Rechtsprechung
LG Bielefeld, 26.03.2012 - 4 O 2/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Urheberrechtsverstoß durch die Verbreitung einer mathematischen Fachzeitschrift im Internet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 26.03.2012 - 4 O 2/11
- OLG Hamm, 24.01.2013 - 22 U 88/12
- BGH, 24.07.2014 - I ZR 27/13
- BGH, 05.02.2015 - I ZR 27/13
- OLG Hamm, 16.02.2016 - 4 U 46/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 26.02.2008 - 4 U 157/07
Online-Veröffentlichung von Zeitschriften
Auszug aus LG Bielefeld, 26.03.2012 - 4 O 2/11
Die Beklagte wurde anschließend durch Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 26.02.2008 (4 U 157/07) verurteilt, 1. dem Kläger Auskunft zu geben über.Der Kläger beantragt, die Beklagte zu verurteilen, 1. an ihn die Gewinne aus den Online-Veröffentlichungen der Zeitschrift "L." aus den Jahren 2005 abzüglich 10.000,00 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit, und die Gewinne aus den Jahren 2006 und 2007 nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit auszuzahlen, wobei die Bezifferung der Gewinne der Jahre 2005 und 2006 erst nach Erledigung der mit dem Urteil des OLG Hamm vom 26.02.2008, I-4 U 157/07, titulierten Ansprüche auf Rechnungslegung über die Gewinne aus den Jahren 2005 und 2006 und die Bezifferung des Gewinns des Jahres 2007 erst nach Erledigung des mit Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 03.08.2010, 4 O 509/08, titulierten Anspruchs auf Rechnungslegung über die Gewinne aus dem Jahr 2007 sowie der Erledigung der Ansprüche auf Auskunft über die Anschriften und zwar in Form von postalischen wie auch in Form von e-mail-Adressen, sämtlicher privater, gewerblicher und öffentlich-rechtlicher Lizenznehmer der elektronisch digitalisierten Hefte und Bände der Zeitschrift "L." seit 1987 und der Adressen der Unternehmer, die von der Beklagten mit der Vermittlung von Online-Zugangsverträgen über die Zeitschrift "L." beauftragt wurden, erfolgt;.
2.5% Zinsen über dem Basiszinssatz auf 10.000,00 EUR seit dem 17.08.2006 und auf den Gewinn aus dem Jahr 2004 abzüglich der 10.000,00 EUR seit dem 14.11.2007 zu zahlen, wobei die Bezifferung des Gewinns aus dem Jahr 2004 erst nach Erledigung des mit dem Urteil des OLG Hamm vom 26.02.2008, I-4 U 157/07, titulierten Anspruch auf Rechnungslegung über die Gewinne aus der Veröffentlichung der Zeitschrift "L." aus dem Jahr 2004 sowie der Erledigung der Ansprüche auf Auskunft über die Anschriften und zwar in Form von postalischen wie auch in Form von e-mail-Adressen, sämtlicher privater, gewerblicher und öffentlich-rechtlicher Lizenznehmer der elektronisch digitalisierten Hefte und Bände der Zeitschrift "L." seit 1987 und der Adressen der Unternehmer, die von der Beklagten mit der Vermittlung von Online-Zugangsverträgen über die Zeitschrift "L." beauftragt wurden, erfolgt;.
Dem Grunde nach steht die Verpflichtung der Beklagten, dem Kläger die in den Jahren 2004 bis 2007 erzielten Gewinne aus den Online-Veröffentlichungen der Zeitschrift "L." auszuzahlen, aufgrund der rechtskräftigen Urteile des Oberlandesgerichts Hamm vom 26.02.2008 (4 U 157/07) und der Kammer vom 03.08.2010 (4 O 509/08) fest.