auch durch bestimmte bauplanerische Festsetzungen ausgelöste Entschädigungsansprüche zugunsten nachteilig betroffener Eigentümer zum Abwägungsmaterial gehören, das vom gemeindlichen Beschlussorgan berücksichtigt werden muss (BVerwG, Beschl. v. 22.5.1991 - 4 NB 23.90 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 237).

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem oben angesprochenen Beschluss vom 22. Mai 1991 (- 4 NB 23.90 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 237) zur Abwägungserheblichkeit planungsschadensrechtlicher Fragen zu erörtern, ob die lediglich informatorische Anhörung eines Gemeindebeamten für die richterliche Überzeugungsbildung über das Stattfinden einer sachgemäßen Abwägung ausreichend sein könne; dies wurde bejaht.

  • OVG Sachsen, 22.08.2022 - 6 A 122/20

    Verfahrensmangel; rechtliches Gehör; Beweisantrag; Zeugenvernehmung mittels

    Hier kann dahinstehen, inwieweit eine informatorische Anhörung (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 22. Mai 1991 - 4 NB 23/90 -, juris Rn. 10) des Bekannten des Klägers zu 1 mittels eines Whats-App-Telefonats zulässig und angebracht gewesen wäre oder sich gar hätte aufdrängen müssen, wie die Kläger meinen.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 9 S 1478/10

    Zur richterlichen Überzeugungsbildung zum Ablauf streitiger Tatsachen einer

    Auch die lediglich informatorische Anhörung einer Person, ohne die Förmlichkeiten einer Zeugenvernehmung, ist daher grundsätzlich geeignet, zur richterlichen Überzeugungsbildung beizutragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.05.1991 - 4 NB 23/90 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 237; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2001 - 3 S 2574/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2008 - 9 S 442/08

    Zum "endgültigen Nichtbestehen" einer Prüfung - zum Ausschluss eines Fachwechsels

    Auch die lediglich informatorische Anhörung einer Person, ohne die Förmlichkeiten einer Zeugenvernehmung, ist daher grundsätzlich geeignet, zur richterlichen Überzeugungsbildung beizutragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.05.1991 - 4 NB 23/90 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 237; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2001 - 3 S 2574/99 -).
  • BVerwG, 08.11.1996 - 8 C 22.95

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Unentbehrlichkeit eines Wehrpflichtigen für den

    Die lediglich informatorische Anhörung einer Person ohne die Förmlichkeiten einer Zeugenvernehmung ist - wie bereits aus § 86 Abs. 3 VwGO hervorgeht - nicht von vornherein ungeeignet, zur richterlichen Überzeugungsbildung beizutragen (vgl. etwa Beschluß vom 22. Mai 1991 - BVerwG 4 NB 23.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 237 S. 85 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2014 - 14 A 238/12

    Anspruch eines Prüflings auf hinreichende Begründung der Bewertung seiner

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.05.1991 - 4 NB 23/90 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 237; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.07.2008 - 9 S 442/08 -, VBlBW 2009, 24.
  • BVerwG, 27.05.1992 - 2 B 83.92

    Verwertung der mündlichen Erläuterungen eines zuständigen Abteilungsleiters der

    Es handelte sich ersichtlich um eine formlose, "informatorische" Anhörung des Abteilungsleiters in der mündlichen Verhandlung zum Zwecke der Aufklärung eines noch nicht ausreichend vorgetragenen Sachverhalts, die einer Aufnahme in die Sitzungsniederschrift nicht bedurfte (vgl. Beschluß vom 8. April 1983 - BVerwG 9 B 1277.81 - ), gleichwohl aber zur richterlichen Überzeugungsbildung beitragen konnte (vgl. Beschluß vom 22. Mai 1991 - BVerwG 4 NB 23.90 - ).
  • BVerwG, 25.03.1993 - 2 B 35.93

    Unzureichende Sachaufklärung - Informatorische Anhörung einer Person statt

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