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   LG Aachen, 17.09.1997 - 4 O 117/97   

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LG Aachen, 17.09.1997 - 4 O 117/97 (https://dejure.org/1997,16900)
LG Aachen, Entscheidung vom 17.09.1997 - 4 O 117/97 (https://dejure.org/1997,16900)
LG Aachen, Entscheidung vom 17. September 1997 - 4 O 117/97 (https://dejure.org/1997,16900)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 20.07.2000 - 7 U 201/97

    Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht eines Schwimmbadbetreibers für

    7 U 201/97 4 O 117/97 LG Aachen 4 O 141/97 LG Aachen.

    Auf die Berufungen der Klägerinnen zu 1) und zu 2) und des Beklagten zu 1) werden die Teilurteile des Landgerichts Aachen vom 17.09.1997 - 4 O 117/97 und 4 O 141/97 - sowie das Schlussurteil vom 25.03.1998 - 4 O 117/97 - und das Grund- und Teilurteil vom 25.03.1998 - 4 O 141/97 - abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Im Streitverhältnis der Klägerin zu 2) zu den Beklagten (4 O 117/97 LG Aachen, 7 U 205/97 und 59/98 OLG Köln):.

    a) 1. Instanz (4 O 117/97 LG Aachen):.

    Die gegen die Beklagte zu 2) gerichtete Klage wegen Verletzung ihr als Mutter des Beklagten zu 1) obliegenden Aufsichtspflichten ist durch - nach Berufungsrücknahme - rechtskräftiges Teilurteil des Landgerichts Aachen vom 17.09.1997 - 4 O 117/97 - (Bl. 146 ff. d. Akten 4 O 117/97) abgewiesen worden.

    Das Landgericht hat die gegen die Beklagte zu 3) gerichteten Klagen der Klägerinnen zu 1) und 2) durch Teilurteile vom 17.09.1997 - 4 O 141/97 und 4 O 117/97 - (Bl. 131 ff. d. Akten 4 O 141/97 und Bl. 146 ff. d. Akten 4 O 117/97) abgewiesen.

    Der Klage der Klägerin zu 2) gegen den Beklagten zu 1) hat es nach Beweisaufnahme - Vernehmung der Zeugen L., L. und M.- D. - durch Schlussurteil vom 25.03.1998 - 4 O 117/97 - stattgegeben (Bl. 222 ff. d. Akten 4 O 117/97).

    Die Klägerin zu 2) hat gegen das ihr am 25.09.1997 zugestellte Teilurteil vom 17.09.1997 - 4 O 117/97 - mit einem am 27.10.1997 (Montag) eingegangenen Schriftsatz Berufung eingelegt, die sie innerhalb der ihr bis zum 29.12.1997 gewährten Fristverlängerung mit einem bei Gericht am selben Tage eingegangenen Schriftsatz begründet hat.

    Der Beklagte zu 1) hat gegen das ihm am 30.03.1998 zugestellte Schlussurteil vom 25.03.1998 - 4 O 117/97 - mit einem bei Gericht am 16.04.1998 eingegangenen Schriftsatz Berufung eingelegt, die er innerhalb der ihm bis zum 18.06.1998 gewährten Fristverlängerung mit einem bei Gericht am selben Tage eingegangenen Schriftsatz begründet hat.

    die Klagen der Klägerinnen zu 1) und 2) unter Aufhebung der Urteile des Landgerichts Aachen vom 25.03.1998 - 4 O 117/97 und 4 O 141/97 - abzuweisen.

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