Rechtsprechung
LG Cottbus, 18.04.2007 - 4 O 188/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,48643) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 18.04.2007 - 4 O 188/03
- OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 13 U 77/07
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 13 U 77/07
Testamentsauslegung: Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis; …
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18. April 2007 verkündete Urteil des Landgerichts Cottbus - Az.: 4 O 188/03 - teilweise abgeändert und die Beklagte unter Abweisung der Klage im Übrigen zur Zahlung von 37.874,02 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2.3.2005 an die Klägerin verurteilt.unter Abänderung des am 18.4.2007 verkündeten Urteils des Landgerichts Cottbus, Az.: 4 O 188/03, die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin weitere 78.053,14 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2.3.2005 zu zahlen.